Korruption und Transparenz: Themen für das nächste EU-Parlament

Das nächste EU-Parlament wird mit den EU-Staaten über zwei wichtige Dossiers verhandeln müssen, die darauf abzielen, Korruptionsdelikte und Transparenzanforderungen für aus dem Ausland finanzierte Organisationen zu harmonisieren. Beide Vorschläge wurden unterbreitet, nachdem Korruptionsfälle, wie Quatargate, die scheidende Legislaturperiode erschüttert hatten.

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This article is part of our special report "EU-Parlament: Was für die nächste Legislaturperiode liegengeblieben ist"
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Die EU-Kommission stellte im Dezember 2023 eine neue Richtlinie vor, mit der Interessen- und Lobbygruppen, die von staatlichen Akteuren außerhalb der EU finanziert werden, verpflichtet werden sollen, sich in ein Transparenzregister einzutragen. Dies ist Teil des Gesetzespakets "Verteidigung der Demokratie." [Shutterstock/Christophe Licoppe]

Nachdem eine Reihe von Korruptionsfällen das scheidende EU-Parlament erschüttert hatte, wird das Parlament nach den Wahlen über zwei entsprechend wichtige Dossiers mit den EU-Staaten verhandeln müssen. Im Fokus stehen hier aus dem Ausland finanzierte Organisationen.

Die EU-Kommission stellte im Dezember 2023 eine neue Richtlinie vor, mit der Interessen- und Lobbygruppen, die von staatlichen Akteuren außerhalb der EU finanziert werden, verpflichtet werden sollen, sich in ein Transparenzregister einzutragen. Dies ist Teil des Gesetzespakets zur „Verteidigung der Demokratie.“

Diese Richtlinie wurde zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung als Reaktion auf den Qatargate-Skandal vorgeschlagen. Dieser Skandal, bei dem es um Bestechungen zur Einflussnahme auf EU-Abgeordnete ging, erschütterte Brüssel im Dezember 2022.

Die Richtlinie zielt darauf ab, Transparenzregister auf nationaler Ebene zu harmonisieren und überträgt den Mitgliedstaaten die Aufgabe, eine spezielle Aufsichtsbehörde einzurichten, die die Anwendung der standardisierten Anforderungen kontrolliert.

Der Vorschlag wird von den Mitgliedstaaten bereits auf technischer Ebene erörtert. Das Parlament hingegen wird die Beratungen voraussichtlich erst nach den Wahlen im Juni wieder aufnehmen, möglicherweise im September, wenn alle Ausschüsse wieder zusammenkommen und die gesetzgeberische Arbeit fortsetzen können.

Das Dossier wurde Anfang April im Binnenmarktausschuss (IMCO) des EU-Parlaments diskutiert. Als Berichterstatter wurde Pablo Arias Echevverría (Partido Popular/EVP) benannt. Allerdings sind die Fortschritte nun zum Stillstand gekommen, da das Parlament nach der letzten Plenarsitzung im April die Arbeit bis zum Herbst nach den EU-Wahlen eingestellt hat.

Da ausländische Einflussnahme ganz oben auf der Tagesordnung der EU steht, wird erwartet, dass das Parlament und der Rat versuchen werden, die Verabschiedung des Gesetzes schnell voranzutreiben. Aus der Zivilgesellschaft gab es jedoch bereits starke Kritik an dem Gesetz.

Der Vorschlag, der ursprünglich für das zweite Quartal 2023 geplant war, wurde aufgrund der Kritik von NGOs mehrfach verschoben. In einem Schreiben mehrerer Interessengruppen vom Mai 2023 hieß es, das Gesetz könne „unbeabsichtigte negative Folgen haben, die die Fähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen beeinträchtigen, ihre Rolle als Verteidiger der Demokratie in Europa und darüber hinaus zu erfüllen.“

NGOs und die Zivilgesellschaft warnen derzeit das Parlament und den Rat, dafür zu sorgen, dass das Gesetz nicht dazu verwendet wird, bestimmte Organisationen zu stigmatisieren, wie zum Beispiel NGOs, die sich mit Migranten beschäftigen.

„Die EU wählt hier Organisationen aus, die ausländische Gelder erhalten, sodass dies sofort einen abschreckenden und stigmatisierenden Effekt auf diese Gruppen hat“, erklärte Iskra Kirova, Human Rights Watch Advocacy Director für Europa und Zentralasien, gegenüber Euractiv.

In der nächsten Legislaturperiode wird das EU-Parlament auch eine Einigung mit den EU-Staaten über die heikle Korruptionsbekämpfungsrichtlinie erzielen müssen. Diese wurde von der Kommission im Mai 2023 vorgeschlagen.

Diese Richtlinie zielt auf die Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen für Korruption, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, ab. Zudem sollen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention, einschließlich der Einrichtung unabhängiger spezialisierter Stellen auf EU-Ebene, harmonisiert werden.

Das Verhandlungsmandat des Parlaments wurde im Februar 2024 ratifiziert. Dabei wurden die Vorschläge der Kommission dahingehend abgeändert, dass die Liste der Personen, die als „Personen von Interesse“ gelten, auf alle Personen ausgeweitet wird, die „mit öffentlichen Aufgaben betraut“ sind. Außerdem wird gefordert, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategien regelmäßig überprüfen und dass die Sanktionsregelungen detaillierter werden.

Die ehrgeizige Position des Parlaments erhielt Lob von Transparency International. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die EU-Staaten die Vereinheitlichung der Sanktionen für Korruption und der Definition von Verbrechen auf EU-Ebene akzeptieren werden.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]