Kapitalmarktunion und Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt der nächsten Legislaturperiode

Im März dieses Jahres forderten die Euro-Finanzminister die nächste EU-Kommission auf, die zehn Jahre alte Kapitalmarktunion wiederzubeleben. Damit rückt das Projekt in den wirtschaftspolitischen Mittelpunkt der nächsten EU-Legislaturperiode.

/ Euractiv.com
This article is part of our special report "EU-Parlament: Was für die nächste Legislaturperiode liegengeblieben ist"
Shutterstock_1938974221
Einige spezifischere politische Dossiers warten derzeit auf weitere Schritte in der Gesetzgebung. [shutterstock/Oaklizm]

Im März dieses Jahres forderten die Euro-Finanzminister die nächste EU-Kommission auf, die zehn Jahre alte Kapitalmarktunion wiederzubeleben. Damit rückt das Projekt in den wirtschaftspolitischen Mittelpunkt der nächsten EU-Legislaturperiode.

Der Vorschlag einer vertiefenden Kapitalmarktunion beinhaltet vor allem den Abbau von Hindernissen für institutionelle und private Anleger, Börsennotierungen, Echtzeitzugang zu Marktdaten und Verbriefungsinvestitionen.

Ähnliche Forderungen wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU im April gestellt, die die Ziele der Kapitalmarktunion in den Mittelpunkt der künftigen Pläne für die europäische Wettbewerbsfähigkeit stellten. Dies unterstreicht den wachsenden Konsens darüber, dass private Investitionsströme von entscheidender Bedeutung sein werden, um den auf rund 600 Milliarden Euro pro Jahr geschätzten Finanzierungsbedarf der EU zu decken. Zu diesem Bedarf gehören unter anderem die Dekarbonisierung der Industrie und der Aufbau einer florierenden digitalen Wirtschaft.

Daher werden die Diskussionen über die Kapitalmarktunion in der nächsten Legislaturperiode im Mittelpunkt stehen.

Dabei wird es wahrscheinlich um die Förderung von Investitionen in risikoreichere und jüngere Unternehmen und die Vereinfachung der Insolvenzvorschriften und der Unternehmensbesteuerung gehen. Auch die Zentralisierung der Marktaufsicht und die Lockerung der Kapitalanforderungen für bestimmte Anlageklassen, einschließlich verbriefter Produkte, werden voraussichtlich Thema sein.

Diese Maßnahmen werden von zentraler Bedeutung sein. Die politischen Entscheidungsträger stehen nämlich erneut vor dem Dilemma, ob sie längerfristige EU-Finanzierungsprogramme wie den mit 806,9 Milliarden Euro ausgestatteten Wiederaufbaufonds auflegen oder sich ausschließlich auf die Schaffung eines gesamteuropäischen Investitionsmarktes konzentrieren sollen. Mit Letzterem soll dem stagnierendem Wirtschaftswachstum in der EU neues Leben eingehaucht werden.

In der Zwischenzeit warten auch spezifischere politische Dossiers auf ein Vorankommen.

Digitaler Euro

Die Kommission schlug den Digitalen Euro im Juni 2023 nach zweijährigen Konsultationen und Bewertungen zusammen mit der Europäischen Zentralbank vor. Hintergrund war die Zunahme von digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) und Kryptowährungen aus Drittstaaten.

Nach Ansicht der Befürworter eines digitalen Euro stellen diese Konkurrenten die Rolle des Euro infrage und untergraben die Währungssouveränität der EU.

Zudem soll der digitale Euro den veränderten Zahlungsgewohnheiten der EU-Bürger Rechnung tragen, die finanzielle Inklusion fördern und das „wünschenswerte Gleichgewicht zwischen Zentralbankgeld und privaten digitalen Zahlungsmitteln“ wiederherstellen.

Da der Euro von der EZB und nicht von Geschäftsbanken gestützt wird und daher als sicherer gilt, befürchten Finanzunternehmen und Banken jedoch, dass die Bürger massenhaft ihre Ersparnisse abheben könnten.

Auch das Europäische Parlament ist besorgt über die Auswirkungen des digitalen Euro auf den Finanzsektor und steht den allgemeinen Gründen für seine Einführung skeptisch gegenüber.

Sollten Parlament und Rat dem Vorschlag zustimmen, müsste die EZB die endgültige Entscheidung über die Ausgabe des Euro treffen.

Nach offiziellen Angaben auf der Website der EU könnte es noch einige Jahre dauern, bis der digitale Euro eingeführt wird.

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Die Kommission schlug die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen im Januar dieses Jahres vor. Sie ist eine von fünf Kerninitiativen zur Förderung der für 2023 angekündigten Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Diese ist ihrerseits Teil der umfassenderen geopolitischen Verlagerung hin zu einer Risikominimierung gegenüber China.

Die Initiative aktualisiert einen Rahmen aus dem Jahr 2019, der auf die wachsende Besorgnis über ausländische Investoren reagiert, die versuchen, die Kontrolle über bestimmte EU-Firmen zu erlangen.

Dabei handelt es sich um Unternehmen, die kritische Technologien, Infrastrukturen oder Betriebsmittel bereitstellen oder über sensible Informationen verfügen und deren Aktivitäten für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung auf EU-Ebene von entscheidender Bedeutung sind.

Die neuen Bestimmungen würden die nationalen Kontrollmechanismen und die Berichterstattung verbessern. Zudem würden sie den Informationsaustausch zwischen der Kommission und den nationalen Behörden in Fällen, in denen potenzielle grenzüberschreitende Risiken festgestellt werden, fördern.

Die Unternehmen, darunter auch US-Firmen, sind besorgt, dass dies zu einer verstärkten Prüfung von Transaktionen mit geringem Risiko führen könnte. Dies würde die Hürden für Investitionen in der EU erhöhen und somit ihre Attraktivität verringern.

Das EU-Parlament hat vorläufig die Sozialdemokratin Margarida Marques (S&D) aus Portugal als Berichterstatterin für das Dossier ernannt.

Die Verhandlungen innerhalb des Parlaments und zwischen den Mitgliedstaaten im Rat haben noch nicht begonnen.

EU-Strategie für Kleinanleger (RIS)

Die von der Kommission im Mai 2023 vorgelegte Rahmenrichtlinie würde mehrere Aspekte bestehender Rechtsvorschriften ändern. Dazu gehören die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb, um eine stärkere Beteiligung von Kleinanlegern an den europäischen Kapitalmärkten zu ermöglichen.

Der Vorschlag ist Teil des umfassenderen Rahmens der Kapitalmarktunion, die erstmals 2015 angekündigt wurde.

Das EU-Parlament nahm seinen Standpunkt im März 2024 an und wird voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode Trilogverhandlungen mit dem Rat aufnehmen. Ein endgültiger Kompromiss wird nicht vor 2025 erwartet.

Eine der wichtigsten Fragen, die diskutiert wurden, war das Element des Verbots von Anreizen – also ein Verbot der Zahlung von Verkaufsprovisionen („Incentives“) von Produktherstellern an Einzelhändler, auch für beratungsfreie Verkäufe („execution-only“).

Die Kommission hatte vorgeschlagen, Anreize für beratungsfreie Verkäufe zu verbieten und von Wertpapierfirmen und Lebensversicherern zu verlangen, die Kosten ihrer Produkte im Verhältnis zu ihrer erwarteten Leistung zu quantifizieren und zu begründen („Preis-Leistungs-Verhältnis“).

Das Verbot wurde aus dem endgültigen Kompromissvorschlag des Parlaments gestrichen. Die NGOs Finance Watch, Better Finance und der Europäische Verbraucherverband (BEUC) kritisierten dies. Sie forderten die Abgeordneten auf, das Konzept des Preis-Leistungs-Verhältnisses zu stärken und zu schützen, um sicherzustellen, dass Finanzprodukte den Verbrauchern einen Mehrwert bieten.

Reform des Krisenmanagements und der Einlagensicherung (CMDI)

Mit der im April 2023 vorgeschlagenen Reform sollen die Bankenunion und der Rahmen für die Bankenabwicklung reformiert werden. Diese wurden als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 und die EU-Staatsschuldenkrise von 2012 geschaffen.

Der EU-Rahmen nach der Finanzkrise hat die interne Verlusttragfähigkeit der Banken gestärkt. Durch eine Hierarchie der Verlustübernahme, bei der die geschützten – ausgenommenen – Einleger (mit Einlagen unter 100.000 Euro) die Grundlage bilden, wurden die Beiträge des Sektors und der eigenen Anleger der Banken erhöht.

Um das Abwicklungsverfahren einzuleiten, muss zuerst festgestellt werden, dass ein normales Insolvenzverfahren dem allgemeinen öffentlichen Interesse schaden würde. Demnach muss der Ausfall, der Verkauf oder die Schließung der Bank eine zu starke Beeinträchtigung der allgemeinen Finanzstabilität des Systems darstellen.

Mit dem Abwicklungsmechanismus soll sichergestellt werden, dass die Bank in geordneter Weise abgewickelt wird. Dabei sollen die Kontinuität der kritischen Funktionen der Bank gewährleistet, die Einleger geschützt und die Rentabilität der Bank ganz oder teilweise wiederhergestellt werden.

Die Kommission stellte fest, dass in den ersten Jahren der Anwendung der Abwicklungsvorschriften für Banken „bei der Umsetzung des CMDI-Rahmens Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Ausfalls kleiner/mittlerer Banken deutlich geworden sind, insbesondere in Fällen, in denen eine implizite Zuweisung von Verlusten an die Einleger vorgesehen ist, was das Vertrauen der Einleger und die Finanzstabilität beeinträchtigen könnte.“

Die Reform würde das Frühinterventionsverfahren und die Definitionen des „öffentlichen Interesses“ ändern. Zugleich würde die Nutzung von Mitteln aus nationalen Einlagensicherungssystemen gefördert, wenn eine Bank in das Abwicklungsverfahren eintritt, und die interne Verlustabsorptionskapazität der Banken ergänzt.

Das Parlament hat seinen Standpunkt Ende April angenommen. Der Rat muss sich noch auf einen allgemeinen Standpunkt einigen, bevor die Trilog-Verhandlungen beginnen können.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Alice Taylor/Kjeld Neubert]