Globale Mindeststeuer bleibt hinter Erwartungen zurück
Die globale Mindeststeuer für Unternehmen von 15 Prozent wird aufgrund mehrerer Schlupflöcher deutlich weniger Einnahmen bringen als ursprünglich erhofft, warnt der französische Ökonom Gabriel Zucman.
Die globale Mindeststeuer für Unternehmen von 15 Prozent wird aufgrund mehrerer Schlupflöcher deutlich weniger Einnahmen bringen als ursprünglich erhofft, warnt der französische Ökonom Gabriel Zucman.
Die globale Mindeststeuer für Unternehmen wurde im Rahmen der OECD und der G20 im Jahr 2021 vereinbart und sollte dem Steuerwettbewerb bei Unternehmenssteuern ein Ende setzen, der Ländern weltweit Milliarden an Steuereinnahmen gekostet hat.
Die Regelung sei jedoch im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag erheblich abgeschwächt worden, sagte Gabriel Zucman, französischer Wirtschaftswissenschaftler und Direktor des Thinktanks EU Tax Observatory, am Donnerstag (2. November) in Berlin.
„Multinationale Unternehmen verlagern ihre Gewinne weiterhin in Steuerparadiese mit sehr niedrigen Steuersätzen“, sagte er bei einem Vortrag an der Berliner Hertie School. „Wir dachten, wir hätten Fortschritte gemacht, aber die Vereinbarungen, die wir haben, sind unzureichend und bergen die Gefahr, dass sie den internationalen Steuerwettbewerb sogar anheizen.“
Einem Bericht des Thinktanks zufolge wird der Mindeststeuersatz die weltweiten Einnahmen aus Unternehmenssteuern voraussichtlich um 4,8 Prozent erhöhen. Dies sei aber nur die Hälfte dessen, was mit strengeren Vorschriften hätte erreicht werden können.
Bei der Umsetzung des globalen Abkommens wurden mehrere Schlupflöcher geschaffen, die die erwarteten Einnahmen schmälern, warnten die Forscher.
So sei es Ländern weiterhin erlaubt, Unternehmenssteuern von unter 15 Prozent an Unternehmen anzubieten, die „ausreichende realwirtschaftliche Aktivitäten in Niedrigsteuerländern aufweisen“, so die Experten. Damit weisen sie auf eine Ausnahme hin, die kurz vor dem Abschluss des Abkommens 2021 aufgenommen wurde.
Dies könnte Ländern wie den Niederlanden und Irland zugutekommen – den beiden größten Zielländern für Gewinnverlagerungen weltweit. Diese könnten Unternehmen weiterhin Steuersätze unter 15 Prozent anbieten, solange eine gewisse realwirtschaftliche Aktivität der Unternehmen im jeweiligen Land stattfindet.
Darüber hinaus wurde eine Ausnahme für Steuergutschriften geschaffen, wie sie beispielsweise im Rahmen des US Inflation Reduction Act (IRA) gewährt werden. Wenn Länder einen offiziellen Steuersatz von über 15 Prozent anwenden, aber die tatsächliche Steuerzahlung durch Steuergutschriften reduzieren, würde dies von der Mindeststeuer ausgenommen.
„Indem sie ihre Steuerpolitik etwas anders gestalten als in der Vergangenheit – mit großzügigen Steuergutschriften im Gegensatz zu großzügigen Regelsteuersätzen – können die Regierungen der Steueroasen den multinationalen Unternehmen weiterhin sehr niedrige effektive Steuersätze anbieten und gleichzeitig die globale Mindeststeuer umgehen“, heißt es in dem Bericht.
Schließlich schwächt eine vorübergehende Aussetzung der Regeln für multinationale US-Konzerne die Umsetzung des globalen Abkommens weiter, so die Verfasser des Berichts.
Ohne diese Schlupflöcher hätte die Mindeststeuer die weltweiten Einnahmen durch Unternehmensteuern um 9,4 Prozent erhöhen können, fast doppelt so viel wie derzeit erwartet. Weitere 7,2 Prozent könnten erzielt werden, wenn die Mindeststeuer auf 20 Prozent statt der 2021 vereinbarten 15 Prozent angehoben würde, heißt es in dem Bericht.
Wie funktioniert die globale Mindeststeuer?
Während der Bericht des Thinktanks eine Schätzung der durch die Steuer erzielten zusätzlichen Einnahmen auf globaler Ebene enthält, sind die Dinge komplizierter, wenn es um die einzelnen Länder geht. Denn es ist unklar, wo die zusätzlichen Einnahmen erzielt werden.
Im Rahmen des Abkommens wird erwartet, dass Länder, die derzeit Steuersätze unter 15 Prozent anbieten, ihre effektive Besteuerung auf 15 Prozent anheben.
Tut ein Land dies nicht, kann das Land, in dem die Muttergesellschaft des betroffenen Unternehmens ihren Hauptsitz hat, die Differenz zwischen dem Mindestsatz von 15 Prozent und der tatsächlich gezahlten Steuer besteuern.
Für den Fall, dass das Land, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat, von diesem Recht keinen Gebrauch macht, ist eine Ausweichmöglichkeit vorgesehen, sodass andere Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, stattdessen von diesem Recht Gebrauch machen können.
In der EU wird die Mindeststeuer durch eine Richtlinie umgesetzt, welche die Mitgliedstaaten bis Ende 2023 in nationales Recht umsetzen müssen, sodass sie 2024 in Kraft tritt.
Beginn mit einseitigen Maßnahmen
Das globale Abkommen wurde in Deutschland als ein wichtiger Sieg des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD/S&D) gefeiert.
Es wurde jedoch auch durch die einseitige Einführung von Steuern auf digitale Dienstleistungen durch Länder wie Frankreich ermöglicht, was die USA zur Kooperation drängte, heißt es in dem Bericht.
Trotz der Unzulänglichkeiten der globalen Mindeststeuer sollte dies eine Lehre für weitere internationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung sein, sagte Zucman in Berlin.
„Auch wenn das Ideal eine internationale Koordinierung und Harmonisierung ist, führt der Weg dorthin zunächst über einseitige Maßnahmen in Ländern, in denen der politische Wille besteht, Fortschritte zu erzielen“, sagte er.
In ihrem Bericht empfiehlt der Thinktank, die Schlupflöcher in der globalen Mindeststeuer für Unternehmen zu schließen und den Steuersatz auf 25 Prozent zu erhöhen. Zudem soll eine globale Mindeststeuer für das Vermögen von Milliardären eingeführt werden, damit sich diese nicht weiter einer Besteuerung entziehen können.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Zoran Radosavljevic]