"Jetzt Lissabon mit Leben erfüllen"
Der Vertragstext löst viele Reformziele des Verfassungsprozesses ein. Nun muss sich die neue Geschäftsgrundlage der EU in der Praxis bewähren. Viel hängt von den Handlungsträgern ab, vor allem dem neuen Brüsseler Spitzenduo Van Rompuy/Ashton. Deutschland sollte als Problemlöser die neue Lissabon-Union stärken. Ein Interview mit dem DGAP-Experten Cornelius Adebahr.
Der Vertragstext löst viele Reformziele des Verfassungsprozesses ein. Nun muss sich die neue Geschäftsgrundlage der EU in der Praxis bewähren. Viel hängt von den Handlungsträgern ab, vor allem dem neuen Brüsseler Spitzenduo Van Rompuy/Ashton. Deutschland sollte als Problemlöser die neue Lissabon-Union stärken. Ein Interview mit dem DGAP-Experten Cornelius Adebahr.
Mehr Demokratie, Transparenz, Effizienz sowie schnellere Krisenreaktion – das waren die Ziele des EU-Verfassungsprozesses. Löst der neue Text das ein?
ADEBAHR: Der Vertragstext bietet zumindest das Potenzial, diese Ziele zu erreichen. In mehr Politikfeldern wird künftig mit qualifizierter Mehrheit statt einstimmig entscheiden, was Kompromisse erleichtern soll. Das Parlament agiert in fast allen Bereichen gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten.
Nationale Parlamente, die den Bürgern immer noch näher stehen als die EU-Institutionen, erhalten größeren und frühzeitigeren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung. Sie können der Kommission die „gelbe Karte“ zeigen, wenn ein Vorschlag den Interessen einer Bevölkerung zuwiderläuft.
Aber die Bürger werden auch direkt an Entscheidungen beteiligt, beispielsweise über ein europaweites Volksbegehren. Allerdings: Der Kompetenzzuwachs des Europäischen Parlaments ist zwar ein Mehr an Demokratie. Dies kann aber gleichzeitig zu Streitigkeiten mit den Mitgliedsstaaten im Rat führen, was nicht gerade die Effizienz der EU erhöht.
An der Spitze der Gemeinschaft stehen künftig ein Ständiger Präsident sowie eine Hohe Repräsentantin für Außenbeziehungen. Was ändert sich dadurch?
ADEBAHR: Der EU-Präsident löst die rotierende Präsidentschaft ab, wird also künftig derjenige sein, der die EU weltweit repräsentiert. Gleichzeitig soll er die Sitzungen des Europäischen Rates vorbereiten und leiten – was nichts anderes heißt, als Kompromisse in allen anstehenden Streitfragen herbeizuführen. Das Amt der Chefdiplomatin vereint die außenpolitischen Kompetenzen des Rates, also der Mitgliedsstaaten, und der Kommission, was von den bilateralen Beziehungen mit einzelnen Staaten über die Arbeit der mehr als 120 Auslandsvertretungen der EU bis hin zu Friedensmissionen und Polizeieinsätzen in Krisengebieten reicht.
Zudem wird sie einem neu aufzubauenden Europäischen Auswärtigen Dienst vorstehen. Während also die Außenministerin zwei bestehende Aufgaben vereint, ist die Position des Präsidenten vollkommen neu. Streitigkeiten werden immer dann entstehen, wenn der Präsident außenpolitische Aufgaben wahrnehmen will, die nicht im Vertrag geregelt sind.
In diesem Lichte sind auch die beiden Personalentscheidungen zu verstehen. Herman Van Rompuy als erster EU-Ratspräsident ist bisher außenpolitisch kaum in Erscheinung getreten; vielmehr wird er für seine Fähigkeit gerühmt, Kompromisse auch in schwierigen Fällen zu schmieden. Zwar wird er allein durch sein neues Amt von Staatschefs, sei es US-Präsident Obama oder der chinesische Präsident Hu, empfangen. Doch dürfte aufgrund seines geringen politischen Gewichts die Versuchung groß sein, Außenpolitik an ihm oder an der EU-Außenministerin vorbei zu betreiben.
Was bedeutet der neue Vertrag noch für die EU-Außenpolitik?
ADEBAHR: Die wichtigsten Neuerungen sind natürlich die beiden Ämter sowie der Auswärtige Dienst. Hiervon erhoffen sich die Lissabon-Befürworter ein einheitlicheres Auftreten der Union, die viel beschworene „eine Stimme". Zudem fällt auch in der Außenpolitik die rotierende Präsidentschaft weg und Europa wird länger von den gleichen Personen vertreten.
Statt ihren Partnern alle sechs Monate neue Regierungschefs, Außenminister und Botschafter als Gesprächspartner zuzumuten, schickt die EU nunmehr ihren Präsidenten (für zweieinhalb Jahre gewählt, mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit), ihre Außenministerin (auf fünf Jahre ernannt) sowie den jeweiligen Leiter der EU-Vertretung ins Feld.
Weitere wichtige Neuerungen betreffen die „verstärkte Zusammenarbeit“, die es einer Gruppe von Staaten ermöglicht, enger zu kooperieren, ohne dass alle anderen Staaten mitziehen müssen. Im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ebnet die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ den Weg zu einer Kooperation derjenigen Mitgliedsstaaten, die bei der Entwicklung militärischer Fähigkeiten unter dem Dach der EU vorangehen wollen.
Eine Beistandsklausel sieht vor, dass sich die Mitgliedsstaaten untereinander im Falle eines bewaffneten Angriffs „alle in ihrer Macht stehende Hilfe“ zukommen lassen.
Die im Lissabonner Vertrag enthaltene Solidaritätsklausel zur Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen und Katastrophen wurde bereits nach den Anschlägen von Madrid 2004 für anwendbar erklärt. Schließlich erlangt die EU mit dem Lissabon-Vertrag Rechtspersönlichkeit, was heißt, dass sie in Zukunft völkerrechtliche Verträge unterzeichnen oder internationalen Organisationen beitreten kann.
Welche Aufgaben muss die EU als nächstes angehen?
ADEBAHR: Mit Blick auf die Außenpolitik steht der Aufbau des Auswärtigen Dienstes an. Bis April 2010 soll Baroness Ashton einen Plan vorlegen, wie der Dienst strukturiert, welche Politikfelder er abdecken und mit welchem Personal er ausgestattet sein soll. Die Arbeit des Dienstes beginnt dann sofort, wobei er erst in ein paar Jahren seine volle Stärke erreicht haben wird. Ist der Dienst erst einmal etabliert und es arbeiten dort Seite an Seite nationale Diplomaten und Vertreter der EU-Institutionen in einem gemeinsamen europäischen Geist, stellt das ein bedeutendes institutionelles Gegengewicht zu den unterschiedlichen nationalen Interessen dar.
Schließlich muss sich die EU auch wieder stärker um den gesamten Kontinent kümmern: Das Ausbleiben der institutionellen Reform wurde bisher als Argument gegen die Aufnahme weiterer Mitglieder verwendet. Diese Begründung fällt nun weg.
Die EU sollte – unter engagierter Beteiligung Deutschlands – dem gesamten Beitrittsprozess, aber auch der Nachbarschaftspolitik eine neue Dynamik verleihen. Denn das erfolgreichste „außenpolitische“ Instrument der EU, die Stabilisierung und Demokratisierung zahlreicher Länder durch Erweiterung, ist nur wirksam, wenn diese Perspektive realistisch und attraktiv ist. Weder auf dem westlichen Balkan noch in der Türkei ist dies zurzeit der Fall.
Welche Rolle sollte die Bundesregierung dabei übernehmen?
ADEBAHR: Erste Bewährungsprobe sind die Kopenhagener Verhandlungen zum Klimaschutz. Hier kann Deutschland als wichtigstes Land innerhalb der EU die europäischen Mitgliedsstaaten davon überzeugen, weiterhin eine Vorreiterposition einzunehmen und andere Länder zu Kompromissen zu bewegen. Daneben steht die Bewältigung der Finanzkrise im Vordergrund. Neben der Möglichkeit, beide Felder positiv zu verbinden – beispielsweise durch die Förderung grüner Technologien im Rahmen eines „Green New Deal“ – ist es wichtig, dass die EU sich bei der Umgestaltung der globalen Finanzarchitektur einbringt. Deutschland hat dabei als exportorientiertes Land nicht nur ein großes Eigeninteresse, sondern mit der sozialen Marktwirtschaft auch ein Modell anzubieten, das zur Lösung beitragen kann.
Interview: Annette Kaiser
Dr. Cornelius Adebahr ist Politikwissenschaftler und Mitarbeiter am Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP). Das Gespräch stammt aus aussenpolitik.net, dem Online-Portal der DGAP. Adebahrs jüngste Buchveröffentlichung: "Learning and Change in European Foreign Policy: The Role of the EU Special Representatives" (Nomos-Verlag, 39 Euro).