Kroatien: grünes Licht für Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare
Gleichgeschlechtliche Paare haben das Recht, einen Antrag auf Adoption eines Kindes zu stellen, da jede andere Behandlung diskriminierend wäre und nicht der europäischen Praxis entspräche, so das oberste Verwaltungsgericht Kroatiens.
Gleichgeschlechtliche Paare haben das Recht, einen Antrag auf Adoption eines Kindes zu stellen, da jede andere Behandlung diskriminierend wäre und nicht der europäischen Praxis entspräche, so das oberste Verwaltungsgericht Kroatiens.
„Unter Berücksichtigung der Position des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellt das Gericht fest, dass eine unterschiedliche Behandlung von Personen in ähnlichen Situationen, die ausschließlich auf ihrer sexuellen Orientierung beruht, eine Form der Diskriminierung darstellt“, heißt es in dem von Telegram.hr veröffentlichten Urteil.
Ivo Šegota und Marijan Kožić beantragten 2016 bei einem örtlichen Sozialzentrum die Adoption eines Kindes, wurden aber von verschiedenen Institutionen abgelehnt, die alle erklärten, dass die derzeitigen Vorschriften in Kroatien ihnen die Adoption nicht erlaubten.
Mit diesem Urteil wies das Gericht eine Berufung des kroatischen Ministeriums für Demografie, Familie und Sozialpolitik zurück, das versucht hatte, ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Zagreb aus dem Jahr 2021 aufzuheben.
Kroatien, seit 2013 Mitglied der Europäischen Union, ist ein streng römisch-katholisches Land, und die Kirche übt erheblichen Einfluss auf das öffentliche Leben aus.
Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch – obwohl er nominell bis zur 10. Schwangerschaftswoche gesetzlich garantiert ist – wird in öffentlichen Krankenhäusern immer schwieriger, da viele Ärzt:innen die Durchführung aus Gewissensgründen verweigern.