Italien erwägt Aktivierung von EU-Haushaltsklausel für Verteidigungausgaben

Italien erwägt laut Regierungskreisen, eine EU-Haushaltsklausel zu nutzen, um die Militärausgaben zu erhöhen, ohne gegen die strikten Fiskalregeln der Europäischen Union zu verstoßen.

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Italien erwägt laut Regierungskreisen, eine EU-Haushaltsklausel zu nutzen, um die Militärausgaben zu erhöhen, ohne gegen die strikten Fiskalregeln der Europäischen Union zu verstoßen.

Die sogenannte „nationale Ausweichklausel“ – bislang bereits von 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten beantragt – erlaubt es den Hauptstädten, ihre Verteidigungsausgaben um bis zu 1,5 Prozent des jährlichen BIP zu steigern, ohne dass die EU-Kommission ein formelles Defizitverfahren einleitet.

Für Rom wäre eine Aktivierung eine Kehrtwende: Die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte die Nutzung der Klausel bislang stets ausgeschlossen. Sie gilt als zentrales Element des Wiederaufrüstungsplans von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Der Plan sieht einen Umfang von rund 800 Milliarden Euro vor.

Meloni selbst hatte noch beim NATO-Gipfel im Juni entsprechende Pläne dementiert. Dort hatten sich die Bündnispartner auf eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des BIP geeinigt – mehr als doppelt so viel wie das bisherige Zwei-Prozent-Ziel.

Italien, die drittgrößte Volkswirtschaft der EU, unterliegt wegen der Überschreitung der 3-Prozent-Defizitgrenze bereits einem sogenannten „Verfahren bei übermäßigem Defizit“ (EDP). Die EU-Kommission erwartet, dass Italiens Defizit von 3,3 Prozent in diesem Jahr bis 2026 auf 2,9 Prozent sinkt.

Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti hatte zuvor gewarnt, dass die Nutzung der Klausel Italien im Defizitverfahren halten könnte – ein Verfahren, aus dem Rom unbedingt herauskommen will, um Investoren mit Blick auf die hohe Staatsverschuldung zu beruhigen.

Versuche der Mitgliedstaaten, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen, würden „asymmetrisch behandelt“, kritisierte Giorgetti im Juni. Die Klausel könne zwar helfen, ein Verfahren zu vermeiden, nicht aber, es zu beenden.

Zugleich forderte er eine „Aktualisierung“ der EU-Fiskalregeln, die in überarbeiteter Form seit vergangenem Jahr gelten, damit sie „nicht dumm und bedeutungslos wirken“.

EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis räumte später ein, dass „die Bedingungen für die Eröffnung und die Beendigung eines Defizitverfahrens nicht unbedingt symmetrisch sind“. Für das Verfahren gelten „sehr strenge“ Ausstiegsbedingungen: Ein Defizit unter drei Prozent und EU-Prognosen, die auch für das Folgejahr Werte unterhalb dieser Grenze erwarten.

Acht weitere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Polen, stehen ebenfalls unter einem Defizitverfahren.

Das italienische Finanzministerium lehnte eine Stellungnahme ab. Auch die EU-Kommission wollte sich nicht äußern, betonte jedoch, dass jeder Mitgliedstaat die Aktivierung der Klausel beantragen könne – formell genehmigen muss sie der Rat der EU.

Die italienische Zeitung Il Fatto Quotidiano berichtete am Montag, die Regierung Meloni habe begonnen, sich für eine mögliche Aktivierung der Klausel zu „öffnen“. Man berief sich auf „gut informierte Quellen“.

(cp, de, jl)