Kroatien: Beitrittsgespräche erfolgreich beendet

Die 27 Mitgliedsstaaten der EU haben die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien offiziell abgeschlossen. Laut Plan wird die EU am 1. Juli 2013 um das 28. Mitglied Kroatien erweitert. Das Land wird bis dahin unter strenger Beobachtung stehen.

Das katholisch geprägte Kroatien wird am 1. Juli 2013 als 28. Mitglied in die EU aufgenommen. Im Bild: Papst Benedikt XVI. Anfang Juni in Zagreb. Foto: dpa
Das katholisch geprägte Kroatien wird am 1. Juli 2013 als 28. Mitglied in die EU aufgenommen. Im Bild: Papst Benedikt XVI. Anfang Juni in Zagreb. Foto: dpa

Die 27 Mitgliedsstaaten der EU haben die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien offiziell abgeschlossen. Laut Plan wird die EU am 1. Juli 2013 um das 28. Mitglied Kroatien erweitert. Das Land wird bis dahin unter strenger Beobachtung stehen.

Bei der Beitrittskonferenz auf Ministerebene wurden gestern die letzten vier Verhandlungskapitel mit Kroatien abgeschlossen. Der Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur EU soll nun bis Ende des Jahres unterschrieben sein. Danach folgt die Ratifizierung in allen derzeitigen Mitgliedsstaaten und in Kroatien. Die Kroaten werden per Volksentscheid über den EU-Beitritt abstimmen. Verläuft alles planmäßig, so wird die EU am 1. Juli 2013 um ein 28. Mitglied erweitert.

Monitoring bis zum Schluss

Auf Druck einzelner Mitgliedsstaaten wird die EU-Kommission die Fortschritte bei den Reformbemühungen Kroatiens bis zum Beitritt überwachen. "Die Kommission wird diesen strengen und transparenten Ansatz fortsetzen und überwachen, wie Kroatien seine Verpflichtungen erfüllt, so dass es in der Lage sein wird, die Verantwortlichkeiten einer Mitgliedschaft vom ersten Tag an zu erfüllen. Das ist ein großartiger Beitrag zur Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses", sagte EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle gestern nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen.

Die vier letzten Verhandlungskapitel Wettbewerbsrecht (Kapitel 8), Justiz und Grundrechte (Kapitel 23), Finanz- und Haushaltsbestimmungen (Kapitel 33) und Andere Fragen (Kapitel 35) wurden gestern bei der 13. Beitrittskonferenz mit auf Ministerebene offiziell geschlossen.

Es ist der Schlusspunkt unter die Verhandlungen, die im Oktober 2005 aufgenommen worden waren. Zu den einzelnen Kapiteln wurde festgelegt, welche Aufgaben Kroatien bis zum Beitrittstermin noch erfüllen muss.

Fokus auf die Problemfelder

"Die Kapitel 23 und 8 waren die schwierigsten", hieß es heute aus der Kommission gegenüber EURACTIV.de. Dementsprechend wird Kroatien bis zum Beitritt einem strengen Monitoring unterstellt. Dem Beitrittsvertrag werden zudem zwei Protokolle beigefügt, die den Umbau der kroatischen Schiffbauindustrie und den Stahlsektor betreffen. "Die Implementierung wird genau überwacht", heißt es in dem EU-Dokument.

"Es ist stimmt, dass der Umbau der Schiffbauindustrie und des Stahlsektors auch nach dem Beitritt überwacht wird. Das liegt aber in der normalen Kompetenz der EU-Kommission gegenüber allen Mitgliedsstaaten. Es handelt sich also nicht um ein Monitoring mit regelmäßigen Berichten wie im Falle Rumäniens und Bulgariens", sagte ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber EURACTIV.de.

Erweiterungskommissar Füle hatte sich erfolgreich gegen Forderungen gewehrt, Kroatien – nach dem Modell der zu früh aufgenommenen Mitglieder Rumänien und Bulgarien – auch nach dem Beitritt einem Monitoring-System zu unterstellen.

Schutzklauseln für den Notfall

In dem EU-Dokument wird auf "das wichtige Thema der Überwachung und Schutzklauseln" verwiesen. Die Erfüllung "aller Verpflichtungen, die Kroatien während der Beitrittsverhandlungen übernommen hat", sollten bis zum Beitrittstermin überwacht werden.

Das Monitoring der Kommission solle sich dabei auf die Fortsetzung der Justizreform und deren Effizienz, den unparteiischen Umgang mit Fällen von Kriegsverbrechen und den Kampf gegen Korruption konzentrieren.

Außerdem betrifft das Monitoring die Umsetzung von EU-Normen bezüglich der Außengrenzensicherung, Polizeikooperation, den Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Zusammenarbeit der Justiz in Zivil- und Strafrechtssachen. Weitere Monitoring-Bereiche sind die Verpflichtungen im Bereich Wettbewerbsrecht, einschließlich des Umbaus in der Schiffbauindustrie und dem Stahlsektor.

Fortschrittsberichte bis zum Beitritt

Die Kommission wird bis zum Beitritt Kroatiens alle sechs Monate einen Fortschrittsbericht vorlegen. "Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, falls Bedenken in diesem Monitoring-Prozess auftauchen", heißt es in dem EU-Dokument. Diese Maßnahmen sollten dabei nicht länger aufrecht erhalten bleiben als unbedingt notwendig.

mka

Links

Rat: Accession Conference at Ministerial level closes negotiations with Croatia (30. Juni 2011)

Kommission:
EU closes accession negotiations with Croatia (30. Juni 2011)

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EU beschließt Kroatien-Beitritt (24. Juni 2011)