Gesetzentwurf für Tierhaltungslabel wirft Fragen zum EU-Binnenmarkt auf

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (12. Oktober) einen Gesetzentwurf von Agrarminister Cem Özdemir für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Doch Opposition und Verbände warnen vor Ungereimtheiten im Zusammenspiel mit dem europäischen Binnenmarkt.

Euractiv.de
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Als verpflichtende nationale Regelung steht die geplante Haltungskennzeichnung in einer engen und heiklen Beziehung zum gemeinsamen Binnenmarkt der EU. [SHUTTERSTOCK]

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (12. Oktober) einen Gesetzentwurf von Agrarminister Cem Özdemir für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Doch Opposition und Verbände warnen vor Ungereimtheiten im Zusammenspiel mit dem europäischen Binnenmarkt.

Özdemir begrüßte die Einigung in einem öffentlichen Statement nach der Kabinettssitzung als “wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung”, mit der Haltungskennzeichnung hätten Verbraucher:innen bald “eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl.”

Der Grünen-Minister hatte erstmals im Juni Eckpunkte für das neue Gesetz vorgelegt, mit dem zunächst für unverarbeitetes Schweinefleisch und dann schrittweise für alle tierischen Produkte eine Kennzeichnungspflicht etabliert werden soll.

So sollen Verbraucher:innen im Supermarktregal sofort erkennen können, unter welchen Haltungsbedingungen die Tiere für die Herstellung eines Produkts aufgezogen wurden – von Stallhaltung ohne Auslauf bis hin zur Freilandhaltung, mit Bioproduktion als gesonderte Kategorie.

Marktverzerrung im EU-Binnenmarkt?

Als verpflichtende nationale Regelung steht die geplante Haltungskennzeichnung jedoch in einer engen und heiklen Beziehung zum gemeinsamen Binnenmarkt der EU.

So soll es nur für Produkte aus Tierhaltung in Deutschland verpflichtend sein, das entsprechende Label abzudrucken. Für Importe aus dem EU-Ausland bleibt die Kennzeichnung – wenigstens zunächst – freiwillig.

Opposition und Landwirt:innen wittern das Risiko einer Marktverzerrung. So könnten beispielsweise Produkte aus Massentierhaltung aus anderen EU-Staaten ohne Kennzeichnung im deutschen Supermarktregal landen, während ein gleichwertiges Produkt aus deutscher Herstellung das entsprechende Label tragen müsste.

In einem Ende September eingebrachten Antrag fordert die Unionsfraktion im Bundestag deshalb unter anderem, dass die Haltungskennzeichnung “zur Wettbewerbsgleichheit auch für Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern” gelten solle, um “die regionale Produktion zu stärken.”

“Diese Haltungskennzeichnung hat deutliche Schwachstellen und Lücken, mit denen die angestrebte Wirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert wird”, kritisierte auch Joachim Rukwied, der Präsident des Deutschen Bauernverbands in einer Erklärung.

Dabei wies der Bauernverband darauf hin, dass auch die Sauenhaltung – also die Haltung der tragenden und säugenden Muttertiere und deren Ferkel – zunächst aus dem Gesetzentwurf ausgenommen bleibt.

“So können betäubungslos kastrierte Ferkel weiter aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden dennoch das Tierwohllabel erhalten”, warnte Rukwied.

Brüssel soll Herkunftskennzeichnung vorlegen

Um Marktnachteilen entgegenzuwirken, fordert der Bauernverband bereits seit Längerem, das neue Haltungslabel mit der Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte zu kombinieren, die transparent machen würde, in welchem Land die Tiere aufgezogen wurden.

Genau wie die Haltungs- ist auch die Herkunftskennzeichnung im Koalitionsvertrag der Ampelparteien vorgesehen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verfolgt jedoch stattdessen den Ansatz, in Brüssel auf die Einführung eines EU-weiten Herkunftslabels hinzuarbeiten.

Dies sei nicht nur aufgrund grenzüberschreitender Lieferketten praktisch sinnvoller, sondern habe auch rechtliche Gründe, wie BMEL-Staatssekretärin Silvia Bender Anfang des Jahres bei einer Podiumsdiskussion argumentierte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2020 entschieden, dass nationale Maßnahmen zur obligatorischen Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln nur dann zulässig sind, wenn dies mit einer bestimmten Rechtfertigung geschieht, beispielsweise dem Schutz der öffentlichen Gesundheit oder der Verhinderung von Lebensmittelbetrug.

Ende des Jahres will die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf zur EU-weiten verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Vorderseite der Verpackungen vorlegen und erwägt dabei unter anderem eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht von Produkten.

Im Bundestag nachschärfen

Trotz der Bedenken begrüßte der Bauernverband grundsätzlich die Tatsache, dass es bald ein verbindliches Tierhaltungslabel in Deutschland geben soll.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) lobte die Entscheidung des Bundeskabinetts als “guten Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher” und betonte, der Schritt sei auch für Landwirt:innen “wichtig.”

Besonders begrüßte der Verband, dass Fleisch aus Bio-Haltung durch eine eigene Kategorie gekennzeichnet werden soll.

Tierschützer:innen mahnten derweil an, der Gesetzentwurf müsse noch nachgeschärft werden.

Anne Hamester, Hauptstadtreferentin bei PROVIEH, appellierte in einer Stellungnahme an Bundesrat und Bundestag, “sich für eine Umstrukturierung der fünf Haltungsformen auszusprechen” und unter anderem die Kriterien für die höchsten Haltungsstufen enger zu fassen.

Außerdem müssten die nötigen Folgeschritte, beispielsweise die Ausweitung auf andere Produktgruppen, schnell in die Wege geleitet werden.

Aus Sicht der Organisation Vier Pfoten “scheitert” derweil der Gesetzentwurf “an seiner zentralen Aufgabe, transparent über die Haltung der Tiere zu informieren.” So sei die Bezeichnung der verschiedenen Haltungsformen teils irreführend.