Kommission wird 'Eigentumsentflechtung' abschwächen [DE]
Ein Vorschlag zur weiteren Liberalisierung der Energiemärkte der EU, der am 19. September 2007 vorgelegt werden soll, soll Mitgliedstaaten Alternativen zur vollständigen 'Eigentumsentflechtung' aufzeigen. EU-Politiker sagten im Gespräch mit EURACTIV, es handele sich dabei um Bemühungen, ein drohendes Veto von neun Ländern, angeführt von Deutschland und Frankreich, abzuwenden.
Ein Vorschlag zur weiteren Liberalisierung der Energiemärkte der EU, der am 19. September 2007 vorgelegt werden soll, soll Mitgliedstaaten Alternativen zur vollständigen ‚Eigentumsentflechtung‘ aufzeigen. EU-Politiker sagten im Gespräch mit EURACTIV, es handele sich dabei um Bemühungen, ein drohendes Veto von neun Ländern, angeführt von Deutschland und Frankreich, abzuwenden.
- Abwägen der Möglichkeiten
Die EU-Kommission zieht momentan hauptsächlich zwei Möglichkeiten für ihren kommenden Vorschlag, dessen Veröffentlichung am 19. September 2007 vorgesehen ist, in Betracht. Dies ging aus Gesprächen mit EU-Beamten, die anonym bleiben möchten, hervor.
Die erste Möglichkeit sieht vor, „integrierte“ Energieunternehmen, die Infrastruktur sowohl zur Energieerzeugung als auch zur Energieverteilung besitzen, zu zwingen, ihre Übertragungsnetze für Gas und Strom vollständig zu verkaufen. Dabei handelt es sich um die sogenannte vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung.
Aber deutsche und französische Energieriesen, die von ihren jeweiligen Regierungen unterstützt werden, haben diesem Vorschlag entschiedenen Widerspruch geleistet. Hinzu kommt, dass eine Klausel im deutschen Grundgesetz es öffentlichen Behörden verbietet, Unternehmen zum Verkauf ihres Vermögens zu zwingen.
Als möglichen Kompromiss könnte die Kommission es den Unternehmen ermöglichen, ihr Eigentum zu erhalten, wenn die Anteile des energieerzeugenden Unternehmens von den Anteilen des Unternehmens, das in Besitz des Übertragungsnetzwerks ist, getrennt werden.
Dieser Option liegt die Idee zugrunde, dass die Unternehmen für Energietransport auf größere Investitionen in die Übertragungsnetzwerke drängen würden, um mehr Markteinstieger anzuziehen und damit die Form des Wettbewerbs steigern würden, von der die Kommission denkt, dass sie momentan von den umfassenden Energiekonzernen unterdrückt wird, die wenig Interesse daran haben, dass die Zahl der Konkurrenten innerhalb ihrer Stromnetze wächst.
Die zweite Möglichkeit, die diskutiert wird, würde es den Unternehmen erlauben, ihren Besitz zu erhalten, aber die Unternehmensführung, einschließlich Investitionen und anderen geschäftlichen Entscheidungen, müssten auf einen unabhängigen Systembetreiber (independent system operator, ISO) übertragen werden, der eine Gebühr für die Nutzung des Netzwerkes entrichten würde.
Jeder ISO würde, laut aus der Kommission durchgesickerten Dokumenten, mit größeren Überwachungsrechten der nationalen Regulierungsbehörden kombiniert werden müssen, um Preistransparenz, Netzwerkzugang und Investitionen zu garantieren. Nationale Regulatoren würden dafür von einer neuen europäischen Agentur überwacht und/oder unterstützt werden, die mit Entscheidungsrechten, besonders im Fall von grenzüberschreitenden Streitigkeiten, ausgestattet würde.
- Eigentumsentflechtung: ein Blindgänger?
Während ihres letzten Treffens im Juni 2007 äußerte die Mehrheit der Energieminister der EU ihre Ablehnung gegenüber der Idee einer vollständigen Eigentumsentflechtung. Der Kommissar für Energie Andris Piebalgs beklagte daraufhin, dass die Mehrheit momentan nicht auf seiner Seite stehe (EURACTIV vom 07. Juni 2007).
Das Zögern der Mitgliedstaaten zeigt sich auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von März 2007, die forderten, „dass die geltenden Binnenmarktvorschriften für die Öffnung der Erdgas- und Elektrizitätsmärkte rechtzeitig und uneingeschränkt nach Geist und Buchstabe umgesetzt werden“. Mit anderen Worten fordern die Mitgliedstaaten, dass die bestehenden Richtlinien vollständig umgesetzt werden, bevor über eine weiterreichende Gesetzgebung nachgedacht wird.
Die Schlussfolgerungen von März 2007 fordern jedoch eine „wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze (Entflechtung)“, sowie stärkere Rechte für die Regulatoren. Aber dies bezieht sich auf die rechtliche Entflechtung, die im zweiten Paket zur Liberalisierung der Energiemärkte vereinbart wurde. Diese wird in den Schlussfolgerungen des Rates in Bezug auf die vollständige Eigentumsentflechtung nicht erwähnt oder ausdrücklich unterstützt.
- Ändert sich mehr?
Die fehlende Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Eigentumsentflechtung könnte die Kommission dazu veranlassen, der so genannten Möglichkeit ISO+ mehr Beachtung zu schenken.
Ein Kommissionsbeamter gestand jedoch ein, dass einige wichtige Vertreter der Industrie einem zunehmenden Regulierungsdruck durch ISO-Normen nicht aufgeschlossener gegenüber stünden als einer Eigentumsentflechtung. Ein Wirtschaftsvertreter habe diese Wahl mit der Möglichkeit verglichen, entweder Salz oder Pfeffer in den Kaffee zu geben.
Die Kommission hat ebenfalls ihre Bedenken gegenüber der ISO-Möglichkeit zum Ausdruck gebracht. In ihrem Papier „Energiepolitik für Europa“ von Januar 2007 bemerkt die Kommission, mit dem Fehlen einer vollständigen Entflechtung könne die Regulierungsbehörden „nicht in jedem Fall alle Hindernisse beseitigen, die ausreichenden Investitionen in Netze, bei denen keine eigentumsrechtliche Entflechtung erfolgt ist, im Wege stehen.“
Trotz der fehlenden Befürwortung einer der beiden von der Kommission diskutierten Möglichkeiten, gibt es dennoch Spekulationen, die EU-Kommission könne sich für die Aufrechterhaltung des Status quo entscheiden, während sie gleichzeitig eine Verbesserung der Umsetzung der bestehenden Richtlinien sowie verstärkte Befugnisse für nationale Energieregulierungsbehörden unterstütze.
Letztere Möglichkeit wird besonders vom Kommissar für Unternehmen und Industrie, Günter Verheugen, und ebenso von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy unterstützt.
- Investitionen und Preissignale
„Bei Schaffung geeigneter politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen könnte der Energiebinnenmarkt nicht nur zu fairen, wettbewerbsfähigen Energiepreisen und zu
Energieeinsparungen beitragen, sondern auch zu höheren Investitionen“, so die Kommission in ihrem Papier über „Eine Energiepolitik für Europa“.
Frankreich, dem es möglich ist, niedrige Energiepreise anzubieten, weil es vor Jahrzehnten große staatlich unterstützte Investitionen in Atomenergie tätigte, die inzwischen vollständig abbezahlt wurden, ist der Meinung, die beste Möglichkeit, um niedrige Preise und Netzwerkinvestitionen zu garantieren, sei die Regulierung von Preisen mit Hilfe von staatlich unterstützten Garantien.
Laut eines Kommissionsbeamten bedeuteten derzeitige EU-Regelungen zu staatlicher Beihilfe, dass groß angelegte Investitionen in konventionelle Energiequellen für die Zukunft ‚nicht zur Debatte’ stünden. Dies bedeute, dass das französische Modell von niedrigen, regulierten Preisen auslaufen werde, sobald erneute groß angelegte Investitionen in die Energieinfrastruktur notwendig würden.