Grüne schreiben Asylverfahren im Ausland nach Ruanda-Urteil ab
Großbritanniens oberster Gerichtshof hat das umstrittene Migrationsabkommen des Landes mit Ruanda gekippt. Daher würden auch die deutschen Pläne, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, das Völkerrecht verletzen, sagen die Grünen – doch die FDP hält dagegen.
Großbritanniens oberster Gerichtshof hat das umstrittene Migrationsabkommen des Landes mit Ruanda gekippt. Daher würden auch die deutschen Pläne, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, das Völkerrecht verletzen, sagen die Grünen – doch die FDP hält dagegen.
Die britische Regierung hatte letztes Jahr angesichts steigender Migrationszahlen ein Abkommen über 140 Millionen Pfund mit Ruanda geschlossen, wonach Asylbewerber dorthin abgeschoben werden sollten, um dort Asyl zu beantragen.
Der erste geplante Abschiebeflug nach Ruanda wurde jedoch in letzter Minute durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestoppt. Dieser verhängte eine einstweilige Verfügung, die jegliche Abschiebung bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens in Großbritannien verhinderte.
Der britische Supreme Court entschied nun in letzter Instanz, dass das Abkommen den völkerrechtlichen Nichtzurückweisungsgrundsatz verletze.
Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (15. November) erklärte Lord Reed, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, dass in Ruanda ein reales Risiko bestehe, dass Anträge falsch bearbeitet und Asylsuchende zu Unrecht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt würden, wo ihr Leben bedroht sein könnte.
Hierin hätten die Richter einstimmig mit der vorhergehenden Entscheidung eines Berufungsgerichts übereingestimmt.
Er verwies auf Ausführungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), die das Scheitern eines ähnlichen Abkommens zwischen Israel und Ruanda aufzeigten.
Die Entscheidung ist nicht nur ein schwerer Schlag für Premierminister Rishi Sunak, der eine stärkere Einschränkung der Migration zur Priorität seiner Regierung gemacht hatte. Es könnte ebenfalls Auswirkungen auf die EU haben, nachdem Länder wie Italien und Österreich ähnliche Pläne formuliert hatten.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich letzte Woche auf Druck der FDP mit den Bundesländern darauf geeinigt, dass Deutschland die Bearbeitung von Asylverfahren in Drittstaaten prüfen würde. Anders als in Großbritannien sollten anerkannte Asylbewerber jedoch nach Deutschland zurückkehren dürfen.
Grüne feiern, FDP hält dagegen
Für die Grünen, welche einer Prüfung im Koalitionsvertrag zugestimmt hatten, einer Umsetzung jedoch kritisch gegenüberstanden, ist das Thema mit dem britischen Urteil dennoch erledigt.
“Der Supreme Court hat den Asyl-Pakt der britischen Regierung mit Ruanda für rechtswidrig erklärt. Menschen ohne Asylverfahren abzuschieben, ist ein Verstoß gegen Menschenrechte. Damit ist die (…) geforderte Prüfung erfolgt. Fazit: Rechtswidrig”, schrieb der einflussreiche grüne Bundestagsabgeordnete und außenpolitische Sprecher der Fraktion, Jürgen Trittin, auf X.
“Solchen populistischen Scheinlösungen nachzurennen, löst kein einziges Problem- und wird am Ende zurecht gekippt,” schrieb auch der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Julian Pahlke.
Doch inwieweit sich diese Position in der Regierung durchsetzen wird, ist fraglich. Fürsprecher von Asylverfahren in Drittstaaten innerhalb der Koalition wiesen darauf hin, dass das Problem eher im ‘wie’ als im ‘ob’ liege.
Die FDP halte eine Umsetzung nach dem britischen Urteil für “weiterhin nicht unmöglich”, wie es die migrationspolitische Sprecherin der FDP, Ann-Veruschka Jurisch, gegenüber Euractiv formulierte.
“Ich begrüße das Urteil ausdrücklich,” sagte sie. Man erhalte dadurch “erste Leitplanken, die wir bei unserer Prüfung mit einbeziehen können”.
Die Kritikpunkte des britischen Gerichtshof könnten ausgeglichen werden, indem Antragsprüfungen im Ausland unter Aufsicht des UNHCR durchgeführt würden, schlug Jurisch vor.
Auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, verwies auf X auf einen alternativen Fraktionsentwurf zu ausgelagerten Asylverfahren.
Kanzler Scholz und Innenministerin Nancy Faeser gelten dennoch als skeptisch bezüglich der Machbarkeit.
Weiterhin offen ist auch die europarechtliche Lage. Die EU-Kommission hatte letzte Woche erklärt, dass die Pläne Österreichs und anderer Mitglieder, rechtlich nicht möglich seien, da EU-Asylrecht nur auf Anträge innerhalb des Staatsgebiets der Mitgliedstaaten angewendet werden könne.