Kärnten: Traditionsvereine versus slowenische Volksgruppe

In Kärnten ist die Anerkennung der slowenischen Sprache in der neuen Landesverfassung zu einem Streitfall geworden.

Euractiv.de
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In Kärnten ist ein Streit über den Umgang in der neuen Landesverfassung mit der slowenischen Sprache entbrannt. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/alexey+gorshenin" target="_blank" rel="noopener">Foto: Alexey Gorshenin/Shutterstock</a>]

In Kärnten ist die Anerkennung der slowenischen Sprache in der neuen Landesverfassung zu einem Streitfall geworden.

Im Zuge einer Novellierung der Landesverfassung, bei der es unter anderem um die Abschaffung des Proporzprinzips in der Landesregierung geht, soll in Kärnten auch die slowenische Volksgruppe namentlich erwähnt werden. Dagegen gibt es nun plötzlich Widerstand. Im Hintergrund sind es vor allem die so genannten Heimat- und Traditionsvereine, die Druck auf die Parteien machen. Bei der FPÖ fanden sie immer schon Gehör, nun sträubt sich auch die ÖVP gegen einen einzigen Satz in der Landesverfassung, mit der Minderheitenfreundlichkeit festgeschrieben werden soll.

Umstrittene Volkszählungsergebnisse

Eine genaue Zahl, wie hoch der Anteil der slowenisch-sprachigen Bevölkerung in Österreichs südlichstem Bundesland ist, gibt es nicht. Die Volkszählungsergebnisse sind nämlich seit Jahren umstritten. Laut einer 1991 in zweisprachigen Pfarren durchgeführten Erhebung wird die Zahl der slowenischen Volksgruppenangehörigen auf 50.000 geschätzt. Bei der Volkszählung 2001 deklarierten sich aber offiziell nur 13.225 Personen. Seit der Volksabstimmung 1920, die über die staatliche Zugehörigkeit der nach dem Ersten Weltkrieg von Jugoslawien beanspruchten Gebiete im Südosten Kärntens entschied, gibt es Spannungen zwischen der deutsch- und der slowenischsprachigen Volksgruppe.

Kulminiert sind diese im Zuge des Ortstafelkonfliktes, als es um die Aufstellung zweisprachiger Verkehrsschilder in Gemeinden zwischen der Drau und dem Gebirgszug der Karawanken, also im Unterland ging. Der Konflikt spitzte sich 1972 zu, als es zum so genannten Ortstafelsturm kam, und wurde erst 2011 gelöst.

Das Ringen um eine passende Formulierung

Ursprünglich war sogar daran gedacht, in der neuen Landesverfassung die slowenische Sprache als „ zweite Landessprache“ zu bezeichnen. Dagegen gab es – sieht man von den Grünen ab – einen fast einhelligen Widerstand. Es war dann der Kärntner ÖVP-Obmann Christian Benger, der als Kompromiss eine andere Formulierung vorschlug: „Die Fürsorge des Landes und der Gemeinden gilt den deutsch- und slowenischsprachigen Landsleuten gleichermaßen“.

Nun plötzlich hat er diesen Vorschlag zurückgezogen und zwar mit dem Hinweis, zu viele negative Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten zu haben. Worauf nun Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) den Vorschlag unterbreitete, einen Zusatz in den Text aufzunehmen, der auf Artikel 8 der Bundesverfassung hinweist. Darin bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden ausdrücklich zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt. Eine Entscheidung wurde vorerst auf die lange Bank geschoben.

Südtirols Autonomie-Paket als Vorbild nehmen

Der Fall Kärnten zeigt freilich auch auf eine Schwäche des EU-Rechtsgebäudes hin, das in punkto Behandlung von Minderheiten keine klaren Vorgaben trifft. Erst in den 1970er Jahren begann sich die KSZE mit der Minderheitenproblematik zu befassen. Und erst in den 1990er Jahren nach dem Zusammenbruch des Ostblocks, den aufflammenden Minderheitenkonflikten in Osteuropa nahm sich auch der Europarat dieses Themas an. Dabei hatten Österreich und Italien mit dem nach jahrzehntelangen Verhandlungen 1992 abgeschlossenen so genannten Autonomiepaket am Beispiel Südtirols gezeigt, wie zwei europäische Staaten mit dem schwierigen Thema Minderheitenschutz vorbildhaft umgehen können. Kärnten sollte sich daran ein Beispiel nehmen, heißt es dazu in Wiener politischen Kreisen.