Kommission plant besseres und vereinfachtes Emissionshandelssystem [DE]
Die Kommission hat ihren Zeitplan für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems festgelegt. Eine Arbeitsgruppe soll hierfür neue Gesetzesvorschläge ausarbeiten, die mit Beginn des dritten Handelszeitraums 2013 in Kraft treten könnten.
Die Kommission hat ihren Zeitplan für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems festgelegt. Eine Arbeitsgruppe soll hierfür neue Gesetzesvorschläge ausarbeiten, die mit Beginn des dritten Handelszeitraums 2013 in Kraft treten könnten.
Am 13. November 2006 hat die Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem eine erste Überprüfung des Emissionshandelssystems durchgeführt wurde und ein Zeitplan für die künftigen Revisionen aufgezeichnet wurde. In dieser Mitteilung räumt die Kommission ein, dass Vereinfachungen und mehr Vorhersehbarkeit vonnöten sind, um die Marktliquidität des Systems zu verbessern.
Im Rahmen des zweiten europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP II) ist eine besondere Arbeitsgruppe eingerichtet worden, deren Aufgabe darin bestehen wird, in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern (Industrie, NGOs und Think Tanks) Empfehlungen für eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird bis zum 30. Juni 2007 ihre Empfehlungen vorlegen und die Kommission wird im Folgenden neue Gesetzesvorschläge ausarbeiten. Diese Vorschriften könnten frühestens 2013 in Kraft treten.
Die Arbeitsgruppe wird sich mit den folgenden Bereichen befassen:
- Ausweitung des Geltungsbereichs des Systems auf andere Treibhausgase (Stickoxid von Ammoniakherstellung oder Methan aus Kohlebergwerken) und weitere Bereiche. Ein Sektor, der planmäßig umfasst werden soll, ist der Luftverkehr, aber auch andere stehen zur Debatte;
- Weitere Harmonisierung, um zu vermeiden, dass die nationalen Allokationspläne zu sehr divergieren – was derzeit der Fall ist. Die Kommission will ebenfalls prüfen, ob es eine Grundlage gibt, ab 2012 eine einheitliche EU-Grenze einzuführen;
- Verbesserte Überprüfung und Leitlinien für Berichterstattung, die sicherstellen, dass die Vorschriften in größerem Maße eingehalten werden;
- Die Verknüpfung des Emissionshandelssystems mit in Drittländern bestehenden Handelssystemen oder mit den flexiblen Kyoto-Mechanismen, die es ermöglichen, Entwicklungsländer in den Kampf gegen den Klimawandel einzubeziehen.