Kommission fordert härtere Strafen für Produktpiraterie [DE]

Verstöße gegen Urheberrechte, auch bekannt als Piraterie, stehen im Mittelpunkt eines neuen weit reichenden Plans, den Kommissionsvizepräsident Franco Frattini am 26.April 2006 vorgestellt hat.

Verstöße gegen Urheberrechte, auch bekannt als Piraterie, stehen im Mittelpunkt eines neuen weit reichenden Plans, den Kommissionsvizepräsident Franco Frattini am 26.April 2006 vorgestellt hat.

Fälscher verursachen immer größeren wirtschaftlichen Schaden innerhalb der Union und setzen so die europäischen Produzenten zunehmend unter Druck.  Laut Statistik werden von den Behörden der 25 Mitgliedstaaten jährlich über 100 Millionen Fälschungen und Raubkopien beschlagnahmt.

Die neuen, verbesserten Maßnahmen der Kommission zielen darauf ab, die Angleichung des Strafrechts der einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern.  Diese Maßnahmen müssen bei allen Verstößen gegen das Urheberrecht angewandt werden.  Fälscher können laut dieser neuen Maßnahmen zu mindestens vier Jahre Gefängnis und einer Geldstrafe von maximal € 300.000 verurteilt werden.  Die Mitgliedstaaten haben aber das Recht härtere Strafen zu verhängen.

Laut Kommissar Frattini werden die neuen Maßnahmen von vier wesentlichen Überlegungen geleitet:

  • Schutz der Industrie sowie Fälscher an der Verletzung des europäischen Urheberrechts hindern.
  • Verbraucherschutz (einschließlich Überlegungen zur Sicherheit und Gesundheitsrisikos)
  • Harmonisierung von Gesetzen und Strafen in allen 25 Mitgliedstaaten
  • Abschreckung der Fälscher durch schwere Haft- und Geldstrafen

Generell gesehen fällt die Bestimmung von Strafmaßnahmen nicht zu den Kompetenzbereichen der EU.  Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung im September 2005 der Kommission die Möglichkeit eröffnet in einigen Bereichen des Binnenmarktes solche Maßnahmen festzusetzen.