Klage gegen Lissabon-Vertrag abgewiesen
Der frühere Thyssen-Chef Dieter Spethmann ist mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde gegen die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon gescheitert. Horst Köhler hat die neuen Lissabon-Begleitgesetze unterschrieben. Die Umsetzung des EU-Refomvertrages kann sich von deutscher Seite nicht mehr verzögern. In letzter Sekunde hatte Spethmann versucht, die "fahrlässig?oberflächliche" Behandlung der neuen Gesetze durch den Bundestag geltend zu machen. Dies nahm das Verfassungsgericht nicht zur Kenntnis, so der Verfahrensbevollmächtigte Markus Kerber gegenüber EURACTIV.de.
Der frühere Thyssen-Chef Dieter Spethmann ist mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde gegen die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon gescheitert. Horst Köhler hat die neuen Lissabon-Begleitgesetze unterschrieben. Die Umsetzung des EU-Refomvertrages kann sich von deutscher Seite nicht mehr verzögern. In letzter Sekunde hatte Spethmann versucht, die „fahrlässig?oberflächliche“ Behandlung der neuen Gesetze durch den Bundestag geltend zu machen. Dies nahm das Verfassungsgericht nicht zur Kenntnis, so der Verfahrensbevollmächtigte Markus Kerber gegenüber EURACTIV.de.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss als unzulässig ab. Der von Spethmann geforderte völkerrechtliche Vorbehalt, wonach der EU-Vertrag nur nach Maßgabe des Karlsruher Lissabon-Urteils vom Juni gelten solle, ist aus Sicht des Gerichts nicht erforderlich, "denn die europäische Integration ist verfassungskonform realisierbar".
Inzwischen hat Bundespräsident Horst Köhler die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages unterzeichnet, teilte sein Sprecher am Mittwoch in Berlin mit.
In Deutschland waren die Begleitgesetze von Bundestag und Bundesrat in diesem Sommer im Schnellverfahren verabschiedet worden. Damit werden, wie vom Verfassungsgericht verlangt, die Rechte des Parlaments gestärkt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, die Abgeordneten über alle EU-Vorhaben "umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich" zu informieren. Beim Ausbau der EU-Kompetenzen in Kernbereichen der deutschen Gesetzgebung hat das Parlament künftig ein Veto-Recht.
Merkel sieht Initiative abgeschlossen
Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem "großen Erfolg", den Bundestag und Bundesrat trotz Wahlkampfs noch geschafft hätten. "Ich bin sehr zufrieden", sagte die CDU-Vorsitzende im Bayerischen Rundfunk. "Ich habe sehr viel Kraft in diesen Lissabonner Vertrag gelegt, und es ist ein gutes Ende der deutschen Präsidentschaft, die wir vor einiger Zeit hatten in der Europäischen Union." Nach dem Scheitern einer "EU-Verfassung" hatte Merkel den Lissabon-Vertrag vorangetrieben, der maßgeblich auf dem Verfassungs-Entwurf beruht.
Irland: Knappe Mehrheit für Lissabon erwartet
Deutschland ist eines der letzten EU-Länder, in denen der Lissabon-Vertrag unter Dach und Fach ist. Neben Irland stehen nun nur noch Tschechien und Polen mit der Zustimmung aus. In beiden Ländern haben die Parlamente bereits grünes Licht gegeben, die Staatschefs zögern aber mit ihrer Unterschrift wegen noch laufender Klagen.
In Irland findet am 2. Oktober eine zweite Volksabstimmung statt. Im ersten Anlauf hatten die Iren mit Nein gestimmt.
Jüngst trat die Katholische Kirche dem Gerücht entgegen, der Vertrag werde Abtreibungen in Irland legalisieren. Katholische Fundamentalisten hatten mit diesem Argument eine erneute Kampagne gegen den Vertrag gestartet. Die Katholische Kirche wird keine offizielle Abstimmungsempfehlung abgeben. Zahlreiche Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften untersützen ein "Ja" zu Lissabon". Nach der jüngsten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Millward Brown wollen 53 Prozent der Iren diesmal zustimmen. Allerdings stieg im Vergleich zur letzten Umfrage von vor zwei Monaten der Anteil der Gegner von 21 auf 26 Prozent.
Kläger fühlen sich ignoriert
Spethmann gehörte zu einer Gruppe von Klägern um den Ex- Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU), die mit ihrer Klage gegen den Vertrag Ende Juni beim Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg hatten. Geklagt hatten damals zudem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion im Bundestag und Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei.
Dieter Spethmann hatte auch angesichts der "fahrlässig?oberflächlichen Behandlung der Lissabon?Begleitgesetze" im Deutschen Bundestag gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon?Vertrag sowie sämtliche Begleitgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben.
Der Verfahrensbevollmächtigte Markus Kerber, der Spethmann vertreten hatte, sagte nach der Entscheidung gegenüber EURACTIV.de, man habe noch gestern dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Schriftssatz übermittelt, von dem das Gericht augenscheinlich keine Kenntnis genommen habe.
Darin beruft sich Kerber unter anderem auf die Erklärung des Abgeordneten Hermann Scheer (SPD) am Tag der Verabschiedung der neuen Begleitgesetze (8.September 2009). Scheer hatte sich der Abstimmung enthalten.
Zur Begründung hatte Scheer erklärt:
"Selbst eingeladene Sachverständige erklärten sich außerstande, innerhalb dieses kurzen Zeitraums die Wirkung dieser Gesetze im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen ausreichend zu erfassen. Auch ich sehe mich dazu außerstande, eine ausreichende verantwortliche Bewertung nach bestem Ermessen vorzunehmen."
Dieser Hinweis auf eine möglicherweise "oberflächliche" Behandlung beeindruckte die Richter offensichtlich nicht. Kerber wollte gegenüber EURACTIV.de nicht kommentieren, ob man weitere Schritte plane. Alles weitere werde man auf der Internet-Seite Europolis kund tun.
dpa/awr
Links
Bundesverfassungsgericht: Abweisung der Verfassungsbeschwerde von Dieter Spethmann (23. September 2009).