Kritik an EU-Plänen für umweltfreundlichere Industrie [DE]
Ein Kommissionsvorschlag zur Verschärfung der Gesetzgebung zu Emissionen von Industrieanlagen wurde von Unternehmensführern kritisiert. Diese sind der Meinung, der Vorschlag könnte dazu führen, dass Kraftwerke und andere Anlagen geschlossen werden müssen.
Ein Kommissionsvorschlag zur Verschärfung der Gesetzgebung zu Emissionen von Industrieanlagen wurde von Unternehmensführern kritisiert. Diese sind der Meinung, der Vorschlag könnte dazu führen, dass Kraftwerke und andere Anlagen geschlossen werden müssen.
Die Kommission plant, die bestehenden Regelungen für Emissionen von Industrieanlagen überall in der EU zu überarbeiten. Diese Pläne sind von Unternehmensführern scharf kritisiert worden: sie seien übermäßig teuer und nicht ausreichend flexibel.
Der Vorschlag, der am 21. Dezember 2007 von der Kommission vorgelegt wurde, will sicherstellen, dass die bestehenden Regelungen für Industrieemissionen besser beachtet werden. Zuvor hatte eine Überprüfung gezeigt, dass nur 50% der Industrieanlagen in der EU bisher Genehmigungen erhalten hätten, die begrenzte Emissionswerte enthielten.
Unter den neuen Plänen wäre es für Betreiber von Anlagen nur unter bestimmten Bedingungen möglich, von der Verfolgung der besten verfügbaren Techniken abzuweichen. Regierungen können somit nicht länger bestimmten Anlagen entsprechend des Standortes oder der Konstruktion eine erhöhte Flexibilität gewähren.
Genau diese Bestimmung stellt für die Industrie einen großen Streitpunkt dar, da sie von solchen Ausnahmen abhängig war, um bestimmte ältere Kraftwerke am Leben zu erhalten. Die Kommission sagt, sie werde die Möglichkeit überprüfen, den Betreibern mehr Flexibilität einzuräumen. Dies könne durch die Entwicklung von EU-weiten Regelungen für einen Emissionshandel von Schwefeldioxiden und Stickstoffoxiden geschehen – ähnlich der bestehenden Regelungen für CO2. In dem Gesetzesvorschlag sind jedoch keine derartigen Bestimmungen enthalten.
Die minimalen Emissionsbegrenzungen für Großfeuerungsanlagen würden unter dem neuen Gesetz gestrafft werden; für mittelgroße Kraftwerke, die zwischen 20 und 50 MegaWatt herstellen, ebenso wie für Aktivitäten wie die Herstellung von Holzverkleidungen oder die Behandlung von Holz – bisher nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst – würden ebenso Grenzwerte gelten. Dies soll sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten den gleichen hohen Standard an Umweltschutz erreichen.
Weiterhin enthält der Vorschlag die Einführung von Mindeststandards für Umweltinspektionen von Anlagen, sowie eine Überarbeitung der Bedingungen, unter denen Genehmigungen gewährt werden, und eine Berichterstattung über die Befolgung der Regelungen. Anreize für die Entwicklung und Förderung umweltfreundlicher Technologien sind ebenfalls eingeschlossen.