Kommission stärkt EU-Aktionsplan gegen den Terrorismus
Die Kommission hat vier Mitteilungen zur Terrorismusbekämpfung angenommen, die sich mit der Terrorprävention und -vorsorge, Abwehrbereitschaft, Folgenbewältigung, Terrorismusfinanzierung und dem Schutz 'kritischer Infrastrukturen' befassen.
Die Kommission hat vier Mitteilungen zur
Terrorismusbekämpfung angenommen, die sich mit der
Terrorprävention und -vorsorge, Abwehrbereitschaft,
Folgenbewältigung, Terrorismusfinanzierung und
dem Schutz ‚kritischer Infrastrukturen‘
befassen.
Um wirksamer gegen Terrorismus vorgehen zu
können, hat die Kommission am 20.Oktober ein
Bündel neuer Maßnahmen angenommen. Die erste
der insgesamt vier Mitteilungen, die den Titel
„Terroranschläge – Prävention, Vorsorge
und Reaktion“ trägt, bildet den Rahmen des
neuen EU-Plans zur Bekämpfung des
Terrorismus.
Energie, Kommunikation, Gesundheit, Lebens- und
Verkehrsmittel gehören zu den ‚kritischen
Infrastrukturen‘, die einem besonders hohen Risiko
ausgesetzt sind. Die Verschmutzung eines Flusses oder der
Angriff auf eine Atomanlage könnte desaströse
Folgen haben. Ein ‚Warning Information Network‘
(CIWIN) wird von der Kommission eingerichtet werden, um
Mitgliedstaaten und Besitzern und Betreibern
‚kritischer Infrastrukturen‘ den
Informationsaustausch über gemeinsame Bedrohungen,
Schwächen und angemessene Maßnahmen und
Strategien zur Risikoverringerung und Verbesserung des
Schutzes zu erleichtern.
Die Kommission will ein Frühwarnsystem namens
‚Argus‘ einrichten. Es soll sämtliche
spezialisierten Systeme der Kommission für
Notfälle koordinieren und würde die Bereiche
Lebensmittel-, Kraftwerk- und Wassersicherheit abdecken.
Um betriebsfähig zu sein, wird die Kommission ein
zentrales Krisenzentrum aufbauen, das Vertreter der
relevanten Abteilungen der Kommission in
Notfallsituationen zusammenbringen
würde.
In Bezug auf die Finanzierung von Terrorismus
schlägt die Kommission vor, dass der Polizei der
Zugriff auf Datenbanken über Konteninhaber und
Kontenvorgänge ermöglicht wird. Der unbegrenzte
Zugriff auf Daten soll im Fall einer vollständigen
Übereinstimmung zwischen Angaben zu einem
Tatverdächtigen und Bankangaben gewährt werden,
damit die Polizei einen Zusammenhang zwischen
Tatverdächtigen, Geldflüssen und
Finanzierungsquellen herstellen kann. Die
Kommission weist auch auf die Wichtigkeit dessen hin,
dass sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regeln
bezüglich der Informationen, die Menschen bei
Überweisungen und der Mitnahme großer Summen
Bargeld über Grenzen geben müssen, einigen. Die
Kommission schlägt darüber hinaus vor, dass von
gemeinnützigen Einrichtungen und
Wohlfahrtsorganisationen eine größere
Transparenz gefordert werden könnte. Sie werde
untersuchen, ob ein hohes Risiko besteht, dass
gemeinnützige Einrichtungen für die
Finanzierung von Terrorismus genutzt werden.
Die Kommission hat angekündigt, es werde ein
„öffentlich-privater Sicherheitsdialog“
mit Wirtschaftsakteuren stattfinden. Aufgrund der
Wichtigkeit der Sicherheitsforschung setzt sie sich
für zusätzliche Fördermittel in Höhe
von 1 Milliarde Euro pro Jahr ab 2007 ein.