Frattini kündigt EU-Verfahrensrechte für Tatverdächtige an [DE]
Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen in Strafverfahren EU-weit die gleichen Grundrechte für Tatverdächtige gelten.
Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen in Strafverfahren EU-weit die gleichen Grundrechte für Tatverdächtige gelten.
Zu den Rechten, die Kommissar Frattini am 11. April vor dem Europäischen Parlament umrissen hat, gehören unter anderem das Recht auf Zugang zu Rechtsberatung, das Recht auf Übersetzung und das Recht auf Kommunikation mit nationalen Konsulaten.
Der Vorschlag spiegelt die Tatsache wider, dass Frattini und die Kommission ihre Justizpolitik künftig fest in den Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten, welche in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgeschrieben sind, verankern wollen.
Die vorgeschlagenen Rechte würden für EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige gelten. Mutmaßliche Terroristen sollen von der Regelung allerdings ausgenommen werden, da für sie in einigen EU-Mitgliedstaaten Abweichungen von Grundrechten möglich sind. Diese sind nicht dazu bereit, ihre eigenen Gesetze im Sinne der Kommissionsvorschläge zu ändern.
Die im Europäischen Parlament für diesen Themenbereich zuständige Berichterstatterin, Kathalijne Maria Buitenweg, bezeichnet den Vorschlag als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig betont sie, dass die Wirksamkeit und Einhaltung der neuen Bestimmungen durch ständiges Monitoring sichergestellt werden müsse.