Konditionalität und Rechtsstaatlichkeit: Kommission droht Ärger
Die Europäische Kommission sieht sich einer knappen Frist zur Vorlage ihrer Rechtsstaatlichkeitsrichtlinien gegenüber. Das Europäische Parlament fordert die rasche Anwendung der Regeln und droht notfalls mit einer Klage.
Die Europäische Kommission sieht sich einer knappen Frist zur Vorlage ihrer Rechtsstaatlichkeitsrichtlinien gegenüber: Das Europäische Parlament macht Druck und wüscht sich insgesamt eine rasche Anwendung der Konditionalitätsregelungen.
Am heutigen Donnerstag wollen die EU-Parlamentsabgeordneten der Kommission eine Frist bis zum 1. Juni geben, um endlich ihre Richtlinien zur Auslösung des Sanktionsmechanismus vorzulegen. Sollten die Forderungen nicht erfüllt werden, werde man auch nicht davor zurückschrecken, die Kommission zu verklagen.
Mit der sogenannten Konditionalität beziehungsweise dem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus wird die Auszahlung von EU-Mitteln an die Rechtsstaatslage in den jeweiligen Mitgliedstaten geknüpft. Der Mechanismus war eine der großen Hürde in den Verhandlungen über den 1,8 Billionen Euro schweren Haushalt des Blocks gewesen, der Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde.
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Der von den Staats- und Regierungschefs damals ausgehandelte Kompromiss, mit dem sich auch Ungarn und Polen in der Lage sahen, ihre Blockade aufzuheben und zuzustimmen, beinhaltet die Klausel, dass der Europäische Gerichtshof zunächst entscheiden muss, ob der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus gegen die EU-Verträge verstößt.
Polen und Ungarn haben ihre entsprechenden Klagen Anfang März eingereicht. Das Europäische Parlament hat seinerseits angekündigt, die Richterinnen und Richter in Luxemburg um ein beschleunigtes Verfahren zu bitten, um baldmöglich Klarheit zu schaffen.
Der Kompromiss vom Dezember umfasst allerdings auch ein umstrittenes Versprechen der Kommission, sie werde derartige Verfahren gegen kein Land aktivieren, bevor sie nicht ihre eigenen „Richtlinien“ für die Anwendung aufgestellt habe. Der Standpunkt der EU-Exekutive ist dabei, dass man zunächst den Ausgang des Gerichtsverfahrens über die Verordnung abwarten will.
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Laut EU-Verträgen ist die Kommission sowohl vom Rat, der die 27 Mitgliedstaaten vertritt, als auch vom Europäischen Parlament unabhängig und „darf von keiner Regierung Weisungen einholen oder entgegennehmen“.
Das Parlament kritisiert dennoch, dass „nichts in der Konditionalitätsgesetzgebung“ derartige Umsetzungsleitlinien notwendig macht, wie die Kommission sie erarbeiten will. Wenn die Kommission solche Leitlinien für notwendig halte, seien diese aber wenigstens „so bald wie möglich zu verabschieden“.
Das Parlament behält sich vor, jegliche weitere Verzögerungen dieser Leitlinien über den 1. Juni hinaus als „unrechtmäßige Untätigkeit“ zu betrachten. Gegebenenfalls wolle man auch den ungewöhnlichen Schritt gehen, eine andere EU-Institution vor den EU-Gerichtshof zu bringen.
Probleme für die Kommission
Angesichts der recht knappen Frist dürfte sich die Kommission in einer Zwickmühle befinden, wenn sie alle ihre Versprechen einhalten will. Denn selbst bei Eilverfahren ist nicht absehbar, dass die Verkündung der entsprechenden Urteile des EuGH sehr bald erfolgen.
Auf Nachfrage von EURACTIV.com nach dem voraussichtlichen Datum der Urteilsverkündung sagte ein Sprecher des Gerichtshofs lediglich, dass es „keine feste Regel bezüglich der Zeit gibt, die ein solches Verfahren dauern kann“. Man werde sich auch nicht in politische Kämpfe zwischen Kommission und Parlament einmischen oder „den Gerichtshof und seine Handlungen in Frage stellen lassen.“
Die Justiz will sich also nicht hetzen lassen. Derweil könnte sich der Druck auf die Kommission auch seitens der Mitgliedsstaaten erhöhen: Am Mittwoch riefen niederländische Abgeordnete der sozialliberalen und christdemokratischen Parteien ihre nationale Regierung auf, sie müsse die Europäische Kommission dazu drängen, endlich die Rechtsstaatskonditionalität gegen Polen zu starten.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]
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