Kommission begrenzt Roaminggebühren für SMS auf 0,11 Euro [DE]
Die Europäische Kommission hat gestern (23. September 2008) einen weiteren Schritt bei der Regulierung der Handytarife getätigt. Sie entschied sich, Preisobergrenzen für im Ausland versendete SMS einzuführen. Außerdem sollen einige regulierende Maßnahmen eingeführt werden, um die Kosten der Mobilfunkdienste für Verbraucher zu reduzieren.
Die Europäische Kommission hat gestern (23. September 2008) einen weiteren Schritt bei der Regulierung der Handytarife getätigt. Sie entschied sich, Preisobergrenzen für im Ausland versendete SMS einzuführen. Außerdem sollen einige regulierende Maßnahmen eingeführt werden, um die Kosten der Mobilfunkdienste für Verbraucher zu reduzieren.
Dem von der Kommission vorgesehenen Zeitplan zufolge können sich Handy-Nutzer ab Sommer 2009 auf geringere Kosten für die Nutzung ihres Mobiltelefons im europäischen Ausland freuen, falls die Vorschläge vom Parlament und den nationalen Regierungen angenommen werden.
Billigere Kurznachrichten
Die neuen Maßnahmen, die gestern als Teil einer Überarbeitung der Roaming-Verordnung vorgestellt wurden, würden den Preis für aus dem Ausland versendete Kurznachrichten (SMS) in Europa auf nur 0,11 Euro (zzgl. MwSt) begrenzen. Derzeit kostet das Versenden von SMS aus dem Ausland durchschnittlich 0,29 Euro. Die Kostensenkung könnte für einige Nutzer allerdings noch stärker entlasten, da dieser Durchschnittswert über die Unterschiede der von den Mobilfunkbetreibern erhobenen Kosten hinwegtäuscht. Beispielsweise zahle derzeit ein Base-Kunde in Belgien für aus dem Ausland versendete SMS bis zu 0,80 Euro, während Kunden des niederländischen Unternehmens KPN mit bis zu 0,75 Euro belastet würden (in beiden Fällen ist die MwSt inklusive).
Abschaffung der Abrechnung nach Minutentakt
Die Überarbeitung der Roaming-Verordnung durch die Kommission zielt auch darauf ab, die Abrechnung nach Minutentakt für Roaminggespräche abzuschaffen. Derzeit verwenden die meisten Betreiber diese Abrechnungspraxis, die der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) zufolge dazu führt, dass die Kunden für abgehende Anrufe 24% mehr zahlen, als der tatsächlichen Gesamtgesprächsdauer entsprechen würde. Es sei, als ob man den Zug von Brüssel nach Paris nehmen würde, aber für eine Zugfahrt nach Rom zahlen müsste, sagte die Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva.
Falls der Vorschlag der EU-Kommission angenommen wird, wird eine sekundengenaue Abrechnung für Roaminggespräche eingeführt. Das ist für die meisten inländischen Anrufe bereits der Fall (EURACTIV vom 29. August 2008).
Weitere Kostensenkungen bei Auslandsgesprächen
Eine weitere in dem Paket enthaltene Maßnahme zielt darauf ab, die aktuellen Kostenobergrenzen für Roaminggespräche herabzusenken. Diese Kosten sind derzeit auf 0,46 Euro begrenzt, sollen aber bis 2012 stufenweise auf 0,35 Euro reduziert werden. Die Kosten für eingehende Anrufe sollen ebenfalls reduziert werden.
Nachsicht bei Datenroaming
Im Fall des Datenroamings, bei dem mit dem Handy im Ausland im Internet gesurft wird, hat die Kommission infolge des starken Drucks der Branche und den von Verbraucherorganisationen geäußerten Bedenken eine nachsichtigere Haltung angenommen. Der Datenroamingdienst befindet sich erst in der Entstehungsphase und Preisobergrenzen werden als mögliches Hindernis bei der Etablierung des mobilen Internetzugangs betrachtet.
Nichtsdestotrotz verlangte die Kommission mehr Transparenz von den Mobilfunkbetreibern. Ab 2010 sollten die Kunden im Voraus festlegen können, ab welcher Höhe ihrer Roamingrechnung die Dienstleistung unterbrochen wird. Das würde verhindern, dass Kunden enorme Summen in Rechnung gestellt werden. Einigen Touristen wurden mehrere Tausend Euro in Rechnung gestellt, nachdem sie Filme oder Musik im Ausland herunter geladen hatten. Das Problem ist, dass die Unterbrechung der Dienstleistung aus technischer Sicht nicht einfach umzusetzen ist. Sommer 2010 wird als ein optimistisches Ziel betrachtet.
Zusätzlich hat die Kommission vorgeschlagen, Begrenzungen für das Datenroaming auf Vorleistungsebene einzuführen, um die höchsten Tarife herabzusenken und den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkbetreibern zu erhöhen. Die Vorleistungsentgelte berechnen sich die Betreiber gegenseitig für die Verrichtung von Dienstleistungen. Sie kommen zum Tragen, wenn ein Kunde im Ausland das Netz eines anderen Betreibers nutzt.
Fortschritte mit wenigen Hindernissen
Die Vorschläge der Kommission werden voraussichtlich sowohl vom Parlament als auch vom Rat angenommen werden. Die beiden Institutionen sind die letzten Entscheidungsinstanzen auf dem Weg zu einem Abschluss des Gesetzespakets. Viele Europaabgeordnete haben bereits ihre Unterstützung für die neue Initiative zugesagt, die in Anbetracht der anstehenden Europawahlen sehr gelegen kam. Die Mitgliedstaaten sollten sich auch für den Vorschlag Readings aussprechen, da der Impuls für diesen von Ländern wie Belgien und den Niederlanden geliefert wurde, wo die Kunden mit höheren Roaminggebühren belastet werden als irgendwo sonst.
Die Verbraucher begrüßten die Initiative ebenfalls. Die größten Betreiber reagierten unmittelbar mit heftiger Kritik, während die kleineren die vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützen. Sie fordern allerdings die Einführung von Maßnahmen zur Ankurbelung des Wettbewerbs.
Geringere Investitionen
Die größten Telefondienstanbieter befürchten, dass sie infolge der Vielzahl an Regulierungen im Telefonsektor und den zu erwartenden Einschnitten bei den Gewinnen gezwungen sein könnten, ihre Investitionen in neue Technologien und Infrastrukturen zu reduzieren. Datenmaterial zufolge, das von Idate, einer Beratungsfirma, zur Verfügung gestellt wurde, war dies 2007 bereits der Fall (EURACTIV vom 19. September 2008). Betreiber werden möglicherweise auch ihre Geschäftsmodelle verändern und damit beginnen, wie in den USA, Gebühren für eingehende inländische Anrufe zu erheben.