Klimawandel: Experten warnen vor „Handelskrieg” [DE]

Befürchtungen nehmen zu, dass Einfuhrbeschränkungen zu einem weltweiten Handelskrieg führen könnten. Entsprechende Maßnahmen werden derzeit in der EU und in anderen Industrieländern diskutiert, um die inländischen energieintensiven Industriebranchen vor „schmutzigen” Importen aus Schwellenländern wie Indien und China zu schützen.

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Befürchtungen nehmen zu, dass Einfuhrbeschränkungen zu einem weltweiten Handelskrieg führen könnten. Entsprechende Maßnahmen werden derzeit in der EU und in anderen Industrieländern diskutiert, um die inländischen energieintensiven Industriebranchen vor „schmutzigen” Importen aus Schwellenländern wie Indien und China zu schützen.

Die Regeln der WTO stünden Maßnahmen zum Klimaschutz nicht im Wege, meinte Ditte Juul-Jorgensen von der Kommissions-Generaldirektion Handel (DG Trade) gestern (15. September 2008) in Brüssel, wo sie an einem ‚Perfect Storm‘ Seminar zum Thema Handel, Finanzen und Klima teilnahm.

Wenn allerdings bei den derzeit stattfindenden Verhandlungen über ein Folgeübereinkommen des Kyoto-Protokolls im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) ständig nur Verbote ausgesprochen würden, könnte das die Verhandlungen über den weltweiten Handel durchaus beeinträchtigen, meinte Juul-Jorgensen, die die Vorsitzende einer Abteilung zur nachhaltigen Entwicklung in der GD Trade ist.

Ihre Kommentare verwiesen unverkennbar auf die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrzölle, deren Einführung einige Industrienationen derzeit in Erwägung ziehen, um die Verlagerung von CO2-Emissionsquellen zu verhindern.

Das Seminar wurde von Globe EU, einem Netzwerk für Europaabgeordnete und dem Institute for Environmental Security organisiert. Für die mediale Unterstützung sorgte EURACTIV.

Zurück zum Protektionismus?

Während sich die EU möglicherweise letzten Endes gegen die Einführung neuer Handelsmechanismen entscheiden und stattdessen auf die begrenzte Bewilligung unentgeltlicher Emissionsrechte zum Schutz der am stärksten gefährdeten Industrien (siehe EURACTIV vom 18. Juni 2008) zurückgreifen könnte, zeichne sich in den USA eine andere Entwicklung ab. Bei jedem Klimaschutz-Gesetz, dass in Washington angenommen werde, bestünde eine große Wahrscheinlichkeit, dass es in irgendeiner Art und Weise die Importe einschränke, meint Benjamin Simmons, Rechtsexperte des Wirtschafts- und Handelszweiges des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP).

Diese Aussicht ruft bei den Befürwortern von offenen Märkten und internationalem Handel Bedenken hervor.

Unilaterale Beschränkungen wie CO2-abhängige Einfuhrzölle seien nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver und könnten niemals eine Lösung für ein internationales Klimaschutzabkommen darstellen, warnte Doaa Abdel Motaal, ein Berater des WTO-Generaldirektors Pascal Lamy in Genf.

Maßnahmen, die in den Handel eingriffen, könnten nur zweit- oder gar drittklassige Optionen für einen Umgang mit dem Klimawandel darstellen, meinte Motaal, der kritisierte, dass das Hauptaugenmerk derzeit auf solche Maßnahmen gerichtet sei, was er als sehr entmutigend bezeichnete. Befürworter des uneingeschränkten Handels wie Motaal argumentieren, dass Einfuhrbeschränkungen nur zu einer Umleitung ‚schmutziger’ Exporte führten und den aufstrebenden Wirtschaftsländern keinerlei Anreiz biete, sich um saubere Technologien zu bemühen bzw. für eine Reduzierung der CO2-Emissionen in ihrer Industrie zu sorgen.

Instrumente für den Welthandel

Die Welthandelsgespräche im Rahmen der so genannten Doha-Runde waren im letzten Juli gescheitert. Einer der Hauptgründe waren die Uneinigkeiten zwischen reichen und ärmeren Ländern in Bezug auf Agrarsubventionen und Regelungen für den Handel mit Agrarprodukten. Das Scheitern der Doha-Runde hat die Frage aufgeworfen, ob ein weltweites Klimaschutzabkommen wirksam sein kann, wenn das multilaterale Handelssystem im Rahmen der WTO nicht mehr richtig funktioniert.

Peter Mandelson, der EU-Handelskommissar, erklärte dem parlamentarischen Ausschuss für internationalen Handel gegenüber, es gebe keinen Plan B für Doha. Die Bemühungen und Verhandlungen sollten fortgesetzt werden, denn ein Abbruch aufgrund eines Misserfolgs hätte negative Auswirkungen auf die weltweiten Klimaverhandlungen, so Mandelson.

Experten sind sich jedoch uneinig darüber, inwiefern eine starke WTO Voraussetzung für einen Erfolg in Kopenhagen im Dezember 2009 sein müsse. Dort wollen sich internationale Unterhändler treffen, um ein Folgeübereinkommen des Kyoto-Protokolls zum Abschluss zu bringen.

Pascal Lamy meint, dass zunächst ein weltweites Klimaschutzabkommen abgeschlossen werden müsse, damit die WTO-Partner ihre Handelspositionen entsprechend anpassen könnten.

Simmons hingegen ist anderer Meinung. Obgleich die Zukunft der Welthandelsgespräche noch im Ungewissen liege, könne man die bestehenden WTO-Regelungen und –mechanismen stärken, um ein positives Zeichen in Richtung der weltweiten Klimaschutzverhandlungen zu senden. Das WTO-Berichtswesen im Bereich der Energiesubventionen könnte beispielsweise gestrafft werden, um deutlicher zeigen zu können, inwiefern Marktverzerrungen, insbesondere durch fortdauernde staatliche Subventionen für fossile Brennstoffe, sich auf die Entwicklung der Weltmärkte für saubere Technologien auswirkten bzw. diese behinderten, meinte er.

Zuckerbrot ohne Peitsche?

Unterdessen drängen die Europaabgeordneten im Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments darauf, dass ärmeren Ländern in großem Umfang finanziell unter die Arme gegriffen wird, um ihre Industrialisierung und Wohlstandsförderung sicherzustellen, ohne dabei einen großen weltweiten Anstieg der CO2-Emissionen zu verursachen.

Es sollten umfangreiche Zuschüsse bereitgestellt und von den Gewinnen, die mit dem Emissionshandelssystem der EU (ETS) erzielt werden, abgezweigt werden. Dabei sollte mindestens ein Viertel des Geldes, das mit dem ETS gewonnen wird, den Entwicklungsländern zugute kommen. Das würde der EU ermöglichen, ab 2010 2 Milliarden Euro und ab 2020 10 Milliarden Euro jährlich zu spenden, so ein Bericht, der auf Initiative des Entwicklungsausschusses erstellt und gestern (15. September 2008) von ihm angenommen wurde. 

Die EU-Mitgliedstaaten haben jedoch bereits ihre Ablehnung geäußert, da sie nicht wollen, dass Brüssel ihnen vorschreibt, wie das Geld, das durch die Versteigerung von Emissionsrechten im Rahmen des ETS eingenommen wird, verwendet wird. Das Thema ist weiterhin umstritten, während die EU-Gesetzgeber den Abschluss des EU-Klima- und Energiepakets vor Ablauf der Amtszeit des Parlaments im März 2009 anstreben.