Frankreich verabschiedet 20 Milliarden schweres Antiinflationsgesetz
Die Abgeordneten des französischen Unterhauses haben in den frühen Morgenstunden am Freitag (22. Juli) einen von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Inflation und der damit verbundenen sozialen Risiken angenommen. Das Gesetz muss noch vom Senat gebilligt werden.
Die Abgeordneten des französischen Unterhauses haben in den frühen Morgenstunden am Freitag (22. Juli) einen von der Regierung vorgelegten 20 Milliarden Euro schweren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Inflation und der damit verbundenen sozialen Risiken angenommen. Die Vorlage muss noch vom Senat gebilligt werden, um in Kraft treten zu können.
Nach einer viertägigen Debatte einigten sich die Gesetzgeber auf 20 Milliarden Euro zur Inflationsbekämpfung. Damit wurde ein Kompromiss über das von der Regierung von Premierministerin Elisabeth Borne vorgeschlagene Kaufkraftgesetz erzielt.
Obwohl die Inflation in Frankreich immer noch zu den niedrigsten in der EU gehört, hat die Regierung aus Angst vor sozialen Unruhen aufgrund der steigenden Inflation dennoch diese Notmaßnahme eingebracht.
Wichtigste Maßnahmen
Im Energiebereich stimmten die Abgeordneten einem Gaspreisstopp, einer Preisobergrenze von 4 Prozent für die Stromrechnung und einer Verlängerung des Tankrabatts zu – 15 bis 18 Cent pro Liter Kraftstoff.
Außerdem stimmte der Gesetzgeber gegen den Willen der Regierung einer Anhebung des Festpreises zu, zu dem der staatliche Stromversorger EDF gesetzlich verpflichtet ist, einen Teil seines Stroms an seine Wettbewerber zu verkaufen. Der Festpreis soll im Jahr 2023 „mindestens“ 49,50 Euro pro Megawattstunde (MWh) erreichen, gegenüber 42 Euro im Jahr 2012.
Die Abgeordneten, mit Ausnahme der Abgeordneten der Linken und der Grünen, stimmten für eine befristete Ausnahme vom Umweltgesetz, um vorübergehend ein schwimmendes Methanterminal in der Nähe des Hafens von Le Havre zu installieren.
Die Abgeordneten gaben auch grünes Licht für die Regierungspläne zur Wiederinbetriebnahme eines Kohlekraftwerks in das an Deutschland angrenzende Saint-Avold, obwohl die meisten Abgeordneten sich nicht besonders glücklich über diese Entwicklung zeigten.
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Renten- und Lohnerhöhungen
Die Abgeordneten stimmten auch über die vorgeschlagene Rentenerhöhung von 4 Prozent sowie über die Erhöhung der Beamtengehälter und einiger Sozialleistungen um 3,5 Prozent ab, die allerdings immer noch unter der Inflationsrate liegen.
Überraschenderweise stimmten das Parlament außerdem einstimmig dafür, das Einkommen des Partners bei der Berechnung der Beihilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen ab Oktober 2023 nicht mehr zu berücksichtigen – eine Praxis, die nach Ansicht von Verbänden den Menschen mit Behinderungen keine volle Autonomie bietet. Macrons Mehrheitsabgeordnete unterstützten diese Änderung ebenfalls, obwohl sie sich unter seinem vorherigen Mandat dagegen ausgesprochen hatten.
Im Bereich des Wohnungswesens stimmten die Abgeordneten außerdem dafür, die Mieten zwischen Juli 2022 und Juni 2023 auf maximal 3,5 Prozent auf dem französischen Festland und auf 2,5 Prozent in den Überseegebieten zu begrenzen.
Auch das Wohngeld soll um 3,5 Prozent erhöht werden. Gegen den ausdrücklichen Rat der Regierung hatte die Opposition den Mietanstieg auf maximal 1,5 Prozent in den sogenannten „ländlichen Revitalisierungsgebieten“ begrenzt.
Darüber hinaus erhalten acht Millionen Haushalte zu Beginn des Schuljahres eine Sonderbeihilfe von 100 Euro.
Schüler:innen, die Stipendien erhalten, werden auch weiterhin von der 1-Euro-Mahlzeit und einer Erhöhung ihrer Stipendien um 4 Prozent profitieren. In Frankreich erhalten mehr als ein Drittel der Studenten ein Stipendium, das auf sozialen Kriterien beruht.
Auch die Verbraucher wurden nicht außen vor gelassen, da das Parlament eine Reihe von Verbraucherschutzmaßnahmen verabschiedete, die insbesondere die Kündigung von Online-Verträgen und Versicherungspolicen erleichtern sollen.
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Die Linke gegen das Gesetz
Aber nicht jeder war von dem Gesetzentwurf begeistert. Das als NUPES bekannte Linksbündnis unterstützte den Gesetzesentwurf nicht im Ganzen, stimmte aber für einige Maßnahmen wie die Begrenzung von Mieterhöhungen.
Die NUPES bemängelte außerdem, dass der Gesetzentwurf keinen ausreichenden Schutz der Kaufkraft biete und einige fossile Energieträger bevorzuge. Sie kritisierte die Regierung ferner dafür, dass sie eine Erhöhung der Boni befürwortet, aber einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf 1.500 Euro pro Monat abgelehnt hat – ein Gesetzentwurf, den auch Marine Le Pens rechtsextremes Rassemblement ablehnt.
Macrons Renaissance-Abgeordnete wiesen darauf hin, dass sich die Obergrenze für steuerfreie Boni – die sogenannten „Macron-Boni“ – von 1.000 auf 3.000 Euro pro Jahr verdreifacht habe und in einigen Fällen sogar 6.000 Euro erreiche.
In den letzten Jahren haben fünf Millionen Arbeitnehmer, die weniger als das Dreifache des Mindestlohns verdienen, Boni im Wert von durchschnittlich 500 Euro pro Jahr erhalten.
Da die Boni steuerfrei sind, erhalten die Arbeitnehmer den vollen Betrag, der jedoch nicht auf die Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung angerechnet wird.
Abstimmungen im Detail
Da Macrons Koalition im Parlament nicht über eine absolute Mehrheit verfügt, konnte sie ihren Gesetzesentwurf nur dank der Unterstützung der rechtsgerichteten Partei Les Républicains und des rechtsextremen Rassemblement National durchsetzen. Auch die LIOT-Gruppe der Unabhängigen und Regionalisten trug zur Durchsetzung des Gesetzes bei.
Die NUPES lehnte den Gesetzentwurf ab, ohne eine einheitliche Position zu vertreten. Etwa 20 Abgeordnete, vor allem von den französischen Sozialisten und der Kommunistischen Partei, enthielten sich der Stimme. Die übrigen Abgeordneten, darunter die gesamte La France Insoumise und die Grünen, stimmten dagegen.
Der Gesetzentwurf muss nun vom Senat verabschiedet werden, der nächste Woche damit beginnen wird, den Entwurf zu prüfen. Wenn der Senat den Gesetzentwurf abändert, wäre es Aufgabe eines gemeinsamen Ausschusses des Repräsentantenhauses, einen Kompromiss zu finden.
**Paul Messad hat zur Berichterstattung beigetragen
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]