Kommission Diskriminierung von Dolmetschern vorgeworfen [DE]

Die Europäische Kommission diskriminiere selbständige Dolmetscher über 65, da sie sich weigere, ihnen Arbeit anzubieten, erklärte der EU-Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros gestern (15. Dezember 2008) und bat die Europaabgeordneten, seinen Aufruf zu unterstützen. Doch die EU-Kommission argumentiert, ihr Vorgehen sei gerechtfertigt, da Arbeitsplätze für junge Arbeitnehmer, die gerade erst ihren Abschluss gemacht hätten, geschaffen werden müssten.

Die Europäische Kommission diskriminiere selbständige Dolmetscher über 65, da sie sich weigere, ihnen Arbeit anzubieten, erklärte der EU-Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros gestern (15. Dezember 2008) und bat die Europaabgeordneten, seinen Aufruf zu unterstützen. Doch die EU-Kommission argumentiert, ihr Vorgehen sei gerechtfertigt, da Arbeitsplätze für junge Arbeitnehmer, die gerade erst ihren Abschluss gemacht hätten, geschaffen werden müssten.

Der Bürgerbeauftragte stellte dem Europäischen Parlament gestern einen Bericht über seinen Beschluss vom Monatsanfang vor, dass die Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2005, einen belgischen freiberuflichen Dolmetscher nicht weiter zu beschäftigen, da dieser 65 Jahre alt geworden war, einen Missstand darstelle. 

Diamandouros riet der EU-Kommission, eine „einvernehmliche Lösung“ zu suchen und ihre im Jahr 2000 verabschiedete Politik, nach der Freiberufler nach Beendigung ihres 65. Lebensjahres von einer Liste mit Dolmetschern, die für Dienstleistungen zur Verfügung stehen, gestrichen werden, aufzugeben und den Beschwerdeführer entsprechend zu entschädigen. 

Die Kommission lehnte es jedoch ab, diesen Empfehlungen nachzukommen, da die, ihren Worten zufolge, beunruhigenden demografischen Entwicklungen in diesem Berufsstand von der Einstellungspolitik forderten, dass diese langfristig sicherstelle, dass sie auf eine gewisse Anzahl von Dolmetschern zurückgreifen könne. Deshalb habe man Maßnahmen ergreifen müssen, um Arbeit für junge Dolmetscher, die gerade ihren Abschluss gemacht hätten, in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen und garantieren zu können, dass eine gewisse Anzahl neuer Dolmetscher auf dem Markt Fuß fassen kann, wird argumentiert.

In seinem Bericht hält der Bürgerbeauftragte an seiner ursprünglichen Entscheidung fest und ruft die EU-Kommission dazu auf, das Prinzip der Gleichbehandlung in seiner Einstellungspolitik zu berücksichtigen. Er wirft der Kommission zudem vor, ihre Entscheidung, freiberufliche Dolmetscher über 65 nicht mehr zu beschäftigen, nicht angemessen begründet zu haben. 

Der Bürgerbeauftragte rechtfertigte seine Entscheidung, die Frage vor das Parlament zu bringen, damit, dass die Bereitstellung angemessener Beschäftigungsmöglichkeiten für Berufseinsteiger zwar ein legitimes Ziel sei, ihn jedoch nicht davon habe überzeugen können, dass eine vollständige Beschäftigungssperre von Dolmetschern über 65 verhältnismäßig und notwendig zur Erreichung dieses Ziels sei.

Der belgische Dolmetscher, der 35 Jahre lang für die EU-Kommission gearbeitet hatte, hatte sich unterdessen ebenfalls an den Bürgerbeauftragten gewandt, nachdem er auch vom Europäischen Parlament auf ähnliche Weise behandelt worden war. Daraufhin änderten die Europaabgeordneten die Einstellungspolitik des Parlaments. Dieses stellt seitdem Dolmetscher „nur auf Grundlage ihrer professionellen Fähigkeiten“ ein.

Das Europäische Parlament habe seine diskriminierende Politik nach seinem Einschreiten abgeschafft. Daher sei es umso bedauernswerter, dass die Kommission noch immer Menschen auf Grund ihres Alters diskriminiere, erklärte Diamandouros.

Die Entscheidung, die im gestrigen Bericht ausgeführt wird, ist nicht die erste, durch die die Sprachenabteilung der EU-Kommission ins Kreuzfeuer der Kritik des Europäischen Bürgerbeauftragten gerät. Im letzten Mai beurteilte Diamandouros, die Weigerung der Kommission, ihre Arbeit im Bereich Außenhilfe in allen 23 Amtssprachen der EU durchzuführen, als Missstand in der Verwaltung der EU-Organe und -Institutionen. Die Kommission selbst erklärte jedoch, dass dies unmöglich durchführbar wäre (EURACTIV vom 28. Mai 2008).