Kommission erwägt einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bis 2008 [DE]

Die Kommission wird in kürze einen Vorschlag zur Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage präsentieren.

Die Kommission wird in kürze einen Vorschlag zur Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage präsentieren.

Am 4. April wird die Kommission einen neuen Vorschlag zur Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage im Jahr 2008 vorlegen. Die einheitliche Bemessungsgrundlage würde es Unternehmen im EU-Binnenmarkt ermöglichen, einheitliche Regeln für die Berechnung ihrer EU-weiten Profite anzuwenden. Dies wiederum würde die Mehrkosten, die sich für sie aus dem Nebeneinander der verschiedenen nationalen Steuersysteme ergeben, senken. 
Der bevorstehende Vorschlag wird auf den Vorbereitungen beruhen, die seit der im Oktober 2005 veröffentlichten Mitteilung über ihre Körperschaftsteuer-Pläne durchgeführt wurden. 

Während der EG-Vertrag nicht ausdrücklich direkte Steuern fordert (beispielsweise für die Einkommens- und Unternehmensbesteuerung), ergibt sich aus Artikel 94 des Vertrags die Möglichkeit der Annäherung der Steuern. 
Laut EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs gehe es der Kommission ausschließlich um die Bemessungsgrundlage, und nicht um die Festlegung der Steuersätze, die weiterhin Sache der Mitgliedstaaten sein werde. Die Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage sei „eine Frage der Transparenz, Klarheit und Vereinfachung“ und würde zu einer beträchtlichen Kostensenkung für Unternehmen führen. 

Der Vorschlag könnte den EU-Finanzministern im Juni unterbreitet werden. Derzeit unterstützen über ein Drittel der Mitgliedstaaten diesen Vorstoß. Sieben Länder (Großbritannien, Irland, Slowakei, Malta, Litauen, Lettland und Estland) haben bereits Vorbehalte geäußert. Der Vorschlag muss einstimmig angenommen werden.