Kallas fordert einheitliche ethische Standards für Lobbyisten [DE]
Lobbyisten in Brüssel - ob NGOs oder Beratungsfirmen - sollten gemeinsame ethische Verhaltensregeln einführen oder könnten sich neuen Vorschriften gegenübersehen, so EU-Kommissar Kallas in einem exklusiven EURACTIV-Interview.
Lobbyisten in Brüssel – ob NGOs oder Beratungsfirmen – sollten gemeinsame ethische Verhaltensregeln einführen oder könnten sich neuen Vorschriften gegenübersehen, so EU-Kommissar Kallas in einem exklusiven EURACTIV-Interview.
EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung Siim Kallas fordert die etwa 15.000 in Brüssel tätigen Unternehmenslobbyisten, Beratungsfirmen und Nichtregierungsorganisationen, die rund um die Uhr versuchen, auf die EU-Politik einzuwirken, auf, ihre unterschiedlichen Kulturen zu überwinden und gemeinsame Transparenzvorschriften einzuführen.
Der Vizepräsident der Kommission sowie Kommissar für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung, stellt die traditionell antagonistischen Welten des NGO- und Unternehmenslobbyismus einer schwierigen Wahl gegenüber – entweder sie führen selbst gemeinsame ethische Verhaltensregeln ein – oder die Kommission tut es für sie.
“Das soll kein Ultimatum sein. Aber wenn die Leute es nicht schaffen, gemeinsame Verhaltensregeln oder Prinzipien einzuführen oder ein Register einzurichten, dann sollten wir verbindliche Regeln festlegen“, sagte er EURACTIV.
Kallas betonte, die verbindliche Registrierung aller Lobbyisten in einem gemeinsamen Verzeichnis sei ein letzter Ausweg in dem Fall, dass sie es selbst nicht schaffen würden, gemeinsame Verhaltensregeln einzuführen und durchzusetzen. “Ich würde es vorziehen, keine verbindlichen oder obligatorischen Vorschriften zu haben“, so Kallas. „Vor allem weil [ihre Einführung] Jahre dauern würde. Sicherlich würde sie auch zahlreiche rechtliche Fragen aufwerfen“, wenn festgelegt wird, wer eigentlich ein „Lobbyist“ ist und wer nicht.
PA-Experten haben mehrmals konstatiert, sie würden Selbstregulierung einem verbindlichen System von Transparenzvorschriften vorziehen. Sie verweisen insbesondere auf Probleme, die bei der Definierung von Lobby-Organisationen aufkommen würden, falls ein obligatorisches Registrierungssystems eingeführt wird. Nach Ansicht der PA-Fachleute sollten obligatorische Transparenzvorschriften, falls sie eingeführt würden, für alle gelten, d.h. auch für Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (EURACTIV, 7. Juli 2005).
Das NGO-Bündnis ALTER-EU seinerseits hat ebenfalls erklärt, dass für sämtliche Lobbyisten ein freiwilliger Verhaltenskodex gelten sollte (EURACTIV, 26. Juli 2005).
In der Annahme, dass diese beiden verschiedenen Welten tatsächlich fähig sind, ihre ‚kulturellen‘ Unterschiede zu überwinden und gemeinsame ethische Verhaltensnormen einzuführen, definierte Kallas die hiermit verbundenen Herausforderungen wie folgt: „Ich hoffe, dass wir es schaffen, zwei Sachen auf freiwilliger Basis einzuführen“, sagte er EURACTIV – „eine Art Register und eine gewisse Form von Verpflichtung, der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung zu stellen“.
Er wies jüngste Pressemeldungen zurück, in denen es hieß, die Transparenz-Initiative sei aufgeschoben worden, weil Kommissionspräsident Barroso sich dem Vorschlag einer Registrierungspflicht für Lobbyisten und Einführung von Offenlegungsanforderungen für ihre Finanzierungsquellen widersetze. „Das stimmt nicht. Er hat nichts dergleichen geäußert“, sagte Kallas.
Kallas deutete an, dass als erster Schritt das bestehende CONECCS-Verzeichnis der Kommission für gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft auf andere Organisationen ausgeweitet werden könnte.
Befragt zu den Debatten in Belgien und Großbritannien über die Verteilung von EU-Agrarzuschüssen und deren Empfänger, zog Kallas sofort einen Strich. Die Entscheidung über die Veröffentlichung dieser Art von Information liege „einzig in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten“, betonte er.
Was die Kommission laut Kallas tun könnte, um die Transparenz von GAP Endendempfängern zu verbessern, wäre die Lancierung „einer Art zentralen Internetportals“, auf dem autorisierte Informationen über die einzelnen Länder abgerufen werden könnten. Die Plattform würde es beispielsweise ermöglichen, nachzuprüfen, ob „ein gewisses Unternehmen in verschiedenen Ländern gleichzeitig Agrarzuschüsse beansprucht“.
Als zweiten Schritt schlägt Kallas vor, eine Debatte über “die Einführung einer Verpflichtung für Mitgliedstaaten, Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln offen zu legen” zu initiieren.
Die 25 Kommissare werden am 9. November 2005 über die Transparenz-Initiative von Kallas beraten.