Kommission: EU-Justizbehörde für Dokumentation von Kriegsverbrechen aufrüsten
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Mandat der EU-Justizbehörde Eurojust zu erweitern, um die Sammlung und Sicherung von Beweisen von Kriegsverbrechen in der Ukraine zu erleichtern.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Mandat der EU-Justizbehörde Eurojust zu erweitern, um die Sammlung und Sicherung von Beweisen von Kriegsverbrechen in der Ukraine zu erleichtern.
Nach Berichten über Gräueltaten der russischen Armee in Butscha und anderen ukrainischen Städten verstärkt die EU ihre Bemühungen zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine.
„Wir müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Kriegsverbrecher:innen vor Gericht gestellt werden“, sagte Věra Jourová, Kommissarin für Werte und Transparenz.
Um Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln, aufzubewahren und weiterzugeben, schlug die EU-Exekutive am Montag (25. April) vor, das Mandat von Eurojust, der EU-Agentur zur Koordinierung europäischer Ermittlungen und Strafverfolgungen bei grenzüberschreitenden Verbrechen, zu ändern.
„Wir müssen Eurojust verstärken, um sicherzustellen, dass es über die notwendigen Instrumente verfügt, um mit dem Ausmaß der Gräueltaten in der Ukraine umgehen zu können“, sagte Jourová.
Der Vorschlag, der noch vom Europäischen Parlament und den nationalen Minister:innen gebilligt werden muss, wird es Eurojust ermöglichen, Daten – einschließlich Videos, Tonaufnahmen und Satellitenbildern – zu verarbeiten und zentrale Sicherungsspeicher einzurichten, um sicherzustellen, dass alle Beweise gesichert werden.
„Wir müssen dafür sorgen, dass die Beweise sicher aufbewahrt, analysiert und mit nationalen und internationalen Behörden ausgetauscht werden“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders und fügte hinzu, dass „Straffreiheit nicht geduldet wird.“
Das neue Mandat soll es der EU-Agentur ermöglichen, direkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen – ein Prozess, der in der Eurojust-Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung nicht vorgesehen ist.
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Ermittlungen zu Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof hat bereits eine Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine eingeleitet und wird dabei von einem gemeinsamen EU-Untersuchungsteam unterstützt, das am 25. März von Litauen, Polen und der Ukraine eingesetzt wurde.
Am Montag kündigte der Chefankläger des Strafgerichtshofs, Karim Khan, an, dass er sich ebenfalls dem EU-Untersuchungsteam anschließen werde, nachdem er zwei Wochen zuvor in der Ukraine gewesen war, um den Schauplatz der Ermordung von Zivilist:innen in der Ukraine zu besuchen.
Nach Angaben der EU-Agentur soll damit „die klare Botschaft vermittelt werden, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um effektiv Beweise für die in der Ukraine begangenen schweren internationalen Verbrechen zu sammeln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.“
Derweil hat die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft die EU-Länder aufgefordert, Expert:innen und Ausrüstung zu entsenden, um die Ermittlungen im Land zu unterstützen, und hat eine Website eingerichtet, die die Bürger:innen auffordert, Kriegsverbrechen zu melden und zu dokumentieren.
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[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]