Keine Gesetzgebungspause für EU-Telekommunikationssektor [DE]

Die Telekommunikationsmärkte der EU sind ständig dem Risiko der weiteren Zersplitterung ausgesetzt. Dies stellt ein Bericht drei Monate vor der geplanten Vorlage eines Entwurf des überarbeiteten Rechtsrahmens durch die Kommission fest, der darüber entscheiden soll, wie den Märkten geholfen werden kann. 

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Die Telekommunikationsmärkte der EU sind ständig dem Risiko der weiteren Zersplitterung ausgesetzt. Dies stellt ein Bericht drei Monate vor der geplanten Vorlage eines Entwurf des überarbeiteten Rechtsrahmens durch die Kommission fest, der darüber entscheiden soll, wie den Märkten geholfen werden kann. 

Ein Kommissionsbericht, der am 12. Juli 2007 veröffentlicht wurde, stellt fest, dass es auf den meisten der relevanten Märkte und überall in der EU keinen echten Wettbewerb gebe, was ein Ende der Marktregulierung erlauben würde. 

Sogar im Einzelhandelssektor der Telefonbranche wurden nur etwa ein Fünftel der Mitgliedstaaten für fähig befunden, aus der Überwachung durch die Kommission entlassen zu werden. Eine Überprüfung, die im Oktober 2007 erwartet wird, wird entscheiden, ob eine Ex-Ante-Regelung noch benötigt wird.

Der einzige Markt, der in allen Mitgliedstaaten echtem Wettbewerb unterliegt und keine weitere Ex-Ante-Regelung braucht, ist der nationale Großhandelsmarkt für internationales Roaming innerhalb öffentlicher Mobilnetzwerke (Markt 17). In diesen Markt greifen nur 14 der 27 Mitgliedstaaten ein.

Für den Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobiltelefonnetzen (Markt 15) verbleiben Probleme in nur vier der neuen Mitgliedstaaten sowie in Irland, das im Allgemeinen den EU-Rechtsrahmen spät umsetzt.

Die nordeuropäischen Staaten sowie die Niederlande und Österreich sind am weitesten fortgeschritten. Sie haben zumindest teilweise einen effektiven Wettbewerb in rund einem Drittel der relevanten Märkte eingeführt.