Google Maps steht wegen Wettbewerbsverzerrung im Visier
Da Google Maps nicht mit anderen Kartenanbietern kombiniert werden kann, hat das deutsche Bundeskartellamt ein weiteres wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen Google eingeleitet.
Da Google Maps nicht mit anderen Kartenanbietern kombiniert werden kann, hat das deutsche Bundeskartellamt ein weiteres wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen Google eingeleitet.
Nachdem die Wettbewerbsbehörde Ende letzten Jahres bei Google eine “überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb” festgestellt hat, laufen bereits Verfahren zur Prüfung von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung sowie dem Nachrichtenangebot Google News Showcase.
Nun nimmt die Behörde auch die Google Maps Plattform unter die Lupe.
“Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Presseaussendung am 21. Juni.
Das Bundeskartellamt werde jetzt auch prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. “Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen”, so Mundt.
Grundlage des Verfahrens
Das Verfahren gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, und Alphabet Inc., Mountain View, USA, basiert auf Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Diese Anfang 2021 in Kraft getretene Vorschrift erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektives Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Techunternehmen.
In einem zweistufigen Verfahren kann die Behörde somit wettbewerbsgefährdende Praktiken verbieten, wenn eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt wurde.
Ähnliche Verfahren werden oder wurden außerdem schon gegen Apple, Amazon und Meta eingeleitet.
Bundeskartellamt leitet weiteres Verfahren gegen Apple ein
**Dieser Artikel wurde mit einem Kommentar von Apple aktualisiert. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen…
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Mögliche Behinderung von Kartendienstleistungen
Das Bundeskartellamt sieht eine mögliche Wettbewerbsverzerrung, weil Google “nach vorläufigem Stand” die Möglichkeit beschränkt, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren.
“Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot „Google Automotive Services“ in Infotainment-Systemen in Fahrzeugen stark reglementiert”, so die Behörde.
In den nächsten Wochen sollen Kund:innen und Wettbewerber im Zuge der Ermittlungen dazu näher befragt werden. Auch Google werde laut einer Pressesprecherin gerne alle aufkommenden Fragen beantworten.
„Entwickler und Unternehmen entscheiden sich unter vielen Optionen für die Google Maps Plattform, weil sie erkennen, dass sie hilfreiche, hochwertige Informationen für die Nutzer bereitstellt. Es steht ihnen auch frei, neben Google Maps Plattform andere Kartendienste zu nutzen – und viele tun das auch“, so die Google-Pressesprecherin gegenüber EURACTIV.