Jeder zehnte Arbeitnehmende in Europa in Armutsgefahr
Armut trotz Erwerbstätigkeit hat im vergangenen Jahrzehnt in den meisten EU-Ländern zugenommen. Dem jüngsten Bericht des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zufolge sind rund zwölf Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer armutsgefährdet.
Armut trotz Erwerbstätigkeit hat im vergangenen Jahrzehnt in den meisten EU-Ländern zugenommen. Dem jüngsten Bericht des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zufolge sind rund zwölf Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer armutsgefährdet.
Die von der Finanzkrise aufgerissenen Wunden sind tief und nach wie vor sichtbar: Der Bericht Benchmarking Working Europe 2020, der am heutigen Donnerstag veröffentlicht wurde, kommt zu dem Schluss, dass das Phänomen „Armut trotz Erwerbstätigkeit“ in 16 EU-Mitgliedsstaaten zwischen 2010 und 2019 zugenommen hat.
Dies habe zu einem zwölfprozentigen Anstieg der erwerbstätigen Armen in der gesamten EU beigetragen. Etwa jede und jeder zehnte europäische Arbeitnehmende fällt somit unter die von Eurostat festgelegte Armutsrisikoschwelle (60 Prozent des nationalen Medianeinkommens).
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„Es ist ein Skandal, dass jetzt mehr Erwerbstätige in Armut leben als auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, und das obwohl die Wirtschaft wächst. Es ist absolut klar, dass Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht,“ betont die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Esther Lynch.
Ungarn, das inzwischen aus der EU ausgetretene Vereinigte Königreich, Estland, Italien und Luxemburg verzeichneten demnach den größten Anstieg der Armen. Insgesamt hätten die nationalen Quoten der „Working Poor“ in diesen Ländern um 27 bis 58 Prozent zugenommen.
Die am stärksten betroffenen sozialen Gruppen waren junge Menschen, Migrantinnen und Migranten sowie Personen mit befristeten Verträgen. Es ist zu erwarten, dass sich die Situation nach der Pandemie weiter verschlechtern wird, da die durch das Virus ausgelöste Rezession gerade diese gefährdeten Arbeitnehmergruppen am härtesten trifft, warnte EU-Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit bereits vor einigen Monaten.
Schmit legte im Oktober einen Vorschlag vor, der sicherstellen soll, dass Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen den Arbeitnehmenden ein menschenwürdiges Leben sichern.
Der Vorschlag fordert die EU-Staaten auf, Indikatoren zur „Messung der Angemessenheit von Mindestlöhnen“ einzuführen. Aus Sicht der Kommission wären Werte wie 60 Prozent des Medianlohnes und 50 Prozent des Durchschnittslohnes im Verhältnis zum Gesamt-Bruttolohnniveau bei der Bewertung dieser Mindestlohn-Angemessenheit eine gute Orientierungshilfe.
Allerdings hat die EU-Exekutive es nicht vermocht, diese Indikatoren als feste Ziele vorzuschreiben.
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Der EGB hat seinerseits die Aufnahme einer Klausel in EU-Richtlinien vorgeschlagen, die verhindern soll, dass Mindestlöhne unterhalb der Armutsrisikogrenze festgelegt werden können. Dafür sollen ebenjene von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren Median- und Durchschnittslohn verwendet werden.
„Die Kommission hat erkannt, dass die zunehmende Armut trotz Erwerbstätigkeit schlecht für die Gesellschaft und die Wirtschaft ist. Aber die bisher von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen werden wenig dazu beitragen, diesen Trend umzukehren,“ kritisiert Lynch.
Aus Sicht des EGB sei außerdem klar, dass Tarifverhandlungen „der beste Weg sind, den arbeitenden Menschen einen fairen Anteil an dem von ihnen geschaffenen Wohlstand zu sichern“.
Aus diesem Grund fordert der Gewerkschaftsbund mehr Nachdruck für weitere Tarifverhandlungen in der Mindestlohnrichtlinie. Ziel müsse es sein, die Zahl der Arbeitnehmenden zu erhöhen, die nach Tarifverträgen bezahlt werden.
[Bearbeitet von Benjamin Fox und Tim Steins]
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