Illegale Grenzkontrollen: EU-Kommission droht Österreich
Die EU-Kommission hat Österreich wegen der verlängerten Schengen-Grenzkontrollen mit rechtlichen Schritten gedroht und ein formelles Konsultationsverfahren mit allen betroffenen EU-Staaten eingeleitet.
Die EU-Kommission hat Österreich wegen der verlängerten Schengen-Grenzkontrollen mit rechtlichen Schritten gedroht und ein formelles Konsultationsverfahren mit allen betroffenen EU-Staaten eingeleitet.
Der Streit um die zeitweiligen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen droht zu eskalieren. Die EU-Kommission hat ein „formelles Konsultationsverfahren“ mit allen betroffenen EU-Staaten, darunter auch Österreich, eingeleitet, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht zum Schengen-Raum.
Sollte dies „nicht zu einem klaren Bekenntnis zu Veränderungen führen“, sei die Kommission bereit, rechtliche Schritte einzuleiten, berichtet die APA.
Im visafreien Schengen-Raum gibt es eigentlich keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. Im Zuge der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 haben jedoch mehrere Länder – darunter Österreich – vorübergehende Kontrollen eingeführt, die alle sechs Monate verlängert werden müssen.
Österreich besteht aufgrund des anhaltenden „Migrationsdrucks“ auf der Beibehaltung der Kontrollen an der slowenischen Grenze und kündigte im April an, dass es bei der Europäischen Kommission eine Verlängerung der Grenzkontrollen um weitere sechs Monate beantragen wird, um „auf die Asylbremsen zu steigen und Asylmissbrauch zu verhindern.“
Slowenien hat dem Land bereits mit Gegenmaßnahmen und ebenfalls mit der Einführung von Grenzkontrollen gedroht.
Botschafter Aleksander Geržina beklagte, dass die österreichischen Grenzkontrollen nun schon „zum 17. Mal“ verlängert wurden. „Slowenien kann das nicht länger hinnehmen“, sagte er der Tiroler Tageszeitung.
Kommission und Gerichtshof beanstanden Österreichs Grenzkontrollen
„Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss eine Ausnahme, streng befristet und ein letztes Mittel bleiben“, sagte die Kommission. Sie forderte die „schrittweise Abschaffung“ der Kontrollen und deren Ersatz durch „alternative Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit.“
Ein hochrangiger Beamter der Europäischen Kommission rief Ende April ebenfalls zu solchen Maßnahmen auf und fügte hinzu, dass die Migrationsstatistiken der österreichischen Regierung nicht der Realität entsprächen.
Der Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits über Grenzkontrollen geurteilt.
Im April 2022 entschied der Gerichtshof, dass ein EU-Land im Falle einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit Grenzkontrollen im Schengen-Raum für maximal sechs Monate einführen darf.
Danach muss eine neue ernsthafte Bedrohung nachgewiesen werden. Österreich scheint dies seit 2017 nicht bewiesen zu haben, heißt es in dem Urteil.
Gleichzeitig forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den Schengen-Raum um Bulgarien und Rumänien zu erweitern. Ö
sterreich und die Niederlande haben jedoch die Aufnahme dieser beiden Länder im vergangenen Jahr blockiert. Außerdem lehnte Österreichs Innenminister Gerhard Karner im April die Forderung Rumäniens nach einem Zeitplan ab, wann das Land sein Veto aufheben würde.