"Kontraproduktiv, destabilisierend, unrealistisch"

Die EU-Kommission will die europäischen Einlagensicherungssysteme reformieren und vereinheitlichen. Banken sollen Privatkunden im Fall einer Pleite bis zu 100.000 Euro erstatten. Die Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand, einige nationale Parlamente drohen sogar mit einer Subsidiaritätsrüge. Das Centrum für Europäische Politik analysiert die Reform.

Die EU-Kommission will, dass Banken ihren Privatkunden in Zukunft höchstens 100.000 Euro erstatten. Foto: dpa
Die Deutsche Bank bleibt dabei - Keine Veröffentlichung von Trump-Daten [Foto: dpa]

Die EU-Kommission will die europäischen Einlagensicherungssysteme reformieren und vereinheitlichen. Banken sollen Privatkunden im Fall einer Pleite bis zu 100.000 Euro erstatten. Die Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand, einige nationale Parlamente drohen sogar mit einer Subsidiaritätsrüge. Das Centrum für Europäische Politik analysiert die Reform.

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Dr. Bert van Roosebeke
ist wissenschaftlicher Referent am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie hier.


Die Einlagensicherungssysteme in der EU sollen harmonisiert, die Erstattungshöhe gedeckelt und eine gegenseitige Beistandspflicht eingeführt werden. Die EU-Kommission möchte, dass Einlagensicherungssysteme in der EU künftig höchstens 100.000 Euro erstatten. Einlagensicherungssysteme müssen sich künftig bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben.

Inmitten der Finanzkrise hatten Rat und Europäisches Parlament bereits eine EU-weite Anhebung der Mindestdeckungssumme auf zuerst 50.000 Euro und – bis Ende 2010 – auf 100.000 Euro beschlossen.

Erheblicher Widerstand

Strittige Fragen – wie die EU-weite Harmonisierung der Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems – wurden auf das Jahr 2010 verschoben. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand.

Einige nationale Parlamente wollen mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Subsidiaritätsrüge erreichen, dass die Kommission den Vorschlag erneut prüft.

Begrenzung der Erstattung

Die Richtlinie stellt Anforderungen an alle gesetzlichen, "vertraglichen" sowie institutsbezogenen Sicherungssysteme, die als Einlagensicherungssystem anerkannt sind. Ab 2013 decken die Einlagensicherungssysteme die erstattungsfähigen Einlagen jedes Einlegers bei jedem Kreditinstitut bis maximal 100.000 Euro.

Damit will die Kommission verhindern, dass im Krisenfall Einleger ihre Gelder in großem Umfang in Länder mit höherem Schutz verlagern, was die Krise verschärfen würde. Bisherige nationale Deckungssummen von mehr als 100.000 Euro müssen bis Ende 2014 auf 100.000 Euro gesenkt werden. Die Erstattung nicht verfügbarer Einlagen hat ab 2014 innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen.

Beiträge und gegenseitige Kredite

Alle Banken entrichten halbjährlich Beiträge in das Einlagensicherungssystem. Die Summe der jährlichen Beiträge darf ein Prozent der erstattungsfähigen Einlagen nicht übersteigen. Die Mitgliedsstaaten legen die Höhe der Ausstattung fest. Jedes Sicherungssystem muss aber über mindestens 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen verfügen.

Ab 2021 kann ein Einlagensicherungssystem, das seine Verpflichtungen nicht länger erfüllen kann, von allen europäischen Einlagensicherungssystemen einen Kredit einfordern, wenn es bereits Sonderbeiträge bei seinen Mitgliedsbanken erhoben hat, es nicht zur gleichen Zeit bereits einen anderen Kredit zurückzahlt und die Gesamtsumme aller von diesem Einlagensicherungssystem aufgenommenen Kredite 0,5 Prozent seiner erstattungsfähigen Einlagen nicht übersteigt.

Reform stärkt Glaubwürdigkeit

Regeln über die Finanzierung von Einlagensicherungssystemen – insbesondere die Pflicht, mindestens 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen ex ante, also vor Eintreten einer Krise, bereithalten zu müssen – können die Glaubwürdigkeit der Einlagensicherungssysteme stärken.

Sie verhindern auch, dass zahlungsunfähige Banken sich gar nicht erst an den Kosten der Einlagensicherung beteiligen ("Moral Hazard") und dass der Steuerzahler herangezogen wird. Eine Ex-post-Finanzierung hat darüber hinaus prozyklische Effekte: sie bindet Liquidität inmitten einer Glaubwürdigkeitskrise.

Begrenzung ist nicht überzeugend

Für die Begrenzung der Erstattung auf 100.000 Euro gibt es keine überzeugenden Argumente. Sie ist erstens kontraproduktiv, weil sie das versprochene Schutzniveau in einigen Mitgliedsstaaten – zum Beispiel in Deutschland – verringert. Das trägt nicht zur Erhöhung des subjektiven Vertrauens der Einleger bei.

Zweitens kann die Deckelung der Einlagensicherung nicht mit der Finanzmarktstabilität begründet werden. Zwar will die Kommission verständlicherweise vermeiden, dass Einleger ihre Gelder im Krisenfall schnell und massiv in Mitgliedstaaten mit höherem versprochenem Einlagenschutz verlagern.

Kommission verwechselt Ursache und Folge

Sie verwechselt aber Ursache und Folge, wenn sie das mit der Nivellierung der Einlagensicherung bekämpfen will. Besser wäre es, solche Krisen mit einer in allen EU-Staaten konsequenten Bankenaufsicht überhaupt erst zu verhindern.

Die Pflicht zur Kreditgewährung zwischen Einlagensicherungssystemen ist abzulehnen. Sie erleichtert Dominoeffekte und führt dadurch zu höheren Risiken. Darüber hinaus sollte die finanzielle Verantwortung für Liquiditätskrisen auf nationaler Ebene verbleiben, weil die Bankenaufsicht – auch nach Einrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde – hauptsächlich dort durchgeführt wird.

Unrealistische Frist

Die Vorgabe, Einlagen binnen sieben Tagen zu erstatten, ist unrealistisch und zeugt von politischem Aktionismus. Sie lässt sich – wenn überhaupt – nur mit großem Kostenaufwand, wie einer massiven Personalaufstockung bei den Einlagensicherungssystemen, erfüllen. Die Frist sollte unverändert zwanzig Tage betragen.

Zusammenfassung der Bewertung

Die Begrenzung der maximalen Erstattung auf 100.000 Euro ist kontraproduktiv und kann nicht mit der Finanzmarktstabilität begründet werden. Die Pflicht zur Kreditgewährung zwischen Einlagensicherungssystemen wirkt destabilisierend. Die Erstattungsfrist von sieben Tagen ist unrealistisch kurz.

Links

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Dokumente / Informationen:

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EU-Kommission: Deposit Guarantee Schemes – Frequently Asked Questions

EU-Kommission: Investor Compensation Schemes – Frequently asked Questions

EU-Kommission: Insurance Guarantee Schemes (IGS) – Frequently Asked Questions

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