Huawei aus den EU-Institutionen zu verbannen ist schwieriger als es scheint
Die EU-Institutionen haben Huawei-Lobbyisten zwar schnell des Hauses verwiesen und Mitarbeitern die Nutzung ihrer Geräte untersagt, aber die derzeitigen Maßnahmen weisen Schlupflöcher auf. Sie erweisen sich, als schwerer zu schließen als erwartet.
Die EU-Institutionen haben Huawei-Lobbyisten zwar schnell des Hauses verwiesen und Mitarbeitern die Nutzung ihrer Geräte untersagt, allerdings weisen die derzeitigen Maßnahmen Schlupflöcher auf. Und die zu schließen könnte sich als schwieriger erweisen, als gedacht.
Nachdem ein neuer Korruptionsfall um den chinesischen Technologieriesen Huawei bekannt wurde, sperrte das Europäische Parlament vor zwei Wochen den Zugang für Lobbyisten. Huawei soll Politiker bestochen haben, um den Ausbau des 5G-Netzes in Europa zu unterstützen.
Nachdem die Vorwürfe öffentlich wurden, erließ die EU-Kommission interne Anweisungen, in denen Kommissare, Kabinettsmitglieder und Mitarbeiter angewiesen wurden, alle Treffen und Kontakte mit Huawei „bis auf Weiteres“ sofort auszusetzen, bestätigte ein Kommissionssprecher gegenüber Euractiv.
Huawei-Lobbyisten könnten jedoch Schlupflöcher ausnutzen, um trotz des Verbots weiterhin Zugang zu EU-Gebäuden zu erhalten.
Der grüne deutsche Europaabgeordnete Daniel Freund, sagte gegenüber Euractiv, dass die interfraktionelle Arbeitsgruppe des Parlaments zur Korruptionsbekämpfung „mögliche Gesetzeslücken“ prüfe, die Huawei-Lobbyisten weiterhin Zugang gewähren könnten – sei es durch Besucherausweise oder die Mitgliedschaft in Dachverbänden, die weiterhin Zugang zu den EU-Institutionen haben.
Besucherausweise
Die wichtigste Hintertür für Huawei-Lobbyisten: Sie können das Europäische Parlament weiterhin mit einem Besucherausweis betreten.
Einen Besucherausweis für das Parlament zu erhalten, ist ein relativ simpler Prozess. EU-Abgeordnete und ihre Büros benötigen lediglich Ausweis- oder Passdaten eines Besuchers, eine E-Mail-Adresse und – optional – den Namen der Organisation.
Alle EU-Abgeordneten müssen ihre Treffen mit Interessenvertretern, die im EU-Transparenzregister erfasst sind, und mit Behörden außerhalb der EU öffentlich bekannt geben. Im Transparenzregister geben Organisationen ihre eigenen Lobbyaktivitäten an.
Die Einzelheiten der Treffen werden online auf der Profilseite jedes EU-Abgeordneten veröffentlicht, auch wenn sie in seinem Namen von Assistenten besucht werden.
Das Verfahren der EU-Kommission ist nahezu identisch. Ein Kommissionsbeamter kann einen Besucherausweis beantragen, indem er den Namen und die Ausweisnummer des Gastes angibt.
Seit diesem Jahr dürfen sich jedoch alle Kommissionsmitarbeiter in Führungspositionen nur noch mit registrierten Lobbyisten aus dem Transparenzregister treffen. Die Einzelheiten und Protokolle der Treffen werden auf der offiziellen Kommissionswebsite veröffentlicht.
In der Praxis macht diese zusätzliche Gegenprüfung es höchst unwahrscheinlich, dass ein Huawei-Mitarbeiter übersehen wird und einen Pass genehmigt bekommt – sollte sich ein Kommissionsbeamter über das Verbot, Vertreter des Unternehmens zu treffen, hinwegsetzen.
Lobbyarbeit durch Handelsverbände
Das zweite Schlupfloch ist offensichtlicher: In Brüssel ansässige Dachverbände vertreten Huawei weiterhin indirekt.
Im Transparenzregister gibt Huawei an, Mitglied oder Partner von 23 in Brüssel ansässigen Verbänden zu sein. Über diese akkreditierten Handelsverbände werden die Interessen von Huawei weiterhin in den EU-Institutionen vertreten.
Der Eintrag im Transparenzregister ist veraltet – er enthält immer noch Unternehmen, die den chinesischen Technologieriesen in den letzten Wochen aus ihren Verbänden ausgeschlossen haben.
Der Handelsverband Digital Europe, der mehr als 100 Technologieunternehmen vertritt, gab letzte Woche bekannt, dass die Mitgliedschaft von Huawei „bis auf Weiteres ausgesetzt“ wurde.
Andere zeigen sich von dem Skandal jedoch unbeeindruckt.
GSMA, die die Mobilfunkriesen vertritt, hat Huawei als Mitglied behalten und erklärte, dass sie sich nicht „zu laufenden Untersuchungen durch Dritte äußern“ werde.
Das Europaparlament könnte das Team, das das Transparenzregister verwaltet, um eine Untersuchung bitten. Die könnte dazu führen, dass Huawei von der Liste gestrichen wird.
Verbot von Huawei-Geräten aus Apps des EP und der Kommission
Am Freitag unterzeichneten 41 EU-Parlamentarier zwei Briefe an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Die Briefe forderten beide Institutionen auf, das Verbot über Huawei-Lobbyisten hinaus auszudehnen und die Nutzung von Huawei-Geräten für Unternehmenszwecke zu untersagen.
Die Sicherheitskontrollen des Parlaments und der Kommission überprüfen keine Telefone. Deshalb gilt es als unrealistisch, dass eine der beiden Institutionen zu einer völlig Huawei-freien Zone wird.
Der Brief an Metsola fordert ein Verbot der „Nutzung von Huawei-Geräten für alle Anwendungen des Europäischen Parlaments“.
Bei ihrem Eintritt in das Parlament müssen Mitarbeiter und akkreditierte parlamentarische Assistenten ihre Mobilgeräte registrieren, damit sie auf das private WLAN des Parlaments zugreifen können und interne Anwendungen wie E-Mail oder Teams funktionieren.
Das Parlament könnte die Registrierung von Huawei-Geräten verhindern und den Zugang von derzeit registrierten Huawei-Geräten widerrufen. So könnte eine Nutzung für Arbeitszwecke verhindert werden.
Derzeit gebe es keine Richtlinien für die Nutzung von Huawei-Geräten im Parlament, so parlamentarische Quellen.
Mitarbeiter der Kommission dürfen ihre privaten Huawei-Geräte seit letztem Jahr nicht mehr für den Unternehmensgebrauch registrieren, erfuhr Euractiv.
In ihrem Brief an Metsola fügten die EU-Abgeordneten hinzu, dass die Gefahr durch Huawei-Geräte „nicht geringer ist als die durch TikTok“. Auch hier gelten für EU-Mitarbeiter Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Datenschutzbedenken und angeblichen Verbindungen zur chinesischen Regierung.
Im Jahr 2023 verbot der IT-Dienst des Parlaments TikTok auf allen Geräten, die von Mitarbeitern für Arbeitszwecke genutzt werden. Außerdem wurden Abgeordneten aufgefordert, das Herunterladen der App zu vermeiden. TikTok kann immer noch nicht über das WLAN des Parlaments heruntergeladen oder aufgerufen werden.
Die Kommission folgte diesem Beispiel und wies die Mitarbeiter an, TikTok sowohl von Unternehmensgeräten als auch von persönlichen Geräten, die Unternehmensanwendungen nutzen, zu deinstallieren, und begründete dies mit Datenschutzbedenken.
Das TikTok-Verbot lässt sich allerdings leicht umgehen, denn die App kann auf persönlichen Geräten innerhalb von EU-Gebäuden weiterhin über mobile Daten genutzt werden.
[OM]