Griechenland-Nothilfe als Plan zum Rechtsbruch

Experten vom Centrum für Europäische Politik (CEP) kritisieren erneut, dass die vereinbarten Notkredite für Griechenland gegen europäisches und deutsches Recht verstoßen. Die Beschlüsse der Finanzminister der Euro-Staaten seien nichts anderes als ein "Rechtsbruch durch Bail-out-Darlehen", so Thiemo Jeck und Bert Van Roosebeke.

Währungskommissar Olli Rehn und der Vorsitzende der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, erklären Mitte April gemeinsam, weshalb der Bail-out-Beschluss der Euro-Staaten zu Griechenland nicht gegen das Bail-out-Verbot des EU-Vertrags verstößt. Foto: dpa
Währungskommissar Olli Rehn und der Vorsitzende der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, erklären Mitte April gemeinsam, weshalb der Bail-out-Beschluss der Euro-Staaten zu Griechenland nicht gegen das Bail-out-Verbot des EU-Vertrags verstößt. Foto: dpa

Experten vom Centrum für Europäische Politik (CEP) kritisieren erneut, dass die vereinbarten Notkredite für Griechenland gegen europäisches und deutsches Recht verstoßen. Die Beschlüsse der Finanzminister der Euro-Staaten seien nichts anderes als ein „Rechtsbruch durch Bail-out-Darlehen“, so Thiemo Jeck und Bert Van Roosebeke.

Die Euro-Länder werden an Griechenland im Notfall gemeinsam ein Kreditpaket vergeben und keine Anleihen kaufen. Das sagte Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen am heutigen Dienstag in Berlin. Alle Euro-Länder würden bei möglichen Finanzhilfen für Athen einen "gepoolten Kredit" vergeben. Deutschland würde einen solchen Kredit mit Bundesgarantie über die staatliche KfW vergeben.

Ein möglicher Kauf griechischer Anleihen sei vom Tisch, hieß es. Vergangene Woche hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch den Kauf griechischer Anleihen neben Krediten als eine Option genannt.

Doch selbst die Kreditvergabe an Griechenland verstößt gegen den EU-Vertrag und gegen deutsches Recht, bekräftigen Thiemo Jeck und Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik (CEP). "Am 16. April 2010 bekräftigten die Finanzminister der Eurozone den Bail-out-Beschluss vom 11. April 2010, Griechenland finanziell beizustehen. Dies ist ein Plan zum Rechtsbruch", schreiben die Experten in ihrer Analyse Initiates file download"Rechtsbruch durch Bail-out-Darlehen".

Verstoß gegen EU-Recht

"Art. 125 AEUV verbietet ausdrücklich, dass Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat für die Verbindlichkeiten Griechenlands ‚haftet‘ oder für derartige Verbindlichkeiten ‚eintritt‘. Ein Bail-out durch bilaterale Kredite Deutschlands oder eines anderen Mitgliedsstaates fällt darunter und ist deshalb EU-rechtswidrig.

Keine Rolle spielt insoweit, ob ein Bail-out-Kredit eine Subvention ist. Deutschland – egal, ob unmittelbar oder über die KfW – darf Kredite an Griechenland nur zu marktüblichen Konditionen ausgeben (Art. 124 AEUV). Kredite zu einem politisch festgelegten Zinssatz, der unter den Marktkonditionen liegt, sind eine rechtswidrige Subvention."

Es sei daher logisch ausgeschlossen, dass Griechenland, wenn es sich am Markt nicht refinanzieren kann, ein bilateraler Kredit zu Marktkonditionen gewährt wird. "Denn in diesem Fall ist der Marktzins unendlich. Auch wird Griechenland Bail-out-Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn es sich zu deren Zinssatz nicht am Markt refinanzieren kann. Folglich liegt der politische Zins unter dem Marktzins."

Der Bail-out-Beschluss könne auch nicht auf Art. 136 AEUV gestützt werden, wie es Kommissionpräsident Barroso vorschwebe. "Nach Art. 136 AEUV darf die EU nur ‚Maßnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen der Verträge‘ ergreifen. Die Vorschrift ermächtigt also gerade nicht zu weitergehenden Maßnahmen, die der AEUV an anderer Stelle (hier in Art. 124 und 125) untersagt."

Verstoß gegen deutsches Recht

Ein Bail-out-Kredit Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates an Griechenland komme einer Änderung des EU-Vertrags gleich, stellen die CEP-Experten fest. "Ohne ein Zustimmungsgesetz gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 2 i.Vm. Art. 59 Abs. 2 GG verstößt er gegen das Grundgesetz."

Bail-out-Darlehen könnten auch nicht mit der Bedrohung der Währungsunion begründet werden, sind sich die Experten sicher. "Das BVerfG [erlaubt] im Maastricht-Urteil keine Umgehung des Bail-out-Verbots, sondern nennt als ultima ratio das Ausscheiden der Bundesrepublik Deutschland aus der Währungsunion."

Griechenland-Krise

Die Euro-Länder wollen Griechenland im Notfall im ersten Jahr bilaterale, koordinierte Kredite von bis zu 30 Milliarden Euro bereitstellen zu einem Zinssatz von etwa 5 Prozent. Deutschland würde davon 8,4 Milliarden Euro und damit die größte Summe innerhalb der Euro-Gruppe beisteuern. Hinzu kämen Hilfen des Internationalen Währungsfonds (IWF). 

Delegationen der EU, der Europäischen Zentralbank (EZB) und des IWF wollen am Mittwoch in Athen mit der dortigen Regierung Details der Finanzierung des milliardenschweren Hilfspaketes verhandeln. Die ursprünglich schon für den Montag angesetzten Gespräche waren wegen des Chaos im europäischen Luftverkehr verschoben worden. Sollten die Delegationen wegen Flugproblemen nicht nach Athen kommen können, würden die Gespräche am Mittwoch oder Donnerstag per Internet- Konferenz beginnen, hieß es aus dem Athener Finanzministerium. Die Teilnehmer stellten sich darauf ein, dass sich die Feinabstimmung über Wochen hinziehen könnte.

Noch am Dienstag wollte Athen eine Anleihe über 1,5 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von 13 Wochen begeben. Zuletzt konnte Griechenland erfolgreich mehrere Anleihenemissionen am Markt platzieren. Die Risikoaufschläge für griechische Staatsanleihen waren am Montag auf den höchsten Stand seit Einführung des Euro gestiegen. Auch der Eurokurs wurde durch die Schuldenkrise belastet.

red mit dpa

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