Italien sperrt sich gegen CETA
Das CETA-Handelsabkommen zwischen EU ist zwar schon inkraft, doch unter der neuen italienischen Regierung steht es erneut auf der Kippe.
Das CETA-Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist zwar schon inkraft, doch unter der neuen italienischen Regierung steht es erneut auf der Kippe.
Denn ratifiziert ist das Abkommen bisher nur auf EU-Ebene. Seither wird es „vorläufig angewendet“. Damit es endgültig inkraft treten kann, muss es auch auf der nationalstaatlichen Ebene ratifiziert werden. Doch genau das will die neue Regierung Italiens nicht tun.
„Wir werden das Freihandelsabkommen mit Kanada nicht ratifizieren“, kündigte Landwirtschaftsminister Gian Marco Centinaio in einem Interview an. Der Lega-Politiker begründete dies damit, dass nur ein „kleiner Teil unserer Produkte“ mit den Siegeln „geschützte geografische Angabe“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ gesichert werde. Damit werden besondere Traditionen und Qualitäten von in der EU hergestellten Lebensmitteln geschützt – etwa Parma-Schinken oder Parmesan-Käse. Das ist für ein Land wie Italien mit zahlreichen geografischen Spezialitäten natürlich besonderes Problem.
Die Liste der Kritikpunkte ist aber deutlich länger. So war das Abkommen von Anfang an auch wegen der regulatorischen Kooperation, dem Investorenschutz und den befürchteten Auswirkungen auf Umweltstandards und Arbeitnehmerrechte umstritten. Selbst die Ratifizierung auf EU-Ebene drohte 2016 am Widerstand der belgischen Provinz Wallonien zu scheitern.
Hitzige Parlamentsdebatte über CETA und JEFTA
Am 26. Juni will der EU-Ministerrat das umstrittene Handelsabkommen JEFTA mit Japan ratifizieren. Am heutigen…
6 Minuten
Die EU-Kommission äußerte sich nicht direkt zu der Drohung aus Rom. Man arbeite mit allen Mitgliedsstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die eigene Handelspolitik für alle vorteilhaft sei, sagte ein Sprecher. Der Rest müsse auf Ebene der Mitgliedsländer – also des Europäischen Rates – diskutiert werden. Die Brüsseler Behörde übernimmt für die Mitgliedsländer die Verhandlungen von neuen Außenhandelsverträgen.
Umstritten ist die Ratifizierung auch in anderen Ländern, beispielsweise Deutschland. Hier wird noch eine Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet. Die Zustimmung im Bundestag gilt als sicher. Uneinigkeit besteht jedoch darüber, ob auch der Bundesrat zustimmen muss, da auch Länderzuständigkeiten berührt werden. Dort könnte es knapp werden.