Französisches Vorgehen gegen Online-Piraterie wirft Zweifel auf [DE]
Das französische Unterhaus hat am letzten Donnerstag (2. April 2009) einen Vorschlag gebilligt, nach welchem ein Dreistufenplan für Internetbenutzer, die illegal Musik und Videos herunterladen eingeführt werden soll. Unter den neuen Bestimmungen, die härtesten in Europa, könnte Serientätern ihre Internetverbindung gesperrt werden. Allerdings ist noch unklar, wie man die Täter identifizieren kann.
Das französische Unterhaus hat am letzten Donnerstag (2. April 2009) einen Vorschlag gebilligt, nach welchem ein Dreistufenplan für Internetbenutzer, die illegal Musik und Videos herunterladen eingeführt werden soll. Unter den neuen Bestimmungen, die härtesten in Europa, könnte Serientätern ihre Internetverbindung gesperrt werden. Allerdings ist noch unklar, wie man die Täter identifizieren kann.
Die Abstimmung folgte dem so genannten “Elysee-Abkommen” vom November 2007, indem die beteiligten Industrien bereits ihren Zuspruch zu dem abgestuften Modell gaben. Der Senat hatte bereits im letzten Jahr sein Einverständnis für den Vorschlag bekannt gegeben.
Die neuen Gesetze, die diese Woche bekannt gegeben werden, werden Gesetzesbrecher zuerst per Email warnen, dann per Post. Sollten die Warnungen ignoriert werden, sieht der dritte Schritt vor, dass die Internetverbindung abgeschnitten wird.
Das französische Parlament wird den Vorschlag offiziell am Donnerstag (9. April 2009) verabschieden. Die neuen Gesetze, die erneut dazu dienen sollen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet zu verhindern, gelten als die härtesten in Europa.
Unter dem neuen Gesetz, kann der Internetzugang von einem Monat bis zu einem Jahr unterbrochen werden. Gesetzesbrecher werden aber keine finanziellen oder rechtlichen Strafen zu erwarten haben. Eine neue Behörde wird eingerichtet, um den neuen Ansatz zu ermöglichen. Internetanbieter (ISPs), wie zum Beispiel Orange, müssen mithelfen die Identifizierung von Nutzern zu erleichtern.
Die vorgesehene Rolle der Anbieter ist sehr kontrovers. Telekomfirmen werden den Datenverkehr von Internetnutzern überwachen und die neue Behörde informieren, sobald es Regelverletzungen gibt. Bisher konnte der Internetverkehr in Europa nur überwacht werden, wenn dazu ein richterlicher Beschluss vorlag. Dies wird unter dem neuen französischen Gesetz nicht mehr nötig sein.
Dies ist einer der Gründe warum das Telekompaket der EU, das darauf abzielt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telekomunternehmen zu reformieren, noch immer auf seine Verabschiedung in Brüssel wartet. Frankreich strebt europäische Anerkennung dafür an, dass kein richterlicher Beschluss mehr benötigt wird um illegales Herunterladen zu bekämpfen. Aber das Europäische Parlament das bei dem Thema mitbestimmt, besteht darauf, dass klare Voraussetzungen gegeben sein müssen. Es besteht die Gefahr, dass das neue franzosische Gesetz nicht mit EU-Recht übereinstimmt (EURACTIV vom 31. März 2009).
Zusätzlich wurden Zweifel laut, ob die technischen Voraussetzungen des französischen Stufenplans vorhanden seien. Internetverbindungen würden oft von vielen Menschen geteilt, die im gleichen Haushalt oder Gebäude wohnen. Deshalb könnte die Bekämpfung eines einzelnen illegalen Benutzers viele andere legale Benutzer schädigen.
Hinzu kommt, dass viele Internetbenutzer drahtlose Verbindungen benutzen würden, die nicht unbedingt geschützt seinen. Externe Benutzer könnten daher illegales Herunterladen über die Verbindung eines anderen Nutzers betreiben und so vertragliche Probleme schaffen, über die er sich nicht im Klaren ist.
Die französischen Behörden behaupten der dreistufige Schritt sei ausreichend, um diese Art von Fehlern zu verhindern. Die Maßname wurde von der betroffenen Industrie begrüßt, hat bei den Telekomunternehmen und Konsumenten der EU aber Bedenken ausgelöst.