Kommission will Umweltverschmutzung strenger nachgehen [DE]
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat es versäumt, fristgemäß Verschmutzungsrechte für Industrieanlagen auszugeben, wie in einer Richtlinie von 1996 vorgeschrieben. Die Kommission, die zur Zeit einen Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie abfasst, könnte sich auf strengere Vorschriften einigen und hat davor gewarnt, dass die verspätete Umsetzung zu Vertragsverletzungsverfahren führen könnte.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat es versäumt, fristgemäß Verschmutzungsrechte für Industrieanlagen auszugeben, wie in einer Richtlinie von 1996 vorgeschrieben. Die Kommission, die zur Zeit einen Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie abfasst, könnte sich auf strengere Vorschriften einigen und hat davor gewarnt, dass die verspätete Umsetzung zu Vertragsverletzungsverfahren führen könnte.
Die Kommissionsdienststellen, insbesondere die Generaldirektionen für Umwelt und Unternehmen, befinden sich gerade in der Endphase von schwierigen, dienststellenübergreifenden Beratungen über die Überarbeitung der IVU-Richtlinie.
Laut der EU-Industriegruppe BusinessEurope, die die Diskussionen genau verfolgt, befürworte die Generaldirektion Umwelt härtere Maßnahmen zur Senkung der Industrieemissionen. Dies geschehe im Rahmen verstärkter Bemühungen, die vereinbarten CO2-Senkungsverpflichtungen einzuhalten.
Eine Idee ist es, die BREFs anstatt unverbindlicher Referenztexte zu verbindlichen Dokumenten zu machen. Das bedeutet, dass bestimmte Techniken zur Vorbeugung und Kontrolle von Verschmutzungen, auf die man sich auf EU-Ebene geeinigt hat, besser abgeglichen und einen verbindlichen Charakter bekommen würden.
Dies würde eine erhebliche Abkehr von bestehenden Richtlinien bedeuten, die festlegen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Erstellung der Konzessionen die technischen Charakteristika der betroffenen Anlage, ihre geographische Lage sowie die Umweltbedingungen vor Ort berücksichtigen könnten.
Die Kommission, die eine ‚Einschränkung in der Anwendung flexiblerer Maßnahmen, wie Stickoxid- und Schwefeldioxid-Emissionshandelssysteme’, beklagt, erwägt zudem eine Ergänzung um eine Emissionshandelskomponente für Schadstoffe, die nicht als Treibhausgase gelten.
Aufgrund bedeutender Defizite in der Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung, die die vollständige Nutzung des ökologischen Potentials, das ursprünglich von der Richtlinie vorgesehen war, behindern, hat die Kommission erklärt, dass sie alles nötige tun werde, um sicherzustellen, dass die Richtlinie korrekt umgesetzt werde. Dies beinhalte auch Rechtsverletzungsverfahren, um die vollständige und korrekte Umsetzung der Gesetzgebung zu gewährleisten.