Klage gegen dauerhaften Eurorettungs-Fonds ESM

Fünf Ökonomen und Juristen um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider werden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den dauerhaften Euro-Rettungsfonds vorgehen. Die derzeitige Zögerlichkeit der Karlsruher Richter sei eine Verletzung der Bürgerrechte. Beim ESM handele es sich um ein Progamm zur Sanierung einer "verzockten" Finanzwirtschaft. EURACTIV.de berichtet vom Auftritt der Euro-Kläger in Berlin.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) steht vor einer schwierigen Entscheidung. Sind die Euro-Rettungsmaßnahmen rechtmäßig? Oder wollen die Richter das Problem aussitzen, bis Tatsachen geschaffen sind? Foto: dpa.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) steht vor einer schwierigen Entscheidung. Sind die Euro-Rettungsmaßnahmen rechtmäßig? Oder wollen die Richter das Problem aussitzen, bis Tatsachen geschaffen sind? Foto: dpa.

Fünf Ökonomen und Juristen um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider werden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den dauerhaften Euro-Rettungsfonds vorgehen. Die derzeitige Zögerlichkeit der Karlsruher Richter sei eine Verletzung der Bürgerrechte. Beim ESM handele es sich um ein Progamm zur Sanierung einer „verzockten“ Finanzwirtschaft. EURACTIV.de berichtet vom Auftritt der Euro-Kläger in Berlin.

Sollten Bundestag und Bundesrat der deutschen Beteiligung an einem dauerhaften Euro-Rettungsfonds (ESM) zustimmen, ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen. Die Juristen Karl Albrecht Schachtschneider und Dieter Spethmann, sowie die Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty kündigten diesen Schritt heute in Berlin an.

Die Euro-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, den ESM ab 2013 mit einem Kreditvolumen von mindestens 500 Milliarden Euro auszustatten (EURACTIV.de vom 15. Februar 2011). Die Regierungsfraktionen haben am Dienstag Zustimmung signalisiert (EURACTIV.de vom 23. Februar 2011). Die Entscheidung im Bundestag soll am 17. März fallen, wie EURACTIV.de aus Regierungskreisen erfuhr. 

"Grenze zum europäischen Bundesstaat überschritten"

Die sogenannten "Euro-Kläger" haben bereits Beschwerde gegen die Griechenlandhilfen und den vorübergehenden Euro-Rettungsschirm bis 2013 (EFSF) eingelegt. "Es gibt für die Einrichtung von EFSF und dem geplanten ESM weder eine Vertrags- oder eine Verfassungsgrundlage noch eine ökonomische Begründung", so die Gruppe in ihrer Erklärung. "Die Maßnahmen zur vermeintlichen Verhinderung einer Euro-Katastrophe überschreiten die Grenzen von einem Staatenbund zu einem nicht legitimierten Bundesstaat endgültig."

Die Gruppe fordert stattdessen den Austritt überschuldeter Länder wie Griechenland, Irland und Portugal aus der Eurozone. Die Währungsunion in ihrer heutigen Form sei gescheitert, sagte der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Nölling. "Sie ist ein Unglück für Deutschland und Europa." 

Der Währungswissenschaftler Wilhelm Hankel bestritt, dass der ESM der Sanierung von Staaten diene. "Die Staatsschulden bleiben, sie wechseln nur den Geber." Entlastet würden nicht die Schuldenstaaten, sondern ihre Geldgeber. "Das ist ein Progamm zur Sanierung einer verzockten Finanzwirtschaft."

Nölling, Hankel, Starbatty und Schachtschneider hatten 1998 in Karlsruhe vergeblich gegen die Euro-Einführung geklagt. 

"Karlsruhe zögert bis Tatsachen geschaffen sind"

Die neuen Beschwerden wurden von Karlsruhe bislang weder für zulässig noch für unzulässig erklärt. Das Gericht hat wie im Fall ähnlicher Klagen auch noch keine Angaben gemacht, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Zumindest wurden die Klagen angenommen. Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundesbank und Europäische Zentralbank (EZB) mussten zu den Beschwerden eine Stellungnahme abgeben.

Die Euro-Kläger kritisieren das Zögern der Karlsruher Richter scharf: "Das Gericht hätte längst die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden terminieren müssen, um uns Bürger gegen die gigantischen finanziellen Belastungen und die weitere Entdemokratisierung durch die vertragsbrüchige und verfassungswidrige Eurorettungspolitik zu schützen."

"Es gibt ein Aussitzen, ein eisernes Schweigen zu dem, was uns bedrückt, und worüber wir Sorgen äußern", so Nölle. Die Richter würden warten, bis Tatsachen geschaffen seien.

Kippt Karlsruhe den ESM?

Der Staatsrechtler Schachtschneider rechnet nicht damit, dass Karlsruhe die deutschen Entscheidungen zur Griechenlandhilfe und zum vorübergehenden Rettungsschirm für nichtig erklärt. "Meine Erwartung ist, dass das Gericht sagt: ‚diese Maßnahmen waren vertrags- und verfassungswidrig, aber wir heben sie nicht auf, weil dass zu ganz erheblichen Verwerfungen führen würde‘." Mit dieser Feststellung werde das Gericht aber zugleich eine Weichenstellung für die Zukunft vornehmen und den Handlungsspielraum der Regierung bei künftigen Maßnahmen stark einschränken. "Diese Entscheidung könnte dazu betragen, den weiteren Weg ins Unglück zu bremsen", so Schachtschneider. Dass die Richter noch keine Termine für ihre Entscheidungen festgelegt hätten, sei eine schmerzliche Verletzung der Bürgerrechte. 

Sollte Karlsruhe Deutschlands Beteiligung am ESM kippen, wäre dieser wohl gescheitert. Berlin soll den größten Beitrag zum dauerhaften Rettungs-Fonds ab 2013 leisten. "In dem Moment, in dem der Hauptzahler Deutschland blockiert wird, oder droht, blockiert zu werden, sieht es mit den Kredit-Konditionen der Pleitesaaten anders aus", so Hankel zu den Konsequenzen auf den Kapitalmärkten. "Das Damokles-Schwert dieses Urteils hängt weiterhin über dem gesamten Prozess", sagte der EU-Abgeordnete Jorgo Chatzimarkakis (FDP) im Interview mit EURACTIV.de.

Opens window for sending emailAlexander Wragge
 

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Pressekonferenz Pro Europa e.V.:
"Bürgerbeschwerde gegen den Dauer-Fonds zur "Euro-Rettung". In Kürze im Archiv (23. Februar 2011)

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