Frauen in Führungspositionen: "Die feste Quote wirkt, freiwillige Maßnahmen nicht"
Die deutsche Regierung hat am Mittwoch (6. Januar) einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der vorsieht, dass in den Führungsgremien deutscher Unternehmen mit mehr als drei Vorständen mindestens eine Frau vertreten sein muss.
Die deutsche Regierung hat am Mittwoch (6. Januar) einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der vorsieht, dass in den Führungsgremien deutscher Unternehmen mit mehr als drei Vorständen mindestens eine Frau vertreten sein muss.
Von der Neuregelung wären 73 Unternehmen betroffen, von denen nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) derzeit 32 keine Frauen in ihren Vorständen haben.
Der Gesetzentwurf, der noch vor der nächsten Wahl am 26. September von den Bundestagsabgeordneten verabschiedet werden soll, sieht auch die Einführung einer festen Frauenquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten von Unternehmen vor, an denen der Staat mehrheitlich beteiligt ist. Das betrifft knapp 90 Unternehmen wie etwa die Deutsche Bahn.
In der neuen Verordnung wurde ferner der 31. Dezember 2025 als Frist für die Erreichung einer größeren Geschlechtergleichstellung in den Organen deutscher Unternehmen festgelegt.
Frauenquote: In Deutschland noch immer stigmatisiert
Der Gesetzentwurf sei ein „wichtiger Schritt, damit mehr Frauen in verantwortungsvolle Positionen kommen“, sagte Familienministerin Franziska Giffey, die den Text gemeinsam mit ihrer Kollegin aus der Justiz, der Sozialdemokratin Christine Lambrecht, einbrachte. „Wir können zeigen, dass Deutschland auf dem Weg zu einer modernen, zukunftsorientierten Gesellschaft ist“, so Lambrecht.
Franziska Giffey ist eine der 40 deutschen Frauen – Führungskräfte, Wissenschaftlerinnen, Schauspielerinnen, Sportlerinnen und Politikerinnen wie die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer -, die im vergangenen November die Kampagne „Ich bin eine Quotenfrau“ ins Leben gerufen haben, um die Öffentlichkeit im Lande zu sensibilisieren und gegen das Stigma anzukämpfen, das der Frauenquote noch immer anhaftet.
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Tatsächlich hält die Überrepräsentation von Männern im Vergleich zu Frauen in deutschen Unternehmen nach Angaben des BMFSFJ trotz eines 2015 verabschiedeten Gesetzes zur Förderung der Parität in Unternehmen weiter an.
So erreichte der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien in den 190 untersuchten Unternehmen 32,7 Prozent. In den Vorständen großer Unternehmen sind die Zahlen noch niedriger: nur 12,7 Prozent der Führungskräfte sind Frauen (10,5 Prozent in Unternehmen, die sich für freiwillige Maßnahmen entschieden haben). In 70 Prozent der Unternehmen, die eine Frauenquote in ihren Aufsichtsräten festgelegt hatten, gibt es noch immer keine weiblichen Führungskräfte.
„Die feste Quote wirkt, freiwillige Maßnahmen nicht“, twitterte die Familienministerin im vergangenen November.
Ein unabhängiges Gutachten zum #Führungspositionengesetz belegt: Die feste #Quote wirkt, freiwillige Maßnahmen nicht. Familienministerin Franziska #Giffey betont: "Es ist an der Zeit, gesetzliche Regeln für mehr #Vielfalt und #Gleichstellung in den Chefetagen zu schaffen." pic.twitter.com/lXZdJflHWO
— Familien-, Senioren-, Frauen- & Jugendministerium (@BMFSFJ) November 18, 2020
Dieser Meinung ist auch Lisi Maier, Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung (REN). „Wir sehen insgesamt, nicht nur in Deutschland sondern in Europa und auch weltweit, dass es ohne Quoten aktuell nicht klappt.”
Auch wenn das Führungspositionengesetz I (FüPoG) die Lücken nicht schließen konnte, hat „keine andere Maßnahme den Anteil von Frauen in der Unternehmensführung in gleichem Maße erhöht“, so Maier.
Für Lisi Maier, die auch Vizepräsidentin des Deutschen Frauenrats ist, ist der neue Gesetzentwurf daher eine erfreuliche Entwicklung, gerade in Hinblick darauf, dass sich 30 Prozent der großen deutschen Unternehmen noch immer keine Mindeststandards gesetzt haben. Die Gesundheitskrise hat, laut Maier, einen weiteren Rückschritt dargestellt: „Während der Coronakrise sind Frauen in Deutschland in traditionelle Rollenmuster zurückgedrängt worden. Das FüPoG II ist die logische Schlussfolgerung, um gegen diesen Trend vorzugehen.”
Das FüPoG II wäre die „logische“ Antwort und ein „großer Schritt nach vorne“ – obwohl es natürlich immer Raum für Verbesserungen gibt. “Ich würde mir natürlich mehr wünschen, mit Blick nach Frankreich ist zum Beispiel noch mehr drin. In einigen unserer Nachbarländer gibt es bereits stärkere Quotenregelungen, die auch Wirkung zeigen,” betonte Maier. Entgegen dem Stigma würde ein höherer Anteil von Frauen in Führungsgremien nicht nur die soziale und ökologische Nachhaltigkeit, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung stärken.
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In Frankreich wurde mit dem Copé-Zimmermann-Gesetz bereits 2011 die Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten vorgeschrieben. Seit 2017 gilt eine verbindliche 40-Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten.
Infolgedessen, so die Statistik 2020 des Board Diversity Barometers der Burgundy School of Business (BSB), „ist die Geschlechtervielfalt in die Praxis umgesetzt worden.“ Der Frauenanteil in den Vorständen der Unternehmen des SBF120 (ein französischer Börsenindex) hat in Frankreich 45,2 Prozent erreicht – damit ist Frankreich unangefochtener Europameister in Sachen Geschlechtergleichstellung in der Unternehmensführung.