Getreideproduktion: EU bringt Lockerungen von Umweltmaßnahmen in trockene Tücher

Die EU-Kommission hat am Mittwoch offiziell entschieden, die Ausnahmeregelungen für wichtige Umweltanforderungen im EU-Agrarsubventionsprogramm bis 2023 zu verlängern, um die Getreideproduktionskapazitäten in der EU zu maximieren.

/ EURACTIV.com
Agriculture ministers press conference in Warsaw
Die Ausnahmeregelungen, die eine heftige Debatte ausgelöst haben, wurden im Zuge der Bemühungen angekündigt, die Lücke zu schließen, die durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine entstanden ist. [[EPA-EFE]]

Die EU-Kommission hat am Mittwoch (27. Juli) offiziell entschieden, die Ausnahmeregelungen für wichtige Umweltanforderungen im EU-Agrarsubventionsprogramm bis 2023 zu verlängern, um die Getreideproduktionskapazitäten in der EU zu maximieren.

Der Vorschlag für eine einjährige Lockerung einiger der sogenannten Standards für gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen (GLÖZ) in der nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) war am vergangenen Freitag einem speziellen Ausschuss von Vertreter:innen der Mitgliedsstaaten vorgelegt worden und wurde am Mittwoch im schriftlichen Verfahren formell angenommen.

Konkret geht es darum, vorübergehende Befreiungen von den Vorschriften für die Fruchtfolge, die Nutzung von Brachland und die Erhaltung von unproduktiven Flächen auf dem Ackerland zuzulassen – also landwirtschaftlichen Flächen, die zur Förderung der Artenvielfalt und zum Erhalt der Bodenqualität stillgelegt wurden.

Die Ausnahmeregelungen, die eine heftige Debatte ausgelöst haben, wurden im Zuge der Bemühungen angekündigt, die Lücke zu schließen, die durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine auf den Getreidemärkten entstanden ist.

Durch den Krieg sind die Exporte von wichtigen Nahrungsmitteln aus den beiden Agrarmächten stark zurückgegangen.

Laut einer Presseerklärung der Kommission ist der Hauptgrund für die Verlängerung dieser Ausnahmeregelungen die Gewährleistung der Ernährungssicherheit.

„Jede in der EU erzeugte Tonne Getreide wird dazu beitragen, die weltweite Ernährungssicherheit zu erhöhen“, heißt es in der Erklärung.

Laut Kommission ist die Entscheidung das Ergebnis einer „sorgfältigen Abwägung“ zwischen der weltweiten Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Nahrungsmitteln einerseits und dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität andererseits.

Die EU-Behörde schätzt, dass durch den Schritt im Vergleich zu heute zusätzliche 1,5 Millionen Hektar wieder in Produktion gehen werden.

Laut der jüngsten Agrarprognose der Kommission wird die Getreideerzeugung in der EU in diesem Jahr aufgrund extremer Witterungsbedingungen wie zunehmender Hitze und geringerer Niederschläge voraussichtlich um 2,5 Prozent niedriger ausfallen als im Jahr 2021.

Die Ausnahmeregelung könnte als Beitrag der EU zur Stabilisierung des globalen Getreidemarktes und als eine Art Reaktion auf die Vereinbarung zwischen Russland und der Türkei verstanden werden, die der Ukraine die Wiederaufnahme der Getreideexporte aus ihren Seehäfen ermöglicht und die etwa eine halbe Stunde vor der Ankündigung der Kommission in Istanbul unterzeichnet wurde.

Größere Wirkung

Die Abweichung von den GLÖZ-Standards ist umstritten: Bauernverbände sowie viele Mitgliedstaaten argumentieren, dies sei notwendig, um die Lebensmittelproduktion in der EU zu steigern, während andere davor warnen, dass es sich die EU angesichts der Klimakrise nicht leisten kann, den Umweltschutz zugunsten der Ernährungssicherheit zu opfern.

Im März hat die EU-Exekutive bereits eine außergewöhnliche und zeitlich befristete Ausnahmeregelung bewilligt, die es erlaubt, in diesem Jahr jede Art von Feldfrüchten auf brachliegenden Flächen anzubauen und trotzdem die Ökologisierungszahlungen für Landwirt:innen im Rahmen des EU-Agrarsubventionsprogramms in voller Höhe zu erhalten.

Auf dem Treffen der Landwirtschaftsminister:innen der EU-27 im Juni hatte die Kommission eine mögliche Verlängerung dieser Ausnahmeregelung ausgelotet, wobei 16 Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für diese Idee bekundeten.

Letzte Woche sagte der tschechische Landwirtschaftsminister und Vorsitzende des EU-Agrarrates Zdeněk Nekula, dass „praktisch alle Mitgliedstaaten Flexibilität im Rahmen der GAP gefordert haben.“

Es wird erwartet, dass die Ausweitung dieser Ausnahmeregelung für Brachflächen eine noch größere Wirkung haben wird, da die neuen GAP-Vorschriften, die ab 2023 in Kraft treten sollen, die Erhaltung von vier Prozent der Brachflächen unabhängig von der Betriebsgröße vorschreiben.

Die vorherige GAP-Reform war in ihren Anforderungen lockerer und verlangte stattdessen, dass in Betrieben, die mehr als 15 Hektar bewirtschaften, mindestens fünf Prozent der Flächen für die biologische Vielfalt genutzt werden müssen, wozu unter anderem auch Brachflächen gehören.

Dies bedeutet, dass etwa 90 Prozent der Ackerflächen in Europa von einer solchen Ausnahmeregelung betroffen sein werden, mit Ausnahme von Grünland und Dauerkulturen.

Ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen den Ausnahmeregelungen für 2022 und 2023 besteht darin, dass die Ausnahmen auf das beschränkt werden, was „unbedingt notwendig ist, um den Belangen der globalen Ernährungssicherheit Rechnung zu tragen“, was bedeutet, dass sie nicht für den Anbau von Pflanzen gelten, die üblicherweise zur Fütterung von Tieren verwendet werden, wie etwa Mais und Soja.

EURACTIV geht davon aus, dass der Ausschluss von Futtermittelpflanzen Teil eines Kompromisses war, der mit dem Kabinett von Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erzielt wurde, das aus Gründen der Ernährungssicherheit gegen eine weitere Lockerung der Umweltmaßnahmen in der GAP war.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärte seinerseits am Freitag in einem Twitter-Thread, dass er zwar anerkenne, dass die Genehmigung dieser Ausnahmen keine „perfekte Wahl“ sei, die EU aber kurzfristig „die unmittelbaren Vorteile der Beibehaltung bedeutender Bereiche unserer landwirtschaftlichen Freiflächen für die Produktion einfach nicht ignorieren kann.“

Umstrittenes Timing der Ankündigung

Die Nachricht, dass die EU-Exekutive die befristete Ausnahmeregelung verlängern würde, wurde am Freitag um 16.28 Uhr auf Antrag der EU-Mitgliedstaaten bekannt gegeben.

Ein Sprecher der Kommission bestätigte jedoch gegenüber EURACTIV, dass der Vorschlag bereits bei der wöchentlichen Sitzung der Kommissar:innen am Mittwoch unterbreitet worden war.

Der Zeitpunkt der Ankündigung löste sofort eine Kontroverse aus, da sie an einem Freitagnachmittag genau zu Beginn der Brüsseler Sommerpause erfolgte.

Bereits in der Vergangenheit hatte die Kommission wichtige Ankündigungen im Bereich der Landwirtschaft in die ruhigen Sommermonate verschoben, so auch die Veröffentlichung des umstrittenen Berichts über die potenziellen Auswirkungen des Flaggschiffs der EU-Lebensmittelpolitik, der „Farm to Fork“-Strategie, die um ein halbes Jahr verschoben wurde.

Auf die Frage, warum die Kommission die Vorstellung des Berichts auf eine Zeit verschoben hat, in der viele Fachleute, die im Bereich der EU-Politik tätig sind, nicht arbeiten, sagte der Sprecher nur, dass man „interne Verfahren befolgt“ habe und lehnte es ab, weitere Fragen zum Thema zu beantworten.

Eine andere EU-Quelle sagte gegenüber EURACTIV, dass der dienststellenübergreifende Prozess zu den Ausnahmeregelungen am Mittwoch begann und am Donnerstagabend endete, woraufhin das Kollegium unmittelbar danach die schriftliche Genehmigung erteilt habe.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]