Kartoffelsektor warnt vor Lockerung der Saatgutvorschriften
Ein Vorstoß des Europäischen Parlaments zur Lockerung der neuen EU-Vorschriften für die Vermarktung von Saatgut hat im Kartoffelsektor Besorgnis ausgelöst. Interessenvertreter warnen, dass der Gesetzesentwurf das Übertragungsrisiko von Pflanzenkrankheiten erhöhen könnte.
Ein Vorstoß des Europäischen Parlaments zur Lockerung der neuen EU-Vorschriften für die Vermarktung von Saatgut hat im Kartoffelsektor Besorgnis ausgelöst. Interessenvertreter warnen, dass der Gesetzesentwurf das Übertragungsrisiko von Pflanzenkrankheiten erhöhen könnte.
Die ursprünglich von der Europäischen Kommission im Juli letzten Jahres vorgelegte neue Verordnung ersetzt zehn EU-Richtlinien, die derzeit Vorschriften für die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) festlegen. Dazu gehört auch eine Richtlinie aus dem Jahr 2002 über die Vermarktung von Pflanzkartoffeln.
Der durch den Landwirtschaftsausschuss des Parlaments (AGRI) verabschiedete Standpunkt, verfasst vom italienischen Abgeordneten Herbert Dorfmann der Europäischen Volkspartei (EVP), geht über die von der Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen für bestimmte Saatgutbörsen hinaus und schlägt eine weitere Lockerung der Vorschriften vor.
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Nach Ansicht von Europatat, der Organisation, die die Interessen der europäischen Kartoffel- und Kartoffelsaatguthändler vertritt, berücksichtigt der Standpunkt des Landwirtschaftsausschusses nicht die Besonderheiten dieser Kulturpflanze, was „ernste Konsequenzen“ für den Sektor haben könnte.
„Alle diese Ausnahmen könnten einen Parallelmarkt für Saatgut schaffen“, sagte Romans Vorss, Direktor für technische Angelegenheiten bei Europatat, gegenüber Euractiv.
Genau wie bei handelsüblichen Kartoffeln haftet auch an Pflanzkartoffeln oder sogenannten „Knollen“ Erde, die Pflanzenkrankheiten übertragen kann.
Drahtwürmer, also Käferlarven, die die Knollen beschädigen, sind die Hauptsorge der Erzeuger in ganz Europa.
Im Jahr 2021 verursachte dieser Schädling in Österreich einen Verlust von 30.000 Tonnen, was zehn Prozent der Kartoffelproduktion des Landes entspricht. Der Klimawandel verschlimmert die Situation noch.
In Italien führten hohe Temperaturen, Dürreperioden und zunehmende Schäden durch Schnellkäfer zu rekordverdächtig niedrigen Erträgen im Jahr 2022.
Während die Produzenten nach neuen Wegen suchen, um die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten einzudämmen, ist ein Änderungsantrag des Landwirtschaftsausschusses besonders besorgniserregend. Dieser sieht vor, dass die Landwirte alle Arten von Pflanzenvermehrungsmaterial, einschließlich Knollen, austauschen können, ohne sich an die Vermarktungsregeln zu halten.
Dies geht über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus, der den Landwirten nur den Austausch von Saatgut – und nicht von Knollen – in der Form von Sachleistungen erlauben würde.
„Das ist es, was wir befürchten: Wir wollen sicherstellen, dass eine Art von Kontrolle stattfindet, bevor Saatgut transportiert wird“, fügte er hinzu und wies darauf hin, dass phytosanitäre Risiken auch beim Transport von Kartoffeln innerhalb großer Betriebe, die sich über weite Flächen erstrecken, bestehen.
Europa, das im Jahr 2021 der drittgrößte Kartoffelerzeuger der Welt war, hält aufgrund der hohen phytosanitären Risiken strenge Vorschriften für Kartoffeleinfuhren aufrecht.
„Standardmäßig gibt es ein Verbot für die Einfuhr von Pflanzkartoffeln“, erklärte Vorss. Er wies darauf hin, dass nur die Schweiz von den strengen Vorschriften ausgenommen ist.
Im Vorfeld der Abstimmung fordert Europatat die Kommission auf, die vom Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagene zusätzliche Flexibilität zu „überdenken“ und zum ursprünglichen Kommissionsentwurf zurückzukehren, „um eine weitere Krise zu vermeiden.“
Gegensätzliche Ansichten
IFOAM, die Organisation, die den ökologischen Landbausektor der EU vertritt, plädiert jedoch dafür, den Austausch von Keimgut zwischen Landwirten ohne bürokratischen Aufwand zu ermöglichen.
Eric Gall, stellvertretender Direktor von IFOAM, räumte zwar ein, dass die von den Kartoffelhändlern geäußerten Bedenken „berechtigt“ seien. Er erklärte jedoch gegenüber Euractiv, dass diese Argumente nicht „missbraucht“ werden dürften, um „kleinen Züchtern eine ungerechtfertigte Belastung aufzuerlegen.“
Er erklärte, dass die vom Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Ausnahmen begrenzt seien und nur für „gemeinnützige“ Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erhaltung der genetischen Vielfalt und dem eigenen Saatgut der Landwirte gelten würden.
Gall wies darauf hin, dass die EU-Pflanzenschutzvorschriften weiterhin gelten würden, „unabhängig davon, ob die Weitergabe von Saatgut den Vermarktungsvorschriften unterliegt oder nicht.“
Eine entscheidende Abstimmung
Das Ergebnis der Abstimmung in der nächsten Woche bleibt ungewiss. Es werde erwartet, dass Dorfmans Position von der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D), der zweitgrößten Fraktion im Parlament, unterstützt werde, hieß es aus dem näheren S&D-Umfeld gegenüber Euractiv.
Sowohl liberale als auch konservative Abgeordnete setzen sich jedoch für Änderungen des Textes ein.
Ein Änderungsantrag der liberalen Abgeordneten Irene Tolleret zielt darauf ab, Bestimmungen wieder einzuführen, die den Austausch von Saatgut zwischen Landwirten einschränken, „um erhöhte phytosanitäre Risiken zu vermeiden.“
Dieser Vorschlag deckt sich mit der Forderung von Europatat, weitere Ausnahmen von den Vermarktungsregeln für Saatgut abzuschaffen – eine Position, die von einflussreichen Lobbys wie der EU-Landwirtschaftsorganisation Copa Cogeca und Euroseeds unterstützt wird.
In der Zwischenzeit schlägt Dorfmann auch Änderungen am Text vor, die sich vor allem darauf konzentrieren, die Praktiken einzugrenzen, die als Erhaltung gelten und daher von der Verordnung ausgenommen werden sollten.
Das Parlament wird in der Plenarsitzung nächste Woche Mittwoch (24. April), der letzten Sitzung des laufenden Mandats, über seinen Standpunkt abstimmen.
Es wird jedoch nicht erwartet, dass der Rat vor dem Herbst einen Standpunkt zu dem Text annimmt.
Mehrere Mitgliedstaaten haben ähnliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Ausnahmen von der Vermarktungsverordnung geäußert, wie eine diplomatische Quelle bestätigte.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Alice Taylor/Kjeld Neubert]