Kontra Korruption: Österreich kooperiert mit EU
Das österreichische Innenministerium richtet ein Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ein. Es wird am 1. Januar 2010 die Tätigkeit aufnehmen und mit der Europäischen Union, mit OLAF, Interpol und Europol sowie mit den Ermittlungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Außerdem schloss Österreich ein Abkommen mit Kosovo.
Das österreichische Innenministerium richtet ein Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ein. Es wird am 1. Januar 2010 die Tätigkeit aufnehmen und mit der Europäischen Union, mit OLAF, Interpol und Europol sowie mit den Ermittlungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Außerdem schloss Österreich ein Abkommen mit Kosovo.
Aufgaben des neuen Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sind:
• die wirksame bundesweite Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
• die enge Zusammenarbeit mit der seit 1. Januar 2009 bestehenden Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) sowie
• die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Einrichtungen, die im Bereich Korruptionsbekämpfung und -prävention tätig sind.
Korruptionsstraftatbestände
Das neue Amt ist bundesweit für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten wegen folgender strafbarer Handlungen zuständig:
• Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB),
• Bestechlichkeit (§ 304 StGB),
• Vorteilsannahme (§ 305 StGB),
• Vorbereitung der Bestechlichkeit (§ 306 StGB),
• Bestechung (§ 307 StGB),
• Vorteilszuwendung (§ 307a StGB),
• Vorbereitung der Bestechung oder der Vorteilsannahme (§ 307b StGB),
• Verbotene Intervention (§ 308 StGB),
• Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtsträgers (§§ 153 Abs. 2 zweiter Fall, 313 oder in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Z 4a StGB),
• Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB),
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und Schwerer Betrug (§ 147 StGB) sowie Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB) auf Grund einer solchen Absprache,
• Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte (§ 168c Abs. 2 StGB),
• bestimmte Fälle der Geldwäscherei (§ 165 StGB),
• gerichtlich strafbare Handlungen, die mit den genannten Delikten in Zusammenhang stehen und soweit diese über schriftlichen Auftrag eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind,
• strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebengesetzen von Bediensteten des BMI, soweit diese über schriftlichen Auftrag eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind.
Internationale Zusammenarbeit
Das Bundesamt ist für Ermittlungen im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation und Amtshilfe oder zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der Europäischen Union sowie mit den Ermittlungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Es ist auch zentraler nationaler Ansprechpartner gegenüber OLAF (dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung), Interpol, Europol und sonstigen vergleichbaren internationalen Einrichtungen.
Prävention
Das Bundesamt hat im Rahmen der Analyse von Korruptionsphänomenen Erkenntnisse über deren Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung zu erstellen und diese in geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
Meldepflicht und Melderecht
Die Sicherheitsbehörden oder -dienststellen, die von einer der oben genannten Straftat Kenntnis erlangen, haben diese unverzüglich schriftlich dem Bundesamt zu berichten – unbeschadet ihrer Berichtspflichten nach der Strafprozessordnung. Bundesbedienstete dürfen einen Verdacht auch direkt und außerhalb des Dienstwegs an das Bundesamt melden.
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage für das neue Bundesamt ist das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BGBl. I Nr. 72/2009).
Vorgabe der UNO
Mit der Einrichtung der neuen Organisationseinheit wird eine Vorgabe des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die Korruption (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) umgesetzt.
Weiterführende Dokumente:
Schwerpunkt Kosovo
Ab Herbst intensiviert das österreichische Innenministerium die Zusammenarbeit mit dem Kosovo. In Kooperation mit der Agentur für europäische Integration führt das Ministerium das EU-Projekt "Strengthening the Rule of Law in Kosovo" durch.
Das 24 Monate laufende Projekt wird sich um den organisatorischen Aufbau und die fächerübergreifende Kooperation in den Bereichen Asyl, Grenzkontrolle, Rückübernahme und Reintegration kümmern. Auch Trainings in den Bereichen Asyl, Grenzkontrolle, Rückübernahme und Integration sind vorgesehen.
Fälschungen und Geldwäsche
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) unterzeichnete am Donnerstag im Kosovo ein Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit, das den Kampf gegen Drogen, internationalen Terrorismus, Menschenhandel, Schlepperei und illegale Migration umfasst. "Durch das Abkommen wird aber auch die Kooperation in den Bereichen Eigentums-, Fälschungs- und Wirtschaftskriminalität sowie Korruption und Geldwäsche intensiviert. Und auch die Ermittlungen hinsichtlich des Verbleibs von Erträgen und Vermögenswerten werden auf eine neue Basis gestellt", erklärte Fekter auf ihrem Arbeitsbesuch im Kosovo.
Polizeimissionen im Kosovo
Das österreichische Innenministerium arbeitet schon lange in unterschiedlichen Bereichen mit dem Kosovo zusammen. In den vergangenen zehn Jahren waren rund 350 österreichische Polizisten im Kosovo im Einsatz. Sie nahmen an der Polizeimission der UNO – UNMIK – teil. Zudem sind 17 Polizisten aus Österreich bei der EULEX Mission in den verschiedensten polizeilichen Aufgabengebieten eingesetzt.
ekö