Kommission schlägt Strategie zur Armutsbekämpfung vor [DE]
In einer neuen Mitteilung legt die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten dar, wie ausgegrenzte Personen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, um das Ziel der Lissabon-Strategie zur Armutsbekämpfung erreichen zu können.
In einer neuen Mitteilung legt die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten dar, wie ausgegrenzte Personen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, um das Ziel der Lissabon-Strategie zur Armutsbekämpfung erreichen zu können.
Als Teil der Lissabon-Strategie hat es sich die EU zur Aufgabe gemacht, bis zum Jahr 2010 Armut auszumerzen. Es ist allerdings offensichtlich, dass es fast unmöglich sein wird, dieses Ziel zu erreichen. Laut Kommission:
- sehen sich 16% der europäischen Bevölkerung dem Risiko finanzieller Armut ausgesetzt;
- leben 20% in nicht standardgemäßen Unterkünften;
- leben 10% in Haushalten, in denen niemand arbeitet;
- sind fast 4% der Arbeitnehmerschaft Langzeitarbeistlose, und;
- verlassen mehr als 15% der Schüler die Schule ohne jegliche Qualifikation.
Folglich wird ein großer Teil der europäischen Bevölkerung an den Rand gedrängt, da diese Menschen, aufgrund der Situation, in der sie sich befinden, keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Vladimír Špidla, der Kommissar für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sprach in Brüssel mit Journalisten und bezeichnete diese Situation als ‚absolut inakzeptabel’.
Im Anschluss an eine Konsultation im Jahr 2006 hat die Kommission am 17. Oktober 2007 eine Reihe von Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung vorgeschlagen, die darauf abzielen, es marginalisierten Personen zu ermöglichen, Fähigkeiten zu entwickeln, ihr Potential auszuschöpfen, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und ihr Einkommen zu erhöhen.
Špidla erklärte, dass der Ansatz drei Schlüsselemente enthalte:
- angepasste Unterstützung hinsichtlich Einkommen;
- Anpassung an den Arbeitsmarkt, welches die aktive Einbeziehung Aller fördere, und;
- qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen.
Der Kommissar fügte hinzu, dass die Schwierigkeiten, denen sich Menschen ausgesetzt sähen, oftmals vielerlei Dimensionen hätten. Aus diesem Grund müsse man integrierte Dienstleistungen entwickeln, um den Bedürfnissen in den Bereichen Beschäftigung, Wohnungswesen und besonders Gesundheit zu begegnen. Wann immer dies möglich sei, sei es das Ziel, es den Betroffenen zu ermöglichen, ihre Autonomie in Bezug auf Beschäftigung wiederherzustellen. Um dies zu realisieren, müsse man Hindernisse, die den Zutritt zum Arbeitsmarkt erschweren, aus dem Weg räumen. Dies könne durch aktive und präventive Maßnahmen, wie beispielsweise durch Früherkennung von Bedürfnissen, personalisierte Hilfestellung während der Arbeitsplatzsuche, Berufsausbildung und Beratung, erreicht werden. Weiterhin müsse man sicherstellen, dass Arbeit für Arbeitssuchende in finanzieller Hinsicht attraktiver wird.
Die Mitteilung hat auch eine Zweitabschnitts-Konsultation mit Sozialpartnern eröffnet, die am 8. Februar 2008 enden wird.