Genfer Konvention: EVP drängt auf Neuausrichtung des internationalen Asylrechts
Die Europäische Volkspartei fordert eine Überarbeitung der Genfer Konvention, um diese an die „heutige Welt“ anzupassen. Das geht aus dem finalen Entwurf ihres migrationspolitischen Positionspapiers hervor, das Euractiv vorliegt.
Die Europäische Volkspartei fordert eine Überarbeitung der Genfer Konvention, um diese an die „heutige Welt“ anzupassen. Das geht aus dem finalen Entwurf ihres migrationspolitischen Positionspapiers hervor, welches Euractiv vorliegt.
Die Genfer Konvention wurde 1951 zum Schutz von Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung ins Leben gerufen und bildet seither das Fundament des internationalen Asylrechts. Zentrales Element ist das Prinzip des Non-Refoulement – das Verbot, Geflüchtete in Staaten zurückzuschicken, in denen ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden drohen.
Laut dere europäischen Parteifamilie der CDU soll ein kohärenterer Rahmen geschaffen werden, der den Schutz von Geflüchteten stärkt und gleichzeitig den Sicherheits- und Migrationsinteressen der EU-Mitgliedstaaten Rechnung trägt.
Zudem spricht sich die Europäische Volkspartei (EVP), der auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angehört, für eine Anpassung des Flüchtlingsstatus sowie des subsidiären Schutzes aus, um auf eine „veränderte Realität bei Asylanträgen“ zu reagieren.
Die EU-Kommission hatte im Februar neue Rückführungsregeln vorgestellt, die den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für sogenannte „innovative Lösungen“ im Umgang mit Migration geben sollen – darunter auch die umstrittenen „Rückkehrzentren“.
Die neuen Vorschriften sehen unter anderem strengere Pflichten für Ausreisepflichtige, erweiterte Maßnahmen gegen das Untertauchen sowie längere Wiedereinreisesperren vor.
Die EVP geht in ihrem Papier über die Vorschläge der Kommission hinaus. Sie fordert ein „dauerhaftes und unbegrenztes Verbot“ für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten – eine Regelung, die im Kommissionsentwurf nicht enthalten ist. Dort liegt der Fokus auf freiwilliger Rückkehr. Zwangsrückführungen müssten jedoch, so die Volkspartei, „eine glaubwürdige Option“ bleiben. Freiwillige Ausreisen seien einzuschränken, wenn sie die Durchsetzung behinderten.
Zudem drängt die EVP auf den Ausbau der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu einer „voll funktionsfähigen europäischen Grenzagentur“. Die Kommission hat bereits für 2026 eine Überprüfung angekündigt, bei der auch eine Ausweitung der Befugnisse geprüft werden soll – etwa zur eigenständigen Organisation von Rückführungen in Drittstaaten.
Aus Sicht der EVP soll Frontex zudem in „äußersten Regionen“ zum Einsatz kommen. Kooperationsabkommen mit afrikanischen Staaten und weiteren Partnerländern seien „ohne Verzögerung“ anzustreben.
Wie Euractiv berichtete, prüft die Kommission derzeit auch Änderungen beim sogenannten „Verbindungskriterium“ sowie beim Einspruchsverfahren gegen Asylablehnungen im Rahmen der Regelung zu sicheren Herkunftsländern. Nach Ansicht der EVP ist das bestehende Kriterium nicht mehr zweckmäßig und soll abgeschafft werden.
Wieder aufgegriffen wird in dem Entwurf auch das Konzept der „regionalen Ausschiffungsplattformen“, das bereits 2018 diskutiert wurde und starke Parallelen zu den heutigen Rückkehrzentren aufweist.
Die Kommission verwarf das Konzept später in einer rechtlichen Bewertung, da extern gelegene Rückkehrzentren ein hohes Risiko bergen, gegen das Prinzip der Nichtzurückweisung zu verstoßen, und Zweifel an der Vereinbarkeit mit den EU-Werten aufkommen ließen.
Abschließend erwähnt das Papier das Migrationsabkommen zwischen Italien und Albanien, das als „erster, aber entscheidender innovativer Schritt“ bezeichnet wird – ein Beispiel dafür, dass Asylanträge und -verfahren in sicheren Drittstaaten zur Regel werden könnten.
Die von Italien finanzierten Einrichtungen in Albanien gerieten wegen des Konzepts des sicheren Drittstaates rechtlich unter Druck, was die italienische Regierung dazu veranlasste, die Zentren
(mm/kn)