Keine nachhaltige EU-Förderung im Westbalkan
Die EU steckt viel Geld in die Westbalkan-Länder, um die Justizinstitutionen und den Verwaltungsapparat für einen EU-Beitritt vorzubereiten. Die Erfolge sind dabei nicht nachhaltig, stellt der Europäische Rechnungshof fest. In dem heute veröffentlichten Sonderbericht listet der Rechnungshof Kritikpunkte auf und gibt Empfehlungen.
Die EU steckt viel Geld in die Westbalkan-Länder, um die Justizinstitutionen und den Verwaltungsapparat für einen EU-Beitritt vorzubereiten. Die Erfolge sind dabei nicht nachhaltig, stellt der Europäische Rechnungshof fest. In dem heute veröffentlichten Sonderbericht listet der Rechnungshof Kritikpunkte auf und gibt Empfehlungen.
Die EU-Kommission ist der größte Geldgeber, um die Institutionen der Westbalkan-Staaten auf EU-Standard zu bringen. Mehr als die Hälfte der für diese Region bereitgestellten Finanzhilfen stammt aus dem EU-Haushaltsplan.
Mit den Projekten zum Institutionenaufbau im westlichen Balkan wurden "nur teilweise zufriedenstellende Erfolge erzielt, deren Nachhaltigkeit zudem unwahrscheinlich ist", heißt es in einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes.
Der Grund dafür sind die "anhaltende politische Schwäche und unzureichendes Engagement (Eigenverantwortung) auf der Ebene der Begünstigten, da die meisten Reformbemühungen nicht von der Region selbst ausgehen, sondern von der Europäischen Kommission oder anderen externen Interessengruppen", heißt es weiter.
Der Rechnungshof hat insgesamt 33 Projekte aus den Jahren 2001-2005 im Bereich Justiz und Inneres geprüft.
Vorhandene Infrastruktur ist schlecht
Derzeit sind die Institutionen in den Westbalkan-Staaten noch weit von den erforderlichen EU-Standards entfernt, die einen EU-Beitritt ermöglichen würden. Im Sonderbericht heißt es dazu: "Die Infrastrukturen im Bereich Justiz und Inneres befinden sich in einem schlechten Zustand. Die in den Ländern des westlichen Balkans derzeit vorhandene Infrastruktur ist unzulänglich und ungeeignet."
Genannt wird ein Bespiel in Albanien. Dort hatten 2004 und 2005 externe Beobachter mehrere Gerichtsgebäude besucht und mussten feststellen, dass in "einigen Fällen auf den Gängen verhandelt" wurde.
Schlechte Planung
Der Rechnungshof beschreibt zudem Planungsmängel sowohl im Empfängerland als auch in der Kommission, die dazu führten, "dass die aus EU-Mitteln finanzierte Ausrüstung nicht wirtschaftlich und nicht wirksam verteilt und verwendet wurde."
Genannt wird hier ein Beispiel aus Mazedonien. Die EU hatte im Sommer 2005 Motorräder an die Grenzpolizei geliefert. Eineinhalb Jahre später standen sie immer noch unbenutzt herum, "weil die Regierung es versäumte, der Polizei wie vereinbart die erforderliche Schutzbekleidung bereitzustellen".
Grenzverwaltung und Sicherheit
Als "im Allgemeinen zufriedenstellend" bezeichnet der Rechnungshof die Ergebnisse der integrierten Grenzverwaltung und Grenzsicherung. Als positives Beispiel wurde die aus EU-Mitteln finanzierte serbische Grenzübergangsstelle Batrovici auf der Autobahn Belgrad-Zagreb genannt. Dort seien dank moderner Ausrüstung die Grenzkontrollen verbessert und die Wartezeiten für Reisenden verkürzt worden, heißt es im Bericht.
Als Negativbeispiel wurde die drei Millionen teure Investition für einen Grenzübergang in Bosnien-Herzegowina zu Kroatien genannt. Die Grenze sollte sicherer und der Warenverkehr erleichtert werden. Der Übergang wurde jedoch später von der Regierung wieder eingeschränkt, so dass Waren wie Benzin nicht mehr deklariert werden konnten. Der Kommission war das nicht bekannt, sagte Rechnungshof-Mitglied Maarten Engwirda bei der Vorstellung des Berichts.
Die EU-Kommission hat die westlichen Balkanländer von 2001 bis 2006 mit dem Programm CARDS (Community Assistance for Reconstruction) mit insgesamt etwa fünf Milliarden Euro gefördert. Vor zwei Jahren löste das EU-Programm IPA (Instrument for Preaccession Assisstance) CARDS ab.
mka / dpa
Dokumente
Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht Nr. 12/2009: Wirksamkeit der Kommissionsprojekte im Bereich Justiz und Inneres für den westlichen Balkan
Europäischer Rechnungshof: Pressemitteilung zum Sonderbericht (13. Oktober 2009)