Interview: EU erwägt Einführung von ‚Schutzklauseln’ für türkische Arbeiter [DE]

Aufgrund kulturellen Widerstands und der Angst vor der Integrierung einer großen muslimischen Minorität erwägt Brüssel, die Freizügigkeit für türkische Arbeiter im Falle eines EU-Beitritts des Landes einzuschränken, teilte Erweiterungskommissar Olli Rehn EURACTIV in einem Exklusiv-Interview mit.

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Aufgrund kulturellen Widerstands und der Angst vor der Integrierung einer großen muslimischen Minorität erwägt Brüssel, die Freizügigkeit für türkische Arbeiter im Falle eines EU-Beitritts des Landes einzuschränken, teilte Erweiterungskommissar Olli Rehn EURACTIV in einem Exklusiv-Interview mit.

Obgleich er persönlich glaube, dass „die EU von der jungen und recht gut ausgebildeten türkischen Arbeitskraft sogar profitieren wird“, räumt Rehn ein, dass einige Länder anders über einen EU-Beitritt der Türkei denken könnten.

“In Frankreich wird ein türkischer EU-Beitritt beispielsweise vor dem Hintergrund gewisser Probleme im Zusammenhang mit der Integration der muslimischen Minderheit gesehen – wenn man fünf oder sechs Millionen Menschen in der französischen Gesellschaft eine Minorität nennen kann, in der die Türken nur einen geringen Teil ausmachen“, so Rehn.

Der Kommissar kann einer solchen Haltung nur „wenig Sympathie” entgegenbringen, „weil die EU kein christlicher Verein ist”. Er räumte jedoch ein, dass etwas unternommen werden müsse, um auf solche Ängste einzugehen.

Eine Möglichkeit der EU wäre die Einführung von Maßnahmen, um die Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuschränken, erklärte Rehn. „Was die Freizügigkeit der Arbeiter angeht, könnte man über Übergangsfristen oder sogar dauerhafte Ausnahmeregelungen nachdenken“, meinte Rehn zu EURACTIV. „Das könnten wir machen, um unseren Bürgern die Ängste vor Problemen auf dem Arbeitsmarkt und mit Einwanderung zu nehmen.“

Er gesteht, dass es zu diesem Zeitpunkt unmöglich sei, vorauszusehen, wie die Gegebenheiten auf dem europäischen Arbeitsmarkt seien, wenn die Türkei der EU irgendwann beitrete, was wahrscheinlich frühestens 2015 sein werde. Wenn es soweit sei, müsse die Frage nochmals überprüft werden. Er meinte jedoch, dass die Empfehlung der Kommission zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, die im Oktober 2004 veröffentlicht wurde, sowie der Verhandlungsrahmen von 2005 beide die Möglichkeit „langer Übergangsfristen“ und „dauerhafter Sicherheitsklauseln“ zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des EU-Arbeitsmarktes erwähnten.

Solche Maßnahmen werden die Türkei wahrscheinlich verärgern, sollten sie verhängt werden. Im Dezember 2004 reiste der türkische Premierminister Recep Tayyip Erdogan nach Brüssel zu einem europäischen Gipfel, der die Voraussetzung für den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei festlegte. Im Auftrag seines Landes erklärte er, dass die Türkei dauerhafte Ausnahmeregeln niemals akzeptieren werde.
Seid dem waren die Vertreter der EU sehr darum bemüht, solche Klauseln nicht zu erwähnen.

Auf die Frage von EURACTIV erklärte Rehn, dauerhafte Ausnahmeregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitern seien in der Union noch nie angewendet worden. „Nicht in diesem Bereich“, erklärte er.

Die vollständige Abschrift des umfangreichen Interviews, bei dem der Kommissar Fragen des EURACTIV Networks aus sieben EU-Ländern sowie der Türkei beantwortete, wird morgen (21. November 2008) veröffentlicht.