Keine Todesstrafe für ausgelieferte EU-Bürger

Verdächtige, die aus einem EU-Land in die USA ausgeliefert werden, brauchen keine Todesstrafe mehr zu fürchten. Ein neues Abkommen soll zudem die transatlantische Kooperation beim Kampf gegen den Terror verstärken.

Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask unterschrieb für die EU-Ratspräsidentschaft das Auslieferungsabkommen EU-USA. Foto: Frederik Persson/Regeringskansliet
Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask unterschrieb für die EU-Ratspräsidentschaft das Auslieferungsabkommen EU-USA. Foto: Frederik Persson/Regeringskansliet

Verdächtige, die aus einem EU-Land in die USA ausgeliefert werden, brauchen keine Todesstrafe mehr zu fürchten. Ein neues Abkommen soll zudem die transatlantische Kooperation beim Kampf gegen den Terror verstärken.

Nach jahrelangen Verzögerungen haben die EU und die USA am Mittwoch ein Auslieferungsabkommen ratifiziert. Danach dürfen die Vereinigten Staaten nicht die Todesstrafe gegen Verdächtige verhängen, die von einem EU-Mitgliedsstaat überstellt wurden. Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask sprach bei der Unterzeichnung des Dokuments in Washington von einem "historischen Augenblick".

Der Vertrag ergänzt bestehende Vereinbarungen zwischen den USA und einzelnen EU-Ländern. Das Abkommen soll im Februar 2010 in Kraft treten. Die EU und die USA hatten die Verhandlungen über das Papier nach den Anschlägen vom 11. September 2001 aufgenommen.

Bei dem Auslieferungsabkommen handelt es sich um eine Vereinbarung, die bereits im Sommer 2003 unterzeichnet wurde. Die Ratifizierung erfolgte allerdings erst diese Woche. "Zwischen der Vereinbarung von 2003 und 2009 gibt es keine inhaltlichen Änderungen", bestätigte heute ein Sprecher der Kommission gegenüber EURACTIV.de.

Kampf gegen den Terror

Außerdem wurde eine gemeinsame Washington-Erklärung verabschiedet. Die Vereinbarung soll die transatlantischen Anstrengungen im Kampf gegen den Terror stärken und den Informationsaustausch fördern. Zudem öffnet sie die Tür für eine gemeinsame Task Force zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terror. Für beide Seiten soll es einfacher werden, Kontoinformationen über Verdächtige weiterzugeben. Zeugen und Experten können künftig in Verfahren auch per Videoschaltung gehört werden, um ihnen die Reise über den Atlantik zu ersparen, hieß es weiter.

mka/dpa

Dokumente

EU-US Joint Statement on "Enhancing transatlantic cooperation in the area of Justice, Freedom and Security" (28. Oktober 2009)
Abkommen zwischen der EU und den USA über Auslieferung (19. Juli 2003)