Jahresabschluss für Kleinstunternehmen könnte fallen

Der "Small Business Act" zeigt Wirkung. Für Millionen Kleinstunternehmen in der EU, vom Kiosk bis zum Handwerksbetrieb, könnte bald die Pflicht zum Jahresabschluss wegfallen. Deutsche Wirtschaftsverbände loben den viel geforderten Bürokratieabbau.

Bäcker könnten in Zukunft mehr Zeit zum Backen haben – wenn sie nicht mehr zum Jahresabschluss verpflichtet sind. Foto: dpa.
Bäcker könnten in Zukunft mehr Zeit zum Backen haben - wenn sie nicht mehr zum Jahresabschluss verpflichtet sind. Foto: dpa.

Der „Small Business Act“ zeigt Wirkung. Für Millionen Kleinstunternehmen in der EU, vom Kiosk bis zum Handwerksbetrieb, könnte bald die Pflicht zum Jahresabschluss wegfallen. Deutsche Wirtschaftsverbände loben den viel geforderten Bürokratieabbau.

Das EU-Parlament stimmt am kommenden Mittwoch über den Vorschlag der EU-Kommission ab, Kleinstunternehmen (sogenannte "Micros") in der EU von der Pflicht zum Jahresabschluss zu befreien. Der Rechtsausschuss hat dem Parlament die Zustimmung empfohlen, die als wahrscheinlich gilt. Am Ende liegt es in der Hand der EU-Staaten, ob sie die Befreiung national umsetzen wollen. 

"Das ist ein echter Beitrag für den Handwerker, Bäcker oder IT-Dienstleister vor Ort. Die EU macht damit ernst mit Bürokratieabbau in der Fläche", kommentiert der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne (CDU/EVP). "Das sind Tausende von Kleinbetrieben allein in Deutschland. Im Vergleich zu einem DAX-Unternehmen fällt bei einem Metzgereibetrieb oder einer Kfz-Werkstatt der Aufwand für einen Jahresabschluss schon ins Gewicht. Hier können künftig Zeit und Kosten gespart werden."

Betroffen wären Unternehmen (sogenannte Micros), die zwei der folgenden Grenzen nicht überschreiten: eine Bilanzsumme von 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse bis 1.000 000 Euro, eine Beschäftigtenzahl von 10 (über das gesamte Geschäftsjahr betrachtet). Nach Schätzung der EU-Kommission sind dies 5,3 Millionen Unternehmen in der EU. Sie könnten um jeweils rund 1.200 Euro im Jahr entlastet werden.

Viele Unternehmen könnten allerdings freiwillig am Jahresabschluss festhalten. Der Abschluss dient auch als Ausweis gegenüber Kreditgebern, Geschäftspartnern und Investoren. Die Buchführung würde bei deutschen Kleinstunternehmen nicht wegfallen. Sie dient dazu, mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung die Steuern zu ermitteln. 

Deutschland unterstützt den Vorstoß. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzt. Schließlich ist bei uns in Deutschland der Mittelstand die tragende Säule unserer Wirtschaft", so Klaus-Heiner Lehne.

Der Vorschlag zur Entlastung der Kleinstbetriebe stammt von der Anti-Bürokratie-Arbeitsgruppe der EU-Kommission unter Leitung des ehemaligen bayerischen Minsiterpräsidenten Edmund Stoiber. Die Ausnahmeregulung ging in die EU-Initiative "Small Business Act" (Siehe EURACTIV-LinkDossier) ein, mit dem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU gefördert werden sollen.

Rechtlich handelt es sich im eine Änderung der Vierten Ratsrichtlinie aus dem Jahr 1978 zum Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen(78/660/EWG).

Wirtschaftsverbände begrüßen "wichtigen" Schritt

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die Initiative. Parlament und Rat sollten zustimmen, heißt es in einer Erklärung. "Dann ist Deutschland am Zuge, diese Befreiung praxisgerecht umzusetzen."  DIHK-Expertin Annika Böhm argumentiert in einem Standpunkt auf EURACTIV.de für die Befreiung.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt die Maßnahme zum Bürokratieabbau. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), kommentiert: "Dies ist ein sehr wichtiger Schritt dahin, dass Kleinstunternehmen künftig von den aufwendigen EU-Bilanzierungspflichten befreit werden können. Damit zeigt das Europaparlament, dass es Ernst macht mit dem Bürokratieabbau und den Kleinstunternehmen wirklich helfen will."

Auch der europäische KMU-Verband ESBA setzt sich massiv für die Ausnahme von der Jahresabschlusspflicht ein. In den vergangenen Wochen warb man bei den großen Fraktionen im Parlament für die Richtlinienänderung.

awr

Links


EU-Kommission:
"Kommission schafft Rechnungslegungsanforderungen für Kleinstunter-nehmen ab". Pressemitteilung (26. Februar 2009)

EU-Kommission:
Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen (26. Februar 2009).

Verband

European Small Businesses Alliance (ESBA): Exemption of micro entities from accounting burdens