Gesetzliche Gewährleistung: Europäische Verbraucher tappen oft im Dunkeln
Beim Kauf von Elektrogeräten und anderen Produkten sind Europas Verbraucher häufig nicht ausreichend informiert über ihre Rechte. Die Verantwortlichen sind laut einer aktuellen Studie im Wesentlichen Händler und Online-Shops.
Beim Kauf von Elektrogeräten und anderen Produkten sind Europas Verbraucher häufig nicht ausreichend informiert über ihre Rechte. Die Verantwortlichen sind laut einer aktuellen Studie im Wesentlichen Händler und Online-Shops.
Die Verbraucher in Europa sind laut einer Studie unzureichend informiert über ihre Rechte beim Kauf von Elektrogeräten und anderen Produkten. Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung beim Kauf eines Produktes in der EU werde zu selten in Anspruch genommen, teilte das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) mit Sitz in Kehl bei Straßburg am Freitag mit.
In zwei von drei Fällen seien die Käufer außerdem nicht ausreichend über die EU-weit gültige Gewährleistungsfrist aufgeklärt worden.
Für die Studie analysierten die Verbraucherschützer 342 Testkäufe von Elektro -und Haushaltsgeräten in den 28 EU-Staaten sowie in Island und Norwegen. Zudem befragten sie 543 Konsumenten und untersuchten hundert Internetshops.
Der Studie zufolge verweisen Verkäufer oft auf die Herstellergarantie und nicht auf die gesetzliche Gewährleistung, die in vielen Fällen darüber hinaus geht. Zudem beklagt das ZEV, dass Reklamationen von Käufern innerhalb der zweijährigen Frist regelmäßig abgelehnt würden.
In den Onlineshops wurde laut der Untersuchung lediglich bei knapp einem Viertel der 202 getesteten Produkte auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen. Das ZEV rief die Verbraucher dazu auf, wachsam zu sein und auf ihr Recht zu bestehen.