Kommission geht gegen Verkehrssünder vor [DE]
Bemüht, die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen in der EU zu vermindern, beabsichtigt die Europäische Kommission, die Bedingungen für nationale Behörde zu erleichtern, sodass diese Fahrer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat für Verstöße, wie Geschwindigkeitsübertretung oder Trunkenheit im Straßenverkehr, bestrafen können.
Bemüht, die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen in der EU zu vermindern, beabsichtigt die Europäische Kommission, die Bedingungen für nationale Behörde zu erleichtern, sodass diese Fahrer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat für Verstöße, wie Geschwindigkeitsübertretung oder Trunkenheit im Straßenverkehr, bestrafen können.
Eines der wichtigsten Anliegen des Richtlinienentwurfes, den Verkehrskommissar Jacques Barrot am 19. März 2008 vorstellte, ist, der derzeitigen Situation ein Ende zu bereiten, in der Fahrer ungestraft davon kommen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat Verkehrssünden begehen. Momentan ist es zu schwierig, sie zu identifizieren oder die Adresse ausfindig zu machen, unter der das Fahrzeug registriert ist.
Laut der Kommission machen ausländische Fahrer durchschnittlich fünf Prozent des Straßenverkehrs in der EU aus. Ihr Anteil an Geschwindigkeitsübertretungen beträgt jedoch etwa 15%, was die Tatsache verdeutlicht, dass Fahrer aus Drittstaaten verhältnismäßig öfter Verkehrsdelikte begehen als einheimische Fahrer.
Die Kommission ist der Meinung, dass eine verbesserte Durchsetzung der Verkehrsordnung helfen könnte, jährliche 14 000 Todesfälle und 680 000 Verletzte allein in den Staaten der EU-15 zu verhindern.
Die neue Richtlinie ebnet daher den Weg für die Schaffung eines Netzwerks für den elektronischen Datenaustausch, das es nationalen Verkehrsbehörden ermöglicht, mithilfe des Fahrzeugbriefes ausländische Fahrzeugbesitzer ausfindig zu machen und ihnen Bußgeldbescheide zuzusenden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, das System einzurichten und funktionsfähig zu machen.
Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und das Überfahren einer roten Ampel werden unter dem neuen System berücksichtigt werden. Die Richtlinie ermöglicht es den Behörden jedoch nur, Ausländer mit finanziellen Strafen zu belegen; sie dürfen ihnen nicht die Fahrerlaubnis entziehen oder Strafen mit Punkten ahnden.
Die Kommission geht davon aus, dass die Richtlinie dazu führen wird, dass die Öffentlichkeit eine derartige Ahndung eher akzeptieren wird, wenn ausländische und heimische Fahrer gleich behandelt werden.
Unterdessen haben die jüngsten Statistiken gezeigt, dass im vergangenen Jahr bei der Verringerung der Zahl der Verkehrstoten in Europa keinerlei Fortschritt erzielt werden konnte. 43 000 Menschen sterben jährlichen auf den europäischen Straßen. „Das entspricht der Zahl der Opfer, die beim Absturz von wöchentlich fünf Passagierflugzeugen mittlerer Größe zu erwarten wären“, vergleicht die Kommission. Die Union ist somit weit entfernt von ihrem Ziel, bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten auf 25 000 zu reduzieren.
Der Europäische Rat für Verkehrssicherheit begrüßte den neuen Vorschlag, bedauerte jedoch, dass er keine Bestimmungen enthalte, um die Strafvollstreckung in der gesamten Union zu erhöhen. Geschäftsführer Antonio Avenoso sagte, der Vorschlag sei ein Schritt in die richtige Richtung. Er hätte jedoch ein größeres Potential, Leben zu retten, wenn ein EU-weiter Referenzrahmen für eine Annäherung der bewährtesten Verfahren zur Strafvollstreckung aufgenommen worden wäre, wie beispielsweise die Verwendung fest installierter Überwachungskameras in Verbindung mit mobilen Geschwindigkeits- und gezielten Alkoholkontrollen.