Kartellklagen von Verbrauchern und Unternehmen: EU erwägt Vereinfachung [DE]

Jedes Jahr würden Opfern von Verstößen gegen das Kartellrecht aufgrund rechtlicher und verfahrensmäßiger Hindernisse Milliarden von Euro verweigert, so die Kommission. Letztere wird nun infolge einer Stakeholder-Befragung Abhilfemaßnahmen vorschlagen.

Jedes Jahr würden Opfern von Verstößen gegen das Kartellrecht aufgrund rechtlicher und verfahrensmäßiger Hindernisse Milliarden von Euro verweigert, so die Kommission. Letztere wird nun infolge einer Stakeholder-Befragung Abhilfemaßnahmen vorschlagen.

Bestehende EU-Gesetze sichern bereits Rechtsbehelf für Opfer von Verstößen gegen das Kartellrecht, wie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Preisabsprache zum Nachteil der Verbraucher und konkurrierender Unternehmen.

Dennoch „erhalten Opfer von Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht bis heute in der Praxis nur sehr selten einen Ersatz für erlittene Schäden“, so ein am 3. April 2008 veröffentlichtes Weißbuch der Kommission.

Das Weißbuch verweist auf rechtliche Unklarheit auf nationaler Ebene, die Kläger ihrer Rechte beraubt, die ihnen unter dem Gemeinschaftsrecht verliehen werden. Es beklagt weiter „die Unzugänglichkeit von zentralen Beweismitteln, die sich in der Sphäre der Beklagten befinden und häufig geheim gehalten werden, sowie das häufige Missverhältnis zwischen dem Prozessrisiko des Klägers und der möglichen Entschädigung”.

Um dieser Situation gerecht zu werden, empfiehlt die Kommission, dass es kleinen Unternehmen und einzelnen Verbrauchern möglich sein sollte, „kollektiven Rechtsschutz“ zu genießen. Dies würde kleinen Klägern das Ergreifen von Maßnahmen erleichtern, da es ihnen ermöglicht würde, sich zusammenzuschließen. Zudem würde die Klage von einer dritten Partei – beispielsweise von einer anerkannten Verbraucherorganisation – vorgebracht.

Dennoch – um das zu verhindern, was EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes „mögliche Fehlentwicklungen wie im US-amerikanischen System“ nennt – könnte ein derartiger kollektiver Rechtsschutz nicht die Gestalt einer Sammelklage einzelner Anwaltskanzleien annehmen.

EU-Wettberwerbskommissarin Neelie Kroes sprach sich, als Teil ihres Vorhabens zur Stärkung der Verbraucherrechte, weiterhin gegen den Gebrauch von Sammelklagen aus, die von vielen Europäern als aggressiv und skrupellos erachtet werden (EURACTIV vom 10. September 2007 und 12. November 2007). 

Kroes empfiehlt weiterhin, dass nationale Gerichte mehr Befugnisse haben sollten, Angeklagte zur Vorlage von Beweisen zu zwingen. Wenn es zu einer Entschädigung käme, sollten Opfer einen einfachen Schadensersatz statt einer Mehrfachentschädigung erhalten, so die Kommission. Hierdurch müssten schuldige Verletzer des Wettbewerbsrechts den Schaden der Kläger in vollem Umfang (einschließlich Zinssätze) ersetzen. Es würde jedoch ebenfalls bedeuten, dass sie zusätzlich zu den tatsächlichen Verlusten der Opfer keine Strafgelder zahlen müssten.

BEUC, die europäischer Verbraucherorganisation, begrüßte das Weißbuch – nach endlosen Forderungen seitens der EU-Behörden im Hinblick auf den Nutzen der EU-Wettbewerbspolitik – als einen Schritt in die richtige Richtung. Laut BEUC seien diesen bisher „rein theoretischer Natur“ gewesen.

Die Gruppe hofft ebenfalls, dass dies nur Anfang einer breiterangelegten Reflexion auf europäischer Ebene sein werde, der den Weg für die Erweiterung des Grundsatzes eines kollektiven Rechtsschutzes für Verbraucher ebne, so BEUC in einer Presserklärung.

Die Vorlage des Weißbuchs ruft eine öffentliche Konsultation ins Leben, die bis Juli 2008 läuft. Anschließend wird die Kommission spezifische Maßnahmen vorschlagen.