Krisentreffen der Regierungschefs

Positive und negative Signale im Streit zwischen Ungarn und der Slowakei: Während ein Treffen der beiden Ministerpräsidenten vorbereitet wird und schon diesen Sonntag die beiden Außenminister zusammenkommen, spitzt sich der Streit um das neue Sprachengesetz der Slowakei zu. Es soll am 1. September in Kraft treten.

Ungarns Regierungschef Gordon Bajnai plant ein Treffen mit dem slowakischen Kollegen Robert Fico (Foto: dpa)
Ungarns Regierungschef Gordon Bajnai plant ein Treffen mit dem slowakischen Kollegen Robert Fico (Foto: dpa)

Positive und negative Signale im Streit zwischen Ungarn und der Slowakei: Während ein Treffen der beiden Ministerpräsidenten vorbereitet wird und schon diesen Sonntag die beiden Außenminister zusammenkommen, spitzt sich der Streit um das neue Sprachengesetz der Slowakei zu. Es soll am 1. September in Kraft treten.

Nach dem jüngsten Eklat – Ungarns Staatspräsident Solyom wurde am 21. August die Einreise in die Slowakei verweigert – bemüht sich die ungarische Regierung, den Konflikt mit dem Nachbarland zu entschärfen. Schon diesen Sonntag treffen die beiden Außenminister, der Ungar Péter Balázs und der Slowake Miroslav Lajcák, mit einem langen Themenkatalog in Bratislava zusammen. Und demnächst soll es auch eine Begegnung der beiden Regierungschefs geben, wie EURACTIV.de am Freitag erfuhr. Gordon Bajnai (Ungarn) ergriff soeben die Initiative zu einem Gespräch mit seinem slowakischen Gegenüber, Robert Fico.

Außenminister bereiten Besuch vor

Die Vorbereitung dieses Besuchs auf Ministerpräsidentenebene steht am Sonntag ebenso auf der Agenda wie das umstrittene slowakische Sprachengesetz, das kommenden Dienstag in Kraft treten wird.

Der letzte Besuchsaustausch der Regierungschefs zwischen Ungarn und der Slowakei liegt schon sehr weit zurück. Die lange Funkstille dokumentiert das angespannte Verhältnis der beiden Nachbarländer. Ursprünglich wollten die Ministerpräsidenten Fico und Bajnai bereits im vergangenen Juli einen Neuanfang der Beziehungen wagen. Dann aber entzweite ein neuer Streit das ungarisch-slowakische Verhältnis und war Schuld an einer neuerlichen Verschiebung des Besuchstermins.

Neuer Ärger mit Sprachengesetz

Der neue Ärger betrifft das Sprachengesetz, das Bratislava am 1. September in Kraft treten lässt. Es besagt, dass in den öffentlichen Einrichtungen der Slowakei nur noch slowakisch gesprochen werden darf. Das ist in erster Linie gegen die große ungarische Minderheit im Lande gerichtet. In der Slowakei leben mehr als 500.000 Magyaren, das sind rund zehn Prozent der slowakischen Bevölkerung.

Die ungarnstämmigen Slowaken sollen demnach ab sofort nur dort ihre Muttersprache in öffentlichen Einrichtungen anwenden dürfen, wo mindestens zwanzig Prozent ethnische Ungarn leben. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, muss mit Geldbußen zwischen 100 und 5.000 Euro rechnen. Nicht nur in Bekanntmachungen und auf Straßenschildern, sondern auch auf Speisekarten und sogar Restaurantnamen wird Slowakisch vorgeschrieben.

Budapest wertet das Gesetz als neuerlichen Angriff der Nationalisten in der slowakischen Regierungskoalition.

Balázs zu EURACTIV.de über Parallelen

Ungarns Außenminister Péter Balázs sagte im Gespräch mit EURACTIV.de, er werde am Sonntag in Bratislava mit seinem Amtskollegen unter anderem auch über das Gesetz reden, das nur zwei Tage später die ungarische Minderheit unter Strafe stellt, wenn sie öffentlich Ungarisch reden.

Balázs verweist gegenüber EURACTIV.de auf die Parallele einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen Fall. Aber auch in Frankreich und Kanada gab es höchstrichterliche Entscheidungen, die vergleichbar seien.

Denn auch in Frankreich und Kanada hatte es Gesetze zum Schutz der eigenen Landessprache gegeben, wobei der Schutz durch Geldstrafen bei Nichtbeachtung erzwungen werden sollte. In diesen ähnlich gelagerten Fällen hatten jedoch die Höchstgerichte das Parlament aufgefordert, zwischen dem Recht auf Schutz der Landessprache einerseits und dem Recht des Individuums auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit ein vernünftiges Gleichgewicht zu finden.

Zum Beispiel Frankreich und Kanada

In aller Klarheit hatte dies beispielsweise der Verfassungsrat der Französischen Republik, der Conseil Constitutionnel, zum Ausdruck gebracht. Das französische Gesetz zum Sprachenschutz hatte nämlich zahlreiche Strafen für die Verwendung von Fremdsprachen sogar in privaten Bereichen vorgesehen. Der Verfassungsrat kassierte die meisten Sanktionen wieder ein.

Einen ähnlichen Fall entdeckte Balázs beim kanadischen Höchstgericht, das 1979 die erste Fassung einer Charte de la langue française von Quebec für ungültig erklärt und Zusätze erwirkt hatte, wonach die Verwendung von Französisch in Quebec vorgeschrieben wurde, ohne aber gleichzeitig den Gebrauch von anderen Sprachen, vor allem im Privatbereich, über Gebühr einzuschränken.

Vorbild Karlsruhe

Ferner verweist der Außenminister Ungarns auf eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungserichts, wonach die Sprache zu den fundamentalen Freiheitsrechten gehöre und daher nur im kleinstmöglichen Ausmaß Gegenstand normativer Regelungen sein dürfe.

Die EU möchte sich dieser Themen vorerst nicht annehmen, sondern drängt auf den bilateralen Dialog der Betroffenen. Der Beauftragte der deutschen Regierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Christoph Bergner, warnt jedoch davor, die Bedeutung autochthoner Minderheiten im Staatengefüge der mittelosteuropäischen Mitgliedstaaten zu unterschätzen.

Konfliktpotenzial innerhalb der EU

"Das neue Sprachengesetz der Slowakei und die beispiellose Verweigerung der Einreise des ungarischen Staatspräsidenten in das slowakische Nachbarland müssen als aktuelle Hinweise auf beträchtliches Konfliktpotenzial innerhalb der EU ernst genommen werden.“ Vergleichbares Konfliktpotenzial bestehe auch in anderen östlichen EU-Mitgliedsstaaten. Der Beauftragte mahnt minderheitspolitische Konzepte an, wie sie beispielsweise im deutsch-dänischen Grenzraum seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert werden.

Auf europäischer Ebene werden diese Herausforderungen eher unterschätzt, wogegen die Frage der Integration von Zuwanderern aus Drittstaaten in der Regel breite Beachtung finde. „Dabei ist die Existenz nationaler Minderheiten im ost- und südosteuropäischen Raum das Ergebnis der europäischen Siedlungsgeschichte. Somit gehört zur europäischen Identität nicht nur die Vielfalt der verschiedenen Nationalstaaten, sondern auch die Existenz nationaler Minderheiten innerhalb der Nationalstaaten", so Bergner.

Zwar hätten alle Mitgliedstaaten der EU das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates ratifiziert. Diese Übereinkünfte lieferten aber oft nur formale Vorgaben und könnten politische Spannungen durch Grenzminderheiten oder Probleme wie die Übergriffe auf Angehörige der Roma-Minderheit offenkundig nur unzureichend verhindern, stellte der Minderheitenbeauftragte der Bundesregierung fest. Er verwies darauf, dass es sich hier auch um ein Entwicklungsproblem der europäischen Integration handelt.

Am 1. September in Kraft

Die verschiedenen Fraktionen im ungarischen Parlament verfassten eine gemeinsame Erklärung, in der die Slowakei zur Rücknahme des Gesetzes aufgefordert wird, bevor es am 1. September in Kraft treten soll.

Die Slowakei will sich vom ungarischen Parlament nichts vorschreiben lassen. Außenminister Lajcak betonte, das Gesetz, das die slowakische Sprache im öffentlichen Verkehr fordere, begrenze in keiner Weise den Gebrauch der Sprachen der Minderheiten. "Warum sollten wir uns vor jemanden für ein Gesetz entschuldigen, das den Gebrauch unserer Staatssprache reguliert", so der slowakischen Außenminister.

Ewald König